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§ 1 GravAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Inhalt
  • , Graveure, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
  • Der Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32

§ 1 GlPrZHanauV 2013

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Inhalt
  • Abschnitt 1 der Handwerksordnung „Graveure“ Schwerpunkte: –Flachgraviertechnik
  • ;Schwerpunkte: –Metall–EmailAbschlussprüfung als Graveur/Graveurin Schwerpunkte: –

Anlage GravAusbV

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Graveur/zur Graveurin

§ 9 GravAusbV

Nichtanwenden von Vorschriften
Inhalt
  • ür den Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin sind nicht mehr anzuwenden.

§ 2 GravMstrV

Meisterprüfungsberufsbild
Inhalt
  • eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.(2) Im Graveur
  • Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Formensprache berücksichtigen, 9.Graveur
  • ;chenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung bei der Planung und Fertigung von Graveur

§ 1 GravMstrV

Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Inhalt
  • Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Graveur-Handwerk umfasst folgende selbständige Pr

§ 6 GravMstrV

Situationsaufgabe
Inhalt
  • Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Graveur-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den

(XXXX) Münz2EuroBek 2007-12

Inhalt
  • des Graveurs "OE"befinden sich im rechten oberen Kernbereich.Der Entwurf der nationalen Seite der

GravAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur/zur Graveurin

GravMstrV

Graveurmeisterverordnung

Anlage 1 FRG

Definitionen der Leistungsgruppen
Inhalt
  • äser Gerber Gießer Gipser (Rabitzer) Glaser Glasmacher Graveur Großuhrenmacher