- Gewerbe:
 - Abbruchgewerbe
 - Branche
 - Baubranche
 - Datum:
 - 01.04.2008
 - Schlagworte
 - 
          
- Tarifvertrag
 - Zuckerindustrie
 
 
Tarifvertrag für die Zuckerindustrie
Zuckerindustrie
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für rübenverarbeitende Zuckerfabriken einschließlich der Rübenannahmestellen,
Zuckerraffinerien, Kandis oder flüssige Raffinade herstellenden Betriebe. Ferner gelten sie für Sirup her-
stellende Betriebe, Zuckerabbackbetriebe, Rübenblatt- und Schnitzeltrocknungsbetriebe und zucker-
Nicht erfasst werden
landwirtschaftliche Nebenbetriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen landwirtschaftlicher Art.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:        gültig in der Fassung vom 16.03.1999 - kündbar zum 30.06.2001
Laufzeit des Entgelttarifvertrages:        gültig ab 01.04.2008 - kündbar zum 31.03.2010
Höhe der Monatsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte
ab 01.04.2008                                 ab 01.04.2009
Unterste Entgeltgruppe
Ausführung von einfachen, sich wiederholenden Arbeitsvorgängen, die keine berufliche Vorbildung erfor-
dern, geringe Anforderungen an die Geschicklichkeit stellen und die unter Aufsicht verrichtet werden.
1.796,00 €  bis 2.108,00 €                1.846,00 €  bis 2.168,00 €
Eckentgelt
2.603,00 €                                       2.676,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Ausführung von Arbeiten nach Anweisung, die eine abgeschlossene mindestens 3-jährige Berufsausbildung
erfordern oder gleichwertige Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, auch wenn diese auf andere Weise
erworben worden sind.
2.603,00 €                                       2.676,00 €
Höchste Entgeltgruppe
Ausführung von Aufgaben, die im Rahmen eines umfangreichen und besonders schwierigen Arbeitsgebie-
tes mit umfangreicher Leitungs- und Dispositionsbefugnis durchgeführt werden.
5.336,00 €                                        5.486,00 €
Arbeitnehmer/-innen, die in ihrem Arbeitsgebiet besondere Leistungen erbringen und dadurch bessere
Arbeitsergebnisse erzielen, als sie der Standardleistung der Tarifgruppe entsprechen, in der sie eingestuft
sind, erhalten eine Leistungszulage, die bis zu 5 % des jeweiligen tariflichen Arbeitsentgelts beträgt.
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.04.2008                                 ab 01.04.2009
1. Ausbildungsjahr       703,00 €                                         723,00 €
2. Ausbildungsjahr       774,00 €                                         796,00 €
3. Ausbildungsjahr       840,00 €                                         864,00 €
4. Ausbildungsjahr       908,00 €                                         933,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
37 Stunden
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Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld
20,45 € je Urlaubstag
Auszubildende erhalten 15,34 € je Urlaubstag.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
100 % eines tariflichen Monatseinkommens bzw. einer Ausbildungsvergütung
Vermögenswirksame Leistung
39,88 € Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten 19,94 € je Monat.
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