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§ 6 BPflV 1994
Vereinbarung sonstiger Entgelte
- Inhalt
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- die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- oder zeitraumbezogene Entgelte, sofern die
- bewerteten Entgelte ausgenommen sind.(2) Für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der
- zeitraumbezogene Entgelte oder ergänzende Zuschläge; hierzu hat das Krankenhaus die
- Besonderheiten und die damit verbundenen Zusatzkosten darzulegen. Nach der Vereinbarung eines Entgelts fü
- Vereinbarung beteiligten gesetzlichen Krankenkassen Art und Höhe des Entgelts an das Institut für
§ 7 BPflV 1994
Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
- Inhalt
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- Entgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9),2.Zusatzentgelte nach dem auf
- Absatz 4),4.Entgelte für Leistungen, die noch nicht von den auf Bundesebene vereinbarten Entgelten
- Besonderheiten in der Leistungserbringung (§ 6 Absatz 2),5.Entgelte für neue Untersuchungs
§ 8 BPflV 1994
Berechnung der Entgelte
- Inhalt
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- nur die zuletzt aufnehmende Abteilung das tagesbezogene Entgelt. Für die zusätzlich zu
- , dass das zu zahlende Entgelt sich erhöht, wenn das neue Entgelt während der stationä
- (1) Die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sind für alle Patientinnen und
- behandelt werden, sind die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach § 7 zu
- berechnen; dies gilt auch bei klinischen Studien mit Arzneimitteln. Die Entgelte dürfen nur im
§ 24 PostG 1998
Nachträgliche Überprüfung genehmigter Entgelte
- Inhalt
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- ; genehmigte Entgelte nicht den Maßstäben des § 20 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 entsprechen
- , leitet die Regulierungsbehörde eine Überprüfung der Entgelte ein. Sie teilt die
- die Regulierungsbehörde fest, daß die überprüften Entgelte nicht den Maßst
- , die Entgelte unverzüglich den genannten Maßstäben anzupassen. Die Aufforderung der
- Regulierungsbehörde das beanstandete Verhalten zu untersagen und die Entgelte für unwirksam zu erklären.
§ 25 PostG 1998
Überprüfung nicht genehmigungsbedürftiger Entgelte
- Inhalt
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- ; nicht genehmigungsbedürftige Entgelte, die ein Anbieter auf einem Markt für
- Regulierungsbehörde eine Überprüfung der Entgelte ein, sofern der Anbieter auf dem
- Regulierungsbehörde fest, daß die Entgelte nicht den Maßstäben des § 20 Abs. 2
- entsprechen, fordert sie das betroffene Unternehmen auf, die Entgelte unverzüglich den genannten Ma
- untersagen und die Entgelte für unwirksam zu erklären.
§ 20 HAG
Art der Entgelte
- Inhalt
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- Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst
§ 6 KHEntgG
Vereinbarung sonstiger Entgelte
- Inhalt
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- Entgelt vereinbart, melden die an der Vereinbarung beteiligten gesetzlichen Krankenkassen Art und H
- tagesbezogene Entgelte oder in eng begrenzten Ausnahmefällen Zusatzentgelte, sofern die
- Anwendung der DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte ausgenommen sind. Die Entgelte sind sachgerecht zu
- Entgelte oder Zusatzentgelte außerhalb des Erlösbudgets nach § 4 Abs. 2 und der Erl
- össumme nach Absatz 3 vereinbaren. Die Entgelte sind sachgerecht zu kalkulieren; die
§ 7 KHEntgG
Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
- Inhalt
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- Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und nach diesem Gesetz,5.Entgelte für besondere
- Fallpauschalen und Zusatzentgelten erfasst werden (§ 6 Abs. 1),6.Entgelte für neue Untersuchungs
- öhe der Entgelte nach Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt ermittelt: 1.Fallpauschalen nach Absatz 1
- bundeseinheitliche Entgelthöhe wird dem Entgeltkatalog entnommen;3.Fallpauschalen, Zusatzentgelte
- und tagesbezogene Entgelte nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6; die Entgelte sind in der nach §
§ 8 KHEntgG
Berechnung der Entgelte
- Inhalt
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- , ist hierauf hinzuweisen. Dabei ist mitzuteilen, dass das zu zahlende Entgelt sich erhöht, wenn
- das neue Entgelt während der stationären Behandlung des Patienten in Kraft tritt. Die
- (1) Die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sind für alle Benutzer des
- ührt. Bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, sind die Entgelte f
- Studien mit Arzneimitteln. Die Entgelte dürfen nur im Rahmen des Versorgungsauftrags berechnet
§ 1 KanalStTO 2010
Entgelte und Entgeltberechnung
- Inhalt
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- aufgeführten Entgelte zu entrichten. Sie gelten jeweils für eine aus zwei Kanalsteurern
- Entgelte nach den Nummern 1.1 und 1.2 der Anlage um 15 Prozent und die Entgelte nach den Nummern 2
- durch Kanalsteurer bedürfen, werden die Entgelte nach Nummer 1.1 der Anlage um 47 Prozent ermä
- ;ßigt.(2) Die Entgelte werden von demjenigen, der diese Leistung im eigenen oder fremden Namen
- 0,50 Euro nach unten abgerundet und ab 0,50 Euro nach oben aufgerundet. Die Entgelte werden mit
§ 79 TKG 2004
Erschwinglichkeit der Entgelte
- Inhalt
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- ) Universaldienstleistungen nach § 78 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 gelten als erschwinglich, wenn die Entgelte den Maßstäben des § 28 entsprechen.
§ 17 BörsG 2007
Gebühren und Entgelte
- Inhalt
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- Entgelte verlangen.(4) Unbeschadet des § 26a hat die Börse für die übermäß
- Börsenträger hierfür bereits separate Entgelte verlangt. Die Höhe dieser Geb
- ühren oder Entgelte ist so zu bemessen, dass einer übermäßigen Nutzung im Sinne des
§ 24 EIBV 2005
Entgelte für Serviceeinrichtungen
- Inhalt
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- ;nkt werden.(3) Sofern ein gesondertes Entgelt für den Schienenzugang zu den Serviceeinrichtungen
- (1) Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben ihre Entgelte so zu gestalten, dass sie durch
- bei der Ermittlung der für die Berechnung der Entgelte maßgeblichen Kriterien berü
- . Abweichend von Satz 1 findet § 21 Abs. 7 auf Häfen keine Anwendung.(4) Die Entgelte sind, soweit
§ 675q BGB
Entgelte bei Zahlungsvorgängen
- Inhalt
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- ;bermitteln.(2) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers darf ihm zustehende Entgelte vor
- Zahlungsvorgangs und die Entgelte in den Informationen gemäß Artikel 248 §§ 8 und 15 des
- , tragen Zahlungsempfänger und Zahler jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
§ 1 PostbankLEntgV
Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
- Inhalt
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- ;ftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.