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Pfändungsschutz für Sonn- und Feiertagszulagen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.10.2018
- Titel
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- Pfändungsschutz für Sonn- und Feiertagszulagen
- Inhalt
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- Zulagen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind unpfändbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in
- , dass neben der Nachtarbeit auch Zulagen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen als „Erschwerniszulagen
- Sie hier. Bildnachweis: © fotomek – Fotolia.com Der Beitrag Pfändungsschutz für Sonn- und Feiertagszulagen erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.
- teilweise Erfolg. Er ist bei einer Gemeinde angestellt und arbeitet während der Badesaison regelmäßig
- auch an Wochenenden und Feiertagen. Er ist in Privatinsolvenz und streitet mit dem
Mindestlohn – was gehört dazu und wonach berechnen sich Zuschläge?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 26.05.2016
- Titel
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- Mindestlohn – was gehört dazu und wonach berechnen sich Zuschläge?
- Inhalt
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- Mindestlohnanspruch anzurechen ist und wonach sich Zuschläge für Mehr-, Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit berechnen
- Bundesarbeitsgerichts darüber zu entscheiden, ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den
- . Die Parteien des Rechtstreits hatten vereinbart, dass das vertraglich vereinbarte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab dem 01.01.2015, also dem Zeitpunkt […]
Bundestag: Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 23.01.2015
- Titel
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- Bundestag: Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit
- Inhalt
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- Die Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend
Bundestag: Ausnahmen von der Sonntagsruhe
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 07.01.2015
- Inhalt
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- Die Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit stehen im Zentrum einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 18/3611