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§ 1 GravAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Inhalt
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- , Graveure, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
- Der Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32
§ 1 GlPrZHanauV 2013
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Inhalt
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- Abschnitt 1 der Handwerksordnung „Graveure“ Schwerpunkte: –Flachgraviertechnik
- ;Schwerpunkte: –Metall–EmailAbschlussprüfung als Graveur/Graveurin Schwerpunkte: –
Anlage GravAusbV
(zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Graveur/zur Graveurin
§ 9 GravAusbV
Nichtanwenden von Vorschriften
- Inhalt
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- ür den Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin sind nicht mehr anzuwenden.
§ 2 GravMstrV
Meisterprüfungsberufsbild
- Inhalt
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- eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.(2) Im Graveur
- Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Formensprache berücksichtigen, 9.Graveur
- ;chenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung bei der Planung und Fertigung von Graveur
§ 1 GravMstrV
Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
- Inhalt
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- Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Graveur-Handwerk umfasst folgende selbständige Pr
§ 6 GravMstrV
Situationsaufgabe
- Inhalt
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- Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Graveur-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den
(XXXX) Münz2EuroBek 2007-12
- Inhalt
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- des Graveurs "OE"befinden sich im rechten oberen Kernbereich.Der Entwurf der nationalen Seite der
GravAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung
zum Graveur/zur Graveurin
GravMstrV
Graveurmeisterverordnung
Anlage 1 FRG
Definitionen der Leistungsgruppen
- Inhalt
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- äser Gerber Gießer Gipser (Rabitzer) Glaser Glasmacher Graveur Großuhrenmacher