Tarifvertrag

Gewerbe:
KfZ-Gewerbe
Branche
Kfz-, Transport- und Verkehrswesen
Datum:
07.05.2010
Schlagworte
  • Ausbildungsvergütung
  • KFZ
  • Tarifvertrag

Ausbildungsvergütung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Ausbildungsvergütung
für Beschäftigte
des Kraftfahrzeuggewerbes
in Baden-Württemberg
Abschluss:
07.05.2010
Gültig ab:
01.05.2010
Kündbar zum:
30.04.2012
Frist:
1 Monat zum Monatsende
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Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
Zwischen der
Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug–
und Tankstellengewerbes
Baden-Württemberg e.V.
- einerseits -
und der
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
- andererseits -
wird folgender Tarifvertrag über die Regelung der
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
der Auszubildenden (Lehrlinge und Anlernlinge) abgeschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
1.1
Dieser Tarifvertrag gilt
1.1.1
räumlich
für den Bereich des Landes Baden-Württemberg;
fachlich
für alle Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes, die Mitglied der Tarifge-
meinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Ba-
den-Württemberg e.V. sind;
1.1.3
persönlich
für alle gewerblich und kaufmännisch Auszubildenden (Lehrlin-
ge/Anlernlinge), die Mitglied der IG Metall sind.
1.1.3.1
Auszubildender (Lehrling/Anlernling) ist, wer in einem anerkannten Aus-
bildungsberuf (Lehrberuf/Anlernberuf) aufgrund eines Berufsausbildungs-
vertrages (Lehrvertrages/ Anlernvertrages) ausgebildet wird.
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- 2 -
§ 2
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Juni 2010 bis 30. November 2010
um 0,6 Prozent und vom 1. Dezember 2010 bis zum 30.Juni 2011 um weitere 1,0
Prozent und vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember 2011 um weitere 1,9 Prozent
sowie vom 01. Januar 2012 bis 30. April 2012 um weitere 0,6 Prozent.
ab 01.06.2010
bis 30.11.2010
ab 01.12.2010
bis 30.06.2011
ab 01.07.2011
bis 31.12.2011
ab 01.01.2012
bis 30.04.2012
0,60%
1,00%
1,90%
0,60%
im 1. Ausbildungsjahr
640 €
646 €
658 €
662 €
im 2. Ausbildungsjahr
684 €
691 €
704 €
708 €
im 3. Ausbildungsjahr
763 €
771 €
786 €
791 €
im 4. Ausbildungsjahr
806 €
814 €
829 €
834 €
§ 3
Günstigkeitsprinzip
Bisher gezahlte höhere Sätze, als die in § 2 vereinbarten, dürfen aus Anlass dieses
Vertrages nicht herabgesetzt werden.
§ 4
Sicherung von Leistungen Dritter
Zur Inanspruchnahme von Leistungen bzw. zur Vermeidung der Kürzung von Leis-
tungen seitens Dritter können die Parteien des Berufsausbildungsvertrages auf An-
trag des Auszubildenden (bzw. dessen gesetzlichen Vertreters) Vereinbarungen
treffen, in denen auf Spitzenbeträge der Ausbildungsvergütung verzichtet wird. Die
Vereinbarung bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der/des
gesetzlichen Vertreter(s) erforderlich.
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- 3 -
§ 5
Inkrafttreten, Kündigung
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2010 in Kraft. Er kann mit Monats-
frist zum Monatsschluss, erstmals zum 30. April 2012, gekündigt werden. Er ersetzt
die Vereinbarung vom 15. April 2008.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nach Kündigung dieses Tarifvertrages,
über die Regelung der Ausbildungsvergütung die Verhandlungen so rechtzeitig auf-
zunehmen, dass sie vor Ablauf dieses Tarifvertrages beendet sein sollen.
Stuttgart, den 07. Mai 2010
Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug–
und Tankstellengewerbes
Baden-Württemberg e.V.
Roman Rösch
Jürgen Eckhardt
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
Jörg Hofmann
Sabine Zach
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