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§ 1 BVO 2

Anwendungsbereich der Verordnung
Inhalt
  • (1) Diese Verordnung ist anzuwenden, wenn 1.die Wirtschaftlichkeit, Belastung, Wohnfläche
  • Kaufpreisbei Anwendung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu
  • berechnen ist.(2) Diese Verordnung ist ferner anzuwenden, wenn in anderen Rechtsvorschriften die

§ 1 PrfgZFortbAUTV

Zweck der Verordnung
Inhalt
  • Diese Verordnung dient der Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik

§ 1 PrfgZAUTV

Zweck der Verordnung
Inhalt
  • Diese Verordnung dient der Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik

§ 11 NatSGSORügenV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 11 NatSGmElbeV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 11 NatSGRhönV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 1 TrinkwV 2001

Zweck der Verordnung
Inhalt
  • Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die

E-Privacy-Verordnung gescheitert?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.12.2019
Inhalt
  • Der aktuelle Entwurf zur E-Privacy-Verordnung wurde abgelehnt. Wie geht es nun weiter? Droht jetzt
  • das Aus der Verordnung? Wofür ist sie überhaupt gedacht? Welche Konsequenzen bringt sie mit sich
  • ? Wir bringen Sie auf den neusten Stand und erklären alles rund um das Thema E-Privacy-Verordnung. Was
  • soll die E-Privacy-Verordnung regeln? In der E-Privacy-Verordnung geht es um [...] Der Beitrag E
  • -Privacy-Verordnung gescheitert? erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.

§ 1 NMV 1970

Anwendungsbereich der Verordnung
Inhalt
  • (1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf preisgebundene Wohnungen, die nach dem 20. Juni 1948
  • ßgabe der Vorschriften der Teile II und IV dieser Verordnung zu ermitteln.(3) Soweit und solange
  • nach Maßgabe der Vorschriften der Teile III und IV dieser Verordnung zu ermitteln.(4) Soweit
  • und solange diese Verordnung auf Wohnungen nach den Absätzen 1 bis 3 anzuwenden ist, sind die im
  • Rahmen der Verordnung maßgeblichen Vorschriften 1.des bis zum 31. Dezember 2001 geltenden

§ 11 NatPDrömlV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 11 NatPVorpBlV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 11 NatPJasmundV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 11 NatSGSchorfhV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 11 NatSGVessertalV

Vorrang dieser Verordnung
Inhalt
  • Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen

§ 1 KrWaffUmgV

Gegenstand der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • (1) Diese Verordnung regelt den Umgang mit Kriegswaffen des Teils B der Anlage zum Gesetz ü