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§ 24 MuSchG
In Heimarbeit Beschäftigte
- Inhalt
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- Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten gelten 1.die §
- der Ausgabe von Heimarbeit tritt, 2.§ 2 Abs. 4, § 5 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 1, §
Home-Office - Heimarbeit
Malte Winter vom 02.03.2017
- Inhalt
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- Auch qualifizierte Angestelltentätigkeiten können Heimarbeit iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG sein, wenn
- sie unter den Bedingungen der Heimarbeit ausgeführt werden. Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche oder diesen vergleichbare Tätigkeiten beschränkt. ...
§ 11 HAG
Verteilung der Heimarbeit
- Inhalt
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- (1) Wer Heimarbeit an mehrere in Heimarbeit Beschäftigte ausgibt, soll die Arbeitsmenge auf
- ;ständen, die durch ungleichmäßige Verteilung der Heimarbeit entstehen, für
- einzelne Gewerbezweige oder Arten von Heimarbeit die Arbeitsmenge festsetzen, die für einen
- Entgeltverzeichnissen gelten entsprechend.(3) Soweit für einzelne Gewerbezweige oder Arten von Heimarbeit
- Bestimmungen nach Absatz 2 getroffen sind, darf an einen in Heimarbeit Beschäftigten eine grö
§ 31 HAG
Ausgabe verbotener Heimarbeit
- Inhalt
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- (1) Wer Heimarbeit, die nach einer zur Durchführung des Gefahrenschutzes erlassenen
§ 7 ArbPlSchG
Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
- Inhalt
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- (1) Für in Heimarbeit Beschäftigte, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus der
- Heimarbeit beziehen, gelten die §§ 1 bis 4 sowie § 6 Abs. 2 sinngemäß.(2
- ) Vor und nach dem Wehrdienst dürfen in Heimarbeit Beschäftigte aus Anlass des Wehrdienstes
- bei der Ausgabe von Heimarbeit im Vergleich zu den anderen in Heimarbeit Beschäftigten des
- zu legen, das der in Heimarbeit Beschäftigte im Durchschnitt der letzten 52 Wochen vor der
§ 127 SGB 9
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit
- Inhalt
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- (1) Schwerbehinderte Menschen, die in Heimarbeit beschäftigt oder diesen gleichgestellt sind
- Auftraggebers angerechnet.(2) Für in Heimarbeit beschäftigte und diesen gleichgestellte
- des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten
- den Arbeitgeber nach § 80 Abs. 1 und 5 treffenden Verpflichtungen gelten auch für Personen, die Heimarbeit ausgeben.
§ 12 BUrlG
Urlaub im Bereich der Heimarbeit
- Inhalt
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- Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis
- den Urlaub zu leistenden Zahlungen. 5.Zwischenmeister, die den in Heimarbeit Beschäftigten nach
§ 11 EntgFG
Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten
- Inhalt
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- (1) Die in Heimarbeit Beschäftigen (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) haben gegen den
- Halbjahreszeitraum noch eine Beschäftigung in Heimarbeit für den Auftraggeber stattfindet
- Tage vor dem Feiertag auszuzahlen. Besteht bei der Einstellung der Ausgabe von Heimarbeit zwischen den
- bei Einstellung der Ausgabe von Heimarbeit die erstatteten Beträge auf das Feiertagsgeld
§ 30 HAG
Verbot der Ausgabe von Heimarbeit
- Inhalt
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- Entgelte gezahlt hat, die Aus- und Weitergabe von Heimarbeit verbieten.
Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung bei Heimarbeit
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.12.2019
- Inhalt
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- . Sachverhalt Der Kläger erbrachte für die Beklagte regelmäßig Leistungen als selbstständiger Bauingenieur/Programmierer in Heimarbeit. Nachdem die […]
§ 9 HAGDV 1
Listenführung
- Inhalt
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- (1) Die nach § 6 HAG zu führenden Listen sind aufzugliedern nach 1.in Heimarbeit Besch
- und Ausfüllen der Listen obliegt denjenigen, die Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.
- der Personen zu übertragen, deren Heimarbeits- oder sonstiges Vertragsverhältnis zu
§ 20 BEEG
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
- Inhalt
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- auf Elternzeit haben auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten
§ 10 EntgFG
Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall
im Bereich der Heimarbeit
- Inhalt
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- (1) In Heimarbeit Beschäftigte (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) und ihnen nach §
- , die den in Heimarbeit Beschäftigten nach § 1 Abs. 2 Buchstabe d des Heimarbeitsgesetzes
Gesetzliche Unfallversicherung: Bei Heimarbeit ist der Unfallversicherungsschutz eingeschränkt
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 02.05.2019
- Inhalt
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- unfallversichert. Dass der Versicherungsschutz jedoch bei Heimarbeit erhebliche Lücken vorweist, hat nun das
§ 6 HAG
Listenführung
- Inhalt
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- Wer Heimarbeit ausgibt oder weitergibt, hat jeden, den er mit Heimarbeit beschäftigt oder
- dessen er sich zur Weitergabe von Heimarbeit bedient, in Listen auszuweisen. Die Listen sind in den