Suche nach "entgelt"

Ergebnisse 3185

Seite 3 von 213

§ 6 BPflV 1994

Vereinbarung sonstiger Entgelte
Inhalt
  • die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- oder zeitraumbezogene Entgelte, sofern die
  • bewerteten Entgelte ausgenommen sind.(2) Für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der
  • zeitraumbezogene Entgelte oder ergänzende Zuschläge; hierzu hat das Krankenhaus die
  • Besonderheiten und die damit verbundenen Zusatzkosten darzulegen. Nach der Vereinbarung eines Entgelts
  • Vereinbarung beteiligten gesetzlichen Krankenkassen Art und Höhe des Entgelts an das Institut für

§ 7 BPflV 1994

Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
Inhalt
  • Entgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9),2.Zusatzentgelte nach dem auf
  • Absatz 4),4.Entgelte für Leistungen, die noch nicht von den auf Bundesebene vereinbarten Entgelten
  • Besonderheiten in der Leistungserbringung (§ 6 Absatz 2),5.Entgelte für neue Untersuchungs

§ 8 BPflV 1994

Berechnung der Entgelte
Inhalt
  • nur die zuletzt aufnehmende Abteilung das tagesbezogene Entgelt. Für die zusätzlich zu
  • , dass das zu zahlende Entgelt sich erhöht, wenn das neue Entgelt während der stationä
  • (1) Die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sind für alle Patientinnen und
  • behandelt werden, sind die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach § 7 zu
  • berechnen; dies gilt auch bei klinischen Studien mit Arzneimitteln. Die Entgelte dürfen nur im

§ 24 PostG 1998

Nachträgliche Überprüfung genehmigter Entgelte
Inhalt
  • ; genehmigte Entgelte nicht den Maßstäben des § 20 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 entsprechen
  • , leitet die Regulierungsbehörde eine Überprüfung der Entgelte ein. Sie teilt die
  • die Regulierungsbehörde fest, daß die überprüften Entgelte nicht den Maßst
  • , die Entgelte unverzüglich den genannten Maßstäben anzupassen. Die Aufforderung der
  • Regulierungsbehörde das beanstandete Verhalten zu untersagen und die Entgelte für unwirksam zu erklären.

§ 25 PostG 1998

Überprüfung nicht genehmigungsbedürftiger Entgelte
Inhalt
  • ; nicht genehmigungsbedürftige Entgelte, die ein Anbieter auf einem Markt für
  • Regulierungsbehörde eine Überprüfung der Entgelte ein, sofern der Anbieter auf dem
  • Regulierungsbehörde fest, daß die Entgelte nicht den Maßstäben des § 20 Abs. 2
  • entsprechen, fordert sie das betroffene Unternehmen auf, die Entgelte unverzüglich den genannten Ma
  • untersagen und die Entgelte für unwirksam zu erklären.

§ 20 HAG

Art der Entgelte
Inhalt
  • Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst

§ 6 KHEntgG

Vereinbarung sonstiger Entgelte
Inhalt
  • Entgelt vereinbart, melden die an der Vereinbarung beteiligten gesetzlichen Krankenkassen Art und H
  • tagesbezogene Entgelte oder in eng begrenzten Ausnahmefällen Zusatzentgelte, sofern die
  • Anwendung der DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte ausgenommen sind. Die Entgelte sind sachgerecht zu
  • Entgelte oder Zusatzentgelte außerhalb des Erlösbudgets nach § 4 Abs. 2 und der Erl
  • össumme nach Absatz 3 vereinbaren. Die Entgelte sind sachgerecht zu kalkulieren; die

§ 7 KHEntgG

Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
Inhalt
  • Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und nach diesem Gesetz,5.Entgelte für besondere
  • Fallpauschalen und Zusatzentgelten erfasst werden (§ 6 Abs. 1),6.Entgelte für neue Untersuchungs
  • öhe der Entgelte nach Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt ermittelt: 1.Fallpauschalen nach Absatz 1
  • bundeseinheitliche Entgelthöhe wird dem Entgeltkatalog entnommen;3.Fallpauschalen, Zusatzentgelte
  • und tagesbezogene Entgelte nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6; die Entgelte sind in der nach §

§ 8 KHEntgG

Berechnung der Entgelte
Inhalt
  • , ist hierauf hinzuweisen. Dabei ist mitzuteilen, dass das zu zahlende Entgelt sich erhöht, wenn
  • das neue Entgelt während der stationären Behandlung des Patienten in Kraft tritt. Die
  • (1) Die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sind für alle Benutzer des
  • ührt. Bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, sind die Entgelte f
  • Studien mit Arzneimitteln. Die Entgelte dürfen nur im Rahmen des Versorgungsauftrags berechnet

§ 1 KanalStTO 2010

Entgelte und Entgeltberechnung
Inhalt
  • aufgeführten Entgelte zu entrichten. Sie gelten jeweils für eine aus zwei Kanalsteurern
  • Entgelte nach den Nummern 1.1 und 1.2 der Anlage um 15 Prozent und die Entgelte nach den Nummern 2
  • durch Kanalsteurer bedürfen, werden die Entgelte nach Nummer 1.1 der Anlage um 47 Prozent ermä
  • ;ßigt.(2) Die Entgelte werden von demjenigen, der diese Leistung im eigenen oder fremden Namen
  • 0,50 Euro nach unten abgerundet und ab 0,50 Euro nach oben aufgerundet. Die Entgelte werden mit

§ 79 TKG 2004

Erschwinglichkeit der Entgelte
Inhalt
  • ) Universaldienstleistungen nach § 78 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 gelten als erschwinglich, wenn die Entgelte den Maßstäben des § 28 entsprechen.

§ 17 BörsG 2007

Gebühren und Entgelte
Inhalt
  • Entgelte verlangen.(4) Unbeschadet des § 26a hat die Börse für die übermäß
  • Börsenträger hierfür bereits separate Entgelte verlangt. Die Höhe dieser Geb
  • ühren oder Entgelte ist so zu bemessen, dass einer übermäßigen Nutzung im Sinne des

§ 24 EIBV 2005

Entgelte für Serviceeinrichtungen
Inhalt
  • ;nkt werden.(3) Sofern ein gesondertes Entgelt für den Schienenzugang zu den Serviceeinrichtungen
  • (1) Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben ihre Entgelte so zu gestalten, dass sie durch
  • bei der Ermittlung der für die Berechnung der Entgelte maßgeblichen Kriterien berü
  • . Abweichend von Satz 1 findet § 21 Abs. 7 auf Häfen keine Anwendung.(4) Die Entgelte sind, soweit

§ 675q BGB

Entgelte bei Zahlungsvorgängen
Inhalt
  • ;bermitteln.(2) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers darf ihm zustehende Entgelte vor
  • Zahlungsvorgangs und die Entgelte in den Informationen gemäß Artikel 248 §§ 8 und 15 des
  • , tragen Zahlungsempfänger und Zahler jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.

§ 1 PostbankLEntgV

Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
Inhalt
  • ;ftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.