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§ 5 SVLFÜG

Vertreterversammlung
Inhalt
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau aus, fordert der Vorsitzende des
  • Vorstandes der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau den nach § 7 gebildeten

§ 2 GartenKundenBerPrV

Zulassungsvoraussetzungen
Inhalt
  • ;hrige Berufspraxis in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von
  • ährige Berufspraxis in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz
  • Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist
  • und danach eine mindestens zweijährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus oder in

§ 3 UV-AltRückV

Altersrückstellungen für die ehemaligen Beschäftigten des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Inhalt
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu bilden sind, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

§ 9 SVLFÜG

Haushaltsplan 2013
Inhalt
  • Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vom Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen
  • für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bedarf der Genehmigung des Bundesversicherungsamtes

§ 62 SGB 4

Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane
Inhalt
  • stellvertretenden Vorsitzenden, bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau haben die Vertreter der

Anlage 2 LwHwPrüfAnerkV

(zu § 2 Abs. 1 Nr. 2)Für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft anerkannte fachschulische Bildungsgänge
Inhalt
  • Tierwirt/Tierwirtin Fachkraft AgrarserviceGartenbau Gartenbau - Produktion und Vermarktung Garten- und

§ 18 SVRV 1999

Rechnungslegung
Inhalt
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau haben ihrer Jahresrechnung einen Anhang

§ 49 ALG

Träger der Alterssicherung der Landwirte
Inhalt
  • , Forsten und Gartenbau. In Angelegenheiten der Alterssicherung der Landwirte und bei Durchfü

§ 17 BPflV 1994

Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
Inhalt
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wahr.

§ 1 SVLFGG

Errichtung
Inhalt
  • trägt den Namen „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“.

§ 166 SGB 5

Landwirtschaftliche Krankenkasse
Inhalt
  • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der

§ 20 KHEntgG

Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
Inhalt
  • Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und für die Krankenversicherung der Landwirte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wahr.

§ 27 KHG

Zuständigkeitsregelung
Inhalt
  • Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und für die Krankenversicherung der Landwirte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wahr.

§ 19 SVOrgSaarG

Inhalt
  • ; ausgenommen sind die Bergbau-Berufsgenossenschaft, die Gartenbau-Berufsgenossenschaft und die See
  • Berufsgenossenschaft für das Saarland und der Gartenbau-Berufsgenossenschaft aufgeteilt.(3) Die beteiligten

§ 51 PflSchG 2012

Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
Inhalt
  • Anwendung im eigenen Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus erfolgen, gelten die
  • Gartenbaus erfolgen, ist dies bei dem Antrag auf Genehmigung mitzuteilen. Stellt das Bundesamt f