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§ 1 GravAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Inhalt
  • Der Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32
  • , Graveure, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

§ 1 GlPrZHanauV 2013

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Inhalt
  • ;Schwerpunkte: –Metall–EmailAbschlussprüfung als Graveur/Graveurin Schwerpunkte: –
  • Abschnitt 1 der Handwerksordnung „Graveure“ Schwerpunkte: –Flachgraviertechnik

Anlage GravAusbV

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Graveur/zur Graveurin

§ 2 GravMstrV

Meisterprüfungsberufsbild
Inhalt
  • eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.(2) Im Graveur
  • Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Formensprache berücksichtigen, 9.Graveur
  • ;chenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung bei der Planung und Fertigung von Graveur

§ 9 GravAusbV

Nichtanwenden von Vorschriften
Inhalt
  • ür den Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin sind nicht mehr anzuwenden.

§ 10 GlasVAusbV

Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schliff und Gravur
Inhalt
  • (1) Die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schliff und Gravur

§ 1 GlPrZRheinbachV

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Inhalt
  • /GlasveredlerinFachrichtungen:- Kanten- und Flächenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und
  • und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungGlasveredler/Glasveredlerin im Gewerbe Nummer 34 der
  • ;chenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungSoweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung

§ 1 GravMstrV

Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Inhalt
  • Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Graveur-Handwerk umfasst folgende selbständige Pr

§ 6 GravMstrV

Situationsaufgabe
Inhalt
  • Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Graveur-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den

§ 1 GlPrZHadamarV

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Inhalt
  • alsGlasveredler/GlasveredlerinFachrichtungen:- Kanten- und Flächenveredlung- Schliff und Gravur
  • ;chenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungGlasveredler/Glasveredlerin im
  • ächenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungAbschlussprüfung

§ 2 GlasVAusbV

Ausbildungsdauer
Inhalt
  • .Kanten- und Flächenveredelung, 2.Schliff und Gravur, 3.Glasmalerei und Kunstverglasung gewählt werden.

Anlage 1 MarkenG§8Bek 96-08

Inhalt
  • auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.

Anlage 2 FluLärmAhlhV

(zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn)
Inhalt
  • Niedersächsischen Landesverwaltungsamts)Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:Institut f

Anlage 2 FluLärmNörvV

(zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 23. Mai 1996)
Inhalt
  • .Kartengrundlage:Topographische Karte 1 : 50 000(mit Genehmigung des Landesvermessungsamts Nordrhein-Westfalen)Gravur der L

Anlage 1 MarkenG§8Bek 98-05

Inhalt
  • , Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder der dazugehörigen Dokumentation aufgedruckt werden.