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§ 7 BUrlV
Inanspruchnahme von Urlaub; Verfall des Urlaubs
- Inhalt
-
- (1) Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden.(2
- ) Vorbehaltlich des Absatzes 3 verfällt Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des
§ 21b PatAnwAPO
Urlaub
§ 28 SG
Urlaub
- Inhalt
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- üge zu.(2) Der Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche
- Erfordernisse einer Urlaubserteilung entgegenstehen.(3) Dem Soldaten kann aus besonderen Anlässen Urlaub
- Urlaub bis zur Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung auf längstens
- , die dem Zweck der Beurlaubung nicht zuwiderlaufen. Ein bereits bewilligter Urlaub kann aus
- der letzten zwei Monate vor dem Wahltag der zur Vorbereitung seiner Wahl erforderliche Urlaub unter
Unterabschnitt 5 SeeArbG
Urlaub
§ 17 BEEG
Urlaub
- Inhalt
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- Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollst
- nicht gewährten Urlaub abzugelten.(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der
- Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den
- Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
§ 8 GBPolVDVDV
Urlaub
§ 7 GKrimDAPrV
Urlaub
§ 6 GVIDVDV
Urlaub
§ 7 GWDAPrV
Urlaub
§ 4 GBankDAPrV
Urlaub
§ 19 JArbSchG
Urlaub
- Inhalt
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- zu gewähren.(2) Der Urlaub beträgt jährlich 1.mindestens 30 Werktage, wenn der
- unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von
- drei Werktagen.(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben
- .(4) Im übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis
- Urlaubsentgelt der jugendlichen Heimarbeiter beträgt bei einem Urlaub von 30 Werktagen 11,6 vom Hundert
§ 4 TVMindestlohnPäda 2
Urlaub
Urlaub
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 18.04.2019
- Inhalt
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- Das Büro ist in der Zeit vom 19.-26.04.2019 nicht besetzt! Der Beitrag Urlaub erschien zuerst auf
Urlaub
Malte Winter vom 01.07.2013
- Inhalt
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- es unbezahlten Urlaub bei entsprechender Vereinbarung, Bildungsurlaub für Betriebsvertreter
§ 14 BTGO 1980
Urlaub
- Inhalt
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- Urlaub erteilt der Präsident. Urlaub auf unbestimmte Zeit wird nicht erteilt.