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§ 1 GravAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Inhalt
-
- Der Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32
- , Graveure, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
§ 1 GlPrZHanauV 2013
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Inhalt
-
- ;Schwerpunkte: –Metall–EmailAbschlussprüfung als Graveur/Graveurin Schwerpunkte: –
- Abschnitt 1 der Handwerksordnung „Graveure“ Schwerpunkte: –Flachgraviertechnik
Anlage GravAusbV
(zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Graveur/zur Graveurin
§ 2 GravMstrV
Meisterprüfungsberufsbild
- Inhalt
-
- eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.(2) Im Graveur
- Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Formensprache berücksichtigen, 9.Graveur
- ;chenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung bei der Planung und Fertigung von Graveur
§ 9 GravAusbV
Nichtanwenden von Vorschriften
- Inhalt
-
- ür den Ausbildungsberuf Graveur/Graveurin sind nicht mehr anzuwenden.
§ 10 GlasVAusbV
Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schliff und Gravur
- Inhalt
-
- (1) Die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schliff und Gravur
§ 1 GlPrZRheinbachV
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Inhalt
-
- /GlasveredlerinFachrichtungen:- Kanten- und Flächenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und
- und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungGlasveredler/Glasveredlerin im Gewerbe Nummer 34 der
- ;chenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungSoweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung
§ 1 GravMstrV
Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
- Inhalt
-
- Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Graveur-Handwerk umfasst folgende selbständige Pr
§ 6 GravMstrV
Situationsaufgabe
- Inhalt
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- Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Graveur-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den
§ 1 GlPrZHadamarV
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Inhalt
-
- alsGlasveredler/GlasveredlerinFachrichtungen:- Kanten- und Flächenveredlung- Schliff und Gravur
- ;chenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungGlasveredler/Glasveredlerin im
- ächenveredlung- Schliff und Gravur- Glasmalerei und KunstverglasungAbschlussprüfung
§ 2 GlasVAusbV
Ausbildungsdauer
- Inhalt
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- .Kanten- und Flächenveredelung, 2.Schliff und Gravur, 3.Glasmalerei und Kunstverglasung gewählt werden.
Anlage 1 MarkenG§8Bek 96-08
- Inhalt
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- auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.
Anlage 2 FluLärmAhlhV
(zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs
für den militärischen Flugplatz Ahlhorn)
- Inhalt
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- Niedersächsischen Landesverwaltungsamts)Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:Institut f
Anlage 2 FluLärmNörvV
(zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des
Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich in
der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 23. Mai 1996)
- Inhalt
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- .Kartengrundlage:Topographische Karte 1 : 50 000(mit Genehmigung des Landesvermessungsamts Nordrhein-Westfalen)Gravur der L
Anlage 1 MarkenG§8Bek 98-05
- Inhalt
-
- , Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder der dazugehörigen Dokumentation aufgedruckt werden.