Tarifvertrag

Gewerbe:
Gebäudeausrüstung
Branche
Baubranche
Datum:
07.11.2002
Schlagworte
  • Auslösungssätze
  • Heizung
  • Klima
  • Sanitär
  • Tarifvertrag

Auslösungssätze Sanitär-Heizung-Klima für Baden-Württemberg

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Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
Zwischen dem
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima
Baden-Württemberg
und der
Industriegewerkschaft Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
wird folgender Tarifvertrag über
Auslösungssätze
vereinbart:
§ 1
Geltungsbereich
1.1
Dieser Tarifvertrag gilt
räumlich:
für die Regierungsbezirke Nordwürttemberg/Nordbaden und Südwürttemberg-
Hohenzollern des Landes Baden-Württemberg nach dem Stand vor dem
31.
Dezember 1971;
fachlich:
für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des obengenannten
Arbeitgeberverbandes sind;
persönlich:
für alle gewerblichen Arbeiter/Arbeiterinnen einschließlich der
Nichtmetallarbeiter/-Arbeiterinnen, die Mitglied der Industriegewerkschaft
Metall sind.
1.2
Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse.
Ergänzende Bestimmungen können durch Betriebsvereinbarung zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden. Derartige Bestimmungen
können - auch in Einzelteilen - nicht zuungunsten des Arbeitnehmers vom
Tarifvertrag abweichen.
Im Einzelarbeitsvertrag können für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen
vereinbart werden.
1.3
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt unberührt, soweit nicht
durch diesen Tarifvertrag eine abschließende Regelung getroffen ist.
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§ 2
Auslösung
2.1
Für Arbeiten außerhalb des Betriebes werden die in der nachstehenden
Auslösungstafel genannten Auslösungen zuzüglich Fahrgeld gezahlt:
Zone km
€ je Arbeitstag
über - bis
zuzügl. Fahrgeld
ab 01.05.2002
bis 30.04.2004
1
0 - 3
0,00
2
3 - 5
5,40
3
5 - 8
7,80
4
8 - 12
10,30
5
12 - 15
12,00
6
15 - 20
12,60
7
Fernmontagen, an denen der Arbeitnehmer
aus eigenem Entschluss täglich heimkehrt und
der Ort der Montagestelle nicht in die Zone 6 fällt
18,00
8
Fernmontagen mit Übernachtung
(die Übernachtung ist nachzuweisen)
je Kalendertag ohne Fahrgeld
34,30
2.2
Die in § 2.1 errechneten Auslösungssätze sind auf volle 10 Cent aufgerundet.
2.3
Die Entfernung wird nach der Luftlinie vom Betrieb aus gemessen.
2.4
Die Kilometergrenze zwischen den Zonen 6 und 7 liegt bei 20 km. Durch
Betriebsvereinbarung kann bei Montagen in besonders verkehrsungünstig
gelegenen Orten diese km-Grenze unterschritten, bei Montagen in
verkehrsgünstig gelegenen Orten überschritten werden.
§ 3
Inkrafttreten und Kündigung
3.1
Dieses Tarifvertrag tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
3.2
Er ersetzt den Tarifvertrag über die Auslösungssätze vom 8. November 2000.
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3.3
Er kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, erstmals zum
30. April 2004, gekündigt werden.
Stuttgart, 7. November 2002
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima
Baden-Württemberg
Weller
Dr. Klein
Industriegewerkschaft Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
Berthold Huber
Viktor Paszehr