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Kein Lohn für Wartezeiten von GebäudereinigerInnen
Thorsten Blaufelder vom 10.05.2012
- Inhalt
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- Aufträgen. Der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag sehe lediglich die Vergütung der Wegezeiten vor
- Zwischenzeiten sieht der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk auch nicht vor
Kein Lohn für Wartezeiten von GebäudereinigerInnen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.05.2012
- Inhalt
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- Aufträgen. Der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag sehe lediglich die Vergütung der Wegezeiten vor
- Zwischenzeiten sieht der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk auch nicht vor