Tarifvertrag

Gewerbe:
Sonstige klinische Einrichtungen
Branche
Medizin und Gesundheit
Datum:
28.02.2008
Schlagworte
  • Rhön-Klinik AG
  • Änderungstarifvertrag

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 29. Juni 2009 zum Tarifvertrag für Ärzte der RHÖN-KLINIKUM AG (TV-Ärzte RKA) vom 28. Februar 2008

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Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 29. Juni 2009
zum
Tarifvertrag für Ärzte der
(TV-Ärzte RKA) vom 28. Februar 2008
Zwischen
der
RHÖN-KLINIKUM AG
vertreten durch den Vorstand
und dem
Marburger Bund
- Bundesverband -
vertreten durch den
1. Vorsitzenden, Herrn Rudolf Henke und den
2. Vorsitzenden, Herrn Dr. Andreas Botzlar
wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen:
Protokollnotiz
Sofern weibliche oder männliche Bezeichnungen gewählt wurden, gelten sie gleichermaßen für
das jeweils andere Geschlecht.
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§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für alle Ärzte, die unter den Geltungsbereich des TV-Ärzte RKA (§ 1 TV-
Ärzte RKA) vom 28.02.2008 fallen.
§ 2
Änderungen des TV-Ärzte RKA zum 1. Juni 2009
(1)
Die Anlage 1 des TV-Ärzte RKA (§ 12 TV-Ärzte RKA) wird mit Wirkung zum 1. Juni 2009
durch die folgende Anlage 1 ersetzt:
Tabellenlaufzeit vom 1. Juni 2009 bis 31. Mai 2010
bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden
Mit Beginn des … Jahres der Tätigkeit
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Entgeltgruppe
ab 1. Jahr ab 2. Jahr ab 3. Jahr ab 4. Jahr ab 5. Jahr
ab 6. Jahr
Ä1
Arzt
3.565 €
3.785 €
3.935 €
4.085 €
4.275 €
4.435 €
Strukturzulage
170 €
170 €
170 €
170 €
170 €
170 €
Mit Beginn des … Jahres der Tätigkeit
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
ab 1. Jahr ab 4. Jahr ab 7. Jahr ab 9. Jahr ab 11. Jahr ab 13. Jahr
Ä2
Facharzt
4.575 €
4.955 €
5.345 €
5.535 €
5.685 €
5.735 €
Strukturzulage
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
Ä3
Oberarzt
5.795 €
6.035 €
danach
AT
Strukturzulage
300 €
400 €
Ä4
Leitender Ober-
arzt
6.575 €
danach
AT
Strukturzulage 400
(2)
§ 13 TV-Ärzte RKA vom 28. Februar 2008 wird mit Wirkung zum 1. Juni 2009 wie folgt ge-
fasst:
(1)
1
Die Entgeltgruppen Ä 1 und Ä 2 umfassen jeweils sechs Stufen, die Entgeltgruppe
Ä 3 umfasst zwei, die Entgeltgruppe Ä 4 umfasst eine Stufe.
2
Die Ärzte erreichen
die jeweils nächste Stufe nach den Zeiten ärztlicher (Ä 1), fachärztlicher (Ä 2), ober-
ärztlicher (Ä 3) Tätigkeit beziehungsweise der Tätigkeit als ständiger Vertreter des
Leitenden Arztes (Chefarztes), die in der Tabelle (Anlage 1) angegeben sind.
(2)
Bei der Stufenzuordnung werden
Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung berück-
sichtigt; Zeiten als Arzt im Praktikum gelten als Zeiten ärztlicher Tätigkeit.
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:
Zeiten ärztlicher / fachärztlicher Tätigkeit außerhalb des EU-Bereichs können nur
berücksichtigt werden, soweit sie von der zuständigen Stelle als der inländischen
ärztlichen Tätigkeit gleichwertig anerkannt sind.
(3)
§ 28 Absatz 5 TV-Ärzte RKA erhält mit Wirkung zum 1. Juni 2009 folgende Fassung:
(5)
Abweichend von Absatz 2 kann die Entgelttabelle inklusive der Strukturzulage (Anla-
ge 1) mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals
jedoch zum 31. Mai 2010.
§ 3
In-Kraft-Treten, Laufzeit
(1)
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juni 2009 in Kraft.
RHÖN-KLINIKUM AG
Bad Neustadt, …………………
……………………………….. ………………………………..
RHÖN-KLINIKUM AG
RHÖN-KLINIKUM AG
Marburger Bund Bundesverband
Berlin, …………………
………………………………… ………………………………..
Rudolf Henke
Dr. Andreas Botzlar
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender