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Vierter Abschnitt HAGDV 1

Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde Hilfskräfte der Heimarbeit und das Verfahren vor ihnen

LSG Schleswig-Holstein - L 5 KR 40/04

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 31.08.2005
Inhalt
  • Verkehrsanschauung als typische Heimarbeit anzusehen ist (BSG SozR 2200 § 162 RVO Nr. 2 S. 9). Um eine
  • solche "typische Heimarbeit" handelte es sich bei der Betreuungstätigkeit der Klägerin hingegen
  • Heimarbeit ist jedoch nach der Verkehrsanschauung die Herstellung von Waren von Hand oder unter Mitwirkung

§ 18 MuSchG

Auslage des Gesetzes
Inhalt
  • auszuhängen.(2) Wer Heimarbeit ausgibt oder abnimmt, hat in den Räumen der Ausgabe und Abnahme

§ 20 HAG

Art der Entgelte
Inhalt
  • Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst

§ 25 HAG

Klagebefugnis der Länder
Inhalt
  • geltend machen. Das Urteil wirkt auch für und gegen den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten. § 24 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 27 HAG

Pfändungsschutz
Inhalt
  • Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewä

§ 1 EntgFG

Anwendungsbereich
Inhalt
  • Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.(2) Arbeitnehmer in Sinne

§ 2 BUrlG

Geltungsbereich
Inhalt
  • Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.

§ 13 HAGDV 1

Aufbewahrung von Entgeltbelegen
Inhalt
  • der letzten Eintragung folgt, von den in Heimarbeit Beschäftigten oder Gleichgestellten

§ 1 MuSchG

Geltungsbereich
Inhalt
  • weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte (§ 1 Abs. 1 und 2 des

§ 12 HAGDV 1

Form und Inhalt der Entgeltbelege
Inhalt
  • Zuname, Firma, Gewerbezweig sowie Betriebsstätte oder Firmensitz dessen, der Heimarbeit ausgibt
  • ; einzelne Vorschriften des Gesetzes über die Heimarbeit oder stichwortartige Hinweise auf Zweck

§ 4 HAGDV 1

Beisitzer
Inhalt
  • drei Vertreter der in Heimarbeit Beschäftigten und der Auftraggeber und mindestens je drei
  • besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Heimarbeit desjenigen Gewerbezweigs oder derjenigen Beschä
  • Heimarbeitsausschuß soll sich im angemessenen Verhältnis aus Vertretern der Gruppen der in Heimarbeit

§ 10 HAG

Schutz vor Zeitversäumnis
Inhalt
  • Wer Heimarbeit ausgibt oder abnimmt, hat dafür zu sorgen, daß unnötige Zeitvers

§ 21 BioStoffV 2013

Straftaten
Inhalt
  • Heimarbeit Beschäftigte in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, ist nach § 32 Absatz 3 oder Absatz 4 des Heimarbeitsgesetzes strafbar.

§ 6 AGG

Persönlicher Anwendungsbereich
Inhalt
  • Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Als Beschäftigte gelten auch die
  • Abschnitts. Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten tritt an die