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§ 124 TKG 2004

Mediation
Titel
  • Mediation

§ 54a ArbGG

Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Titel
  • Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Inhalt
  • (1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der auß
  • Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das
  • denn, die Parteien legen übereinstimmend dar, dass eine Mediation oder eine außergerichtliche Konfliktbeilegung noch betrieben wird.

§ 278a ZPO

Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Titel
  • Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Inhalt
  • (1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der auß
  • Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.

§ 36a FamFG

Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Titel
  • Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Inhalt
  • (1) Das Gericht kann einzelnen oder allen Beteiligten eine Mediation oder ein anderes Verfahren
  • Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen
  • Genehmigungsvorbehalte bleiben von der Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung unberührt.

§ 34 RVG

Beratung, Gutachten und Mediation
Titel
  • Beratung, Gutachten und Mediation

§ 7 MediationsG

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
Titel
  • Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
Inhalt
  • Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln.(2) Die F
  • einer Mediation nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und die beabsichtigte

§ 5 MediationsG

Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator
Inhalt
  • Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu kö
  • Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,2.Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,3
  • .Konfliktkompetenz,4.Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in
  • der Mediation sowie5.praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.(2) Als zertifizierter

§ 2 MediationsG

Verfahren; Aufgaben des Mediators
Inhalt
  • Mediation teilnehmen.(3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fö
  • fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im allseitigen Einverständnis getrennte
  • Parteien in die Mediation einbezogen werden.(5) Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden
  • . Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine
  • treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation

§ 3 MediationsG

Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
Inhalt
  • darf nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tä
  • ;tig gewesen ist. Der Mediator darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine
  • Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Eine solche
  • andere Person darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine Partei in derselben
  • auf deren Verlangen über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren.

§ 1 MediationsG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • (1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines
  • Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

§ 9 MediationsG

Übergangsbestimmung
Inhalt
  • (1) Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während
  • weiterhin durchgeführt werden.(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Mediation in der

§ 69b GKG 2004

Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • Verfahren nach einer Mediation oder nach einem anderen Verfahren der außergerichtlichen
  • Antragsschrift mitgeteilt worden ist, dass eine Mediation oder ein anderes Verfahren der auß
  • Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen

§ 61a FamGKG

Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • Mediation oder nach einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Zur
  • Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung unternommen wird oder
  • beabsichtigt ist, oder wenn das Gericht den Beteiligten die Durchführung einer Mediation oder

§ 4b BBauG

Einschaltung eines Dritten
Inhalt
  • ;bertragen. Sie kann einem Dritten auch die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens

§ 156 FamFG

Hinwirken auf Einvernehmen
Inhalt
  • über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen
  • einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder einer sonstigen Mö