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Pfändungsschutz für Sonn- und Feiertagszulagen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.10.2018
Titel
  • Pfändungsschutz für Sonn- und Feiertagszulagen
Inhalt
  • Zulagen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind unpfändbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in
  • , dass neben der Nachtarbeit auch Zulagen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen als „Erschwerniszulagen
  • Sie hier. Bildnachweis: © fotomek – Fotolia.com Der Beitrag Pfändungsschutz für Sonn- und Feiertagszulagen erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.
  • teilweise Erfolg. Er ist bei einer Gemeinde angestellt und arbeitet während der Badesaison regelmäßig
  • auch an Wochenenden und Feiertagen. Er ist in Privatinsolvenz und streitet mit dem

Mindestlohn – was gehört dazu und wonach berechnen sich Zuschläge?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 26.05.2016
Titel
  • Mindestlohn – was gehört dazu und wonach berechnen sich Zuschläge?
Inhalt
  • Mindestlohnanspruch anzurechen ist und wonach sich Zuschläge für Mehr-, Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit berechnen
  • Bundesarbeitsgerichts darüber zu entscheiden, ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den
  • . Die Parteien des Rechtstreits hatten vereinbart, dass das vertraglich vereinbarte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab dem 01.01.2015, also dem Zeitpunkt […]

Bundestag: Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 23.01.2015
Titel
  • Bundestag: Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit
Inhalt
  • Die Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend

Bundestag: Ausnahmen von der Sonntagsruhe

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 07.01.2015
Inhalt
  • Die Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit stehen im Zentrum einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 18/3611