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VG Freiburg - Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in der unter anderem nationalistische und rassistische Kommentare und Bilder geteilt werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.01.2021
- Inhalt
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- zweifelhaft, dass der Antragsteller später für Recht und Gesetz einstehe und entschieden gegen die
- S 20.19 -, juris). Ausgehend von diesen Maßstäben ist der Antragsteller voraussichtlich zu Recht
- Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und
- , das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht zu achten und
BGH bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 18/10207, S. 49). Zu Recht hat das Bundeskartellamt aufgrund der Gesamtbetrachtung
- Beschwerdegericht hat solche direkten Netzwerkeffekte zu Recht bejaht. Denn der Nutzen des Facebook-Netzwerks
- parallele Nutzung begegnet gleichwohl verschiedenen Hindernissen. Das Bundeskartellamt hat zu Recht
- diesen Substitutionswettbewerb ausgesetzt sieht. Das Bundeskartellamt weist zu Recht darauf hin, dass
- allgemein anerkannt (Berberich/Kantschik, NZI 2017, 1; Schweitzer/Haucap/Kerber/Welker, Modernisierung
LG Frankfurt a.M. - Zum Kündigungsrechts eines Kontos in einem sozialen Netzwerk nach verweigerter Identitätsprüfung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- auszudrücken und ihre Gedanken und Ideen zu teilen. Unser Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund
- außerordentlichen Kündigung. Die Beklagte habe auch nicht das Recht gehabt, den Kläger zur Vorlage von
- ihr aus Ziffer 1, 3 und 4 der Nutzungsbedingungen ein Recht zur Deaktivierung der Konten ihrer
- gemachten Ansprüche sind gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 der Rom I-VO 593/2008 nach deutschem Recht zu
- ist, dass das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde unberührt bleibe, woraus man schließen kann
LG Frankfurt a. M. - Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen Netzwerks
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- meisten, denn sie haben doch recht! Es ist nur schwer zu ertragen in diesem ausländerfeindlichen
- Feststellung zielt, der Beklagten habe kein Recht zugestanden, das Nutzerkonto des Klägers zu
- gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 der Rom I-VO 593/2008 nach deutschem Recht zu beurteilen. Dies
- allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
- ; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Peifer, Das Recht der Wort- und
LG Frankfurt a. M. - Zur falschen Tatsachenbehauptung in einem Internetartikel durch Schweigen über wesentliche Umstände
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- , 1 Abs. 1 GG mit dem Recht der Beklagten auf Meinungs- und Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1
- .; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 4, Rn. 15 m.w.N
- - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die
- entgegen. Denn wenn die (Grund-)Rechte einer Person vielfach verletzt werden, so muss es dieser auch
OLG Rostock - Ist das (Verbands-)Auge blind, darf der Verband andere UWG-Verstöße auch nicht abmahnen ...
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- (dort Seiten 9 f. = Band II Blatt 104 f. d.A.) beinhaltet nur ganz allgemein die Behauptung, eigene
- grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen
- reicht es in jedem Fall aus, dass sich die angefochtene Entscheidung als jedenfalls im Ergebnis
- von Rechts wegen sein müsste, um den Einwand auszuräumen, der Kläger privilegiere gezielt seine
OLG Karlsruhe - Keine 1,1-Promille-Grenze für „Pedelecs“ - weil kein Kraftfahrzeug
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- allgemein anerkannt, dass die Begrifflichkeiten straßenverkehrsrechtlicher Gesetze wegen des
- aus, weshalb die freisprechende Entscheidung des Landgerichts zu Recht ergangen ist. III. Die
OLG München - Zur Hinweispflicht des Verkäufers in einer eBay-Auktion
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- Schadensersatz. a) Das Landgericht weist mit Recht daraufhin, dass ein Fall anfänglicher Unmöglichkeit
- der Beklagten mit Recht verneint. aa) Die Beklagte hat bereits in der Klageerwiderung vom 30.03.2020
- 13.07.2020 (Prot. S. 2 = Bl. 28 d. A.) hat das Landgericht zu Recht gemäß § 296 Abs. 1 ZPO als
- Landgericht das Bestreiten durch den Kläger mit Recht zurückgewiesen hat, ist dieser damit nach § 531
- möglicherweise ein Gutachten einholen müsse“ so allgemein und wenig aussagekräftig, dass sie ein Vertrauen
BGH - § 202a StGB schützt den E-Mail-Account auch vor dem Zugriff durch den System-Administrator
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- Administratoren des Ministeriums allgemein bekannt war. Am 20. Juli 2009 änderte das Ministerium die
- des dienstlichen Profils der einzelnen Nutzer und Anklicken von „Allgemein“, „Eigenschaften
- seinen nicht öffentlich zugänglichen persönlichen Dienst-E-Mails - wie allgemein üblich - durch
- Recht weist der Angeklagte H. mit seiner Revision darauf hin, dass es vorliegend nicht möglich ist
- in zwei Fällen ändert. Dem stünde nicht entgegen, dass der Angeklagte H. möglicherweise allgemein zur
BGH - § 202a StGB schützt den E-Mail-Account auch vor dem System-Administrator
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
-
- Administratoren des Ministeriums allgemein bekannt war. Am 20. Juli 2009 änderte das Ministerium die
- des dienstlichen Profils der einzelnen Nutzer und Anklicken von „Allgemein“, „Eigenschaften
- seinen nicht öffentlich zugänglichen persönlichen Dienst-E-Mails - wie allgemein üblich - durch
- Recht weist der Angeklagte H. mit seiner Revision darauf hin, dass es vorliegend nicht möglich ist
- in zwei Fällen ändert. Dem stünde nicht entgegen, dass der Angeklagte H. möglicherweise allgemein zur
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab 01.01.2021 durch KRÄG 2021 geändert
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 01.01.2021
- Inhalt
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- Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben
- in derselben Angelegenheit bisheriges Recht anzuwenden, wenn der Rechtsanwalt eine Gebühr aus der
- entstandene Vergütung bisheriges Recht anzuwenden, so ist auch für die in derselben Angelegenheit aus
- der Staatskasse zu zahlende Vergütung bisheriges Recht anzuwenden. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch
Polenmarkt-Änderung in Corona-VO-Berlin eingearbeitet
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 24.12.2020
Neufassung der Berliner Coronaverordnung vom 14.12.2020 - gültig vom 16.12.2020 bis 10.01.2021
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 19.12.2020
Entwurf für erweiterten Tatbestand der strafbaren Geldwäsche gemäß § 261 StGB
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 04.12.2020
- Inhalt
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- Straftaten geht über die Bestimmungen der Richtlinie hinaus, die im Vergleich zum geltenden Recht
Kein Platz für Rassisten im Unternehmen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.11.2020
- Inhalt
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- Vorgehen ist nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das
- gab ihm Recht. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Er verwies zudem auf
- Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot hätten vor dem Recht auf freie Meinungsäußerung hier Vorrang
- Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die damit befasste AGG-Beschwerdestelle des Unternehmens