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§ 118 SachenRBerG

Entgelt
Inhalt
  • Entgelts (Rente) abhängig machen. Es kann ein Entgelt gefordert werden 1.bis zur Hälfte
  • Zeitpunkten geändert wurde. (2) Das in Absatz 1 bestimmte Entgelt steht dem Eigentümer nicht
  • übt wird, oder 2.in Höhe des üblichen Entgelts, wenn die Nutzung des herrschenden

§ 609 BGB

Entgelt
Inhalt
  • Ein Entgelt hat der Darlehensnehmer spätestens bei Rückerstattung der überlassenen Sache zu bezahlen.

2. RVO

Entgelt

§ 47 SchuldRAnpG

Entgelt
Inhalt
  • Entgelt ermäßigt sich 1.in den ersten zwei Jahren auf ein Viertel, 2.in den folgenden zwei
  • angepaßte Entgelt wird vom Beginn des dritten Kalendermonats an geschuldet, der auf den Zugang des Anpassungsverlangens folgt.
  • Grundstücks ortsüblichen Entgelts verlangen. Im Zweifel sind sieben vom Hundert des

§ 51 SchuldRAnpG

Entgelt
Inhalt
  • Eigenheim errichtet, darf das Entgelt nicht über den Betrag hinausgehen, der nach den im
  • Grundstücks ortsüblichen Entgelts verlangen. Im Zweifel sind vier vom Hundert des

§ 9 MeAnlG

Entgelt
Inhalt
  • ünftige Nutzung ein Entgelt in der Höhe verlangen, wie es für die Bestellung einer

§ 11 BNV

Allgemeines Entgelt
Inhalt
  • (1) Das Entgelt außerhalb des in § 12 geregelten Bereichs wird pauschaliert nach einem
  • übt, ohne daß auf ein Entgelt nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 verzichtet wird, so bemi
  • oder Material; das Entgelt für den wirtschaftlichen Vorteil entfällt.(4) Wird nachgewiesen
  • , daß das nach den Vomhundertsätzen des Absatzes 1 berechnete Entgelt offensichtlich um
  • ßt sich die Höhe des Entgelts nach dem Wert der Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen

§ 6 PUDLV

Entgelte
Inhalt
  • Entgelte solcher Beförderungsleistungen, die eine Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück je

§ 23 PostG 1998

Abweichung von genehmigten Entgelten
Inhalt
  • genehmigten Entgelte enthalten, sind mit der Maßgabe wirksam, daß das genehmigte Entgelt an
  • die Stelle des vereinbarten Entgelts tritt. Fehlt es an einem genehmigten Entgelt, obwohl das Entgelt
  • Entgelt enthält oder der nach Absatz 2 Satz 2 unwirksam ist, untersagen.
  • genehmigten Entgelte zu verlangen.(2) Verträge über Dienstleistungen, die andere als die

Vereinbarte Entgelte oder Vereinnahmte Entgelte?

Rechtsanwalt hans lecker vom 06.11.2011
Inhalt
  • Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1
  • Leistungsempfänger ein Entgelt gewährt (§ 10 Abs. 1 Satz 3), der andere den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen
  • Liquiditätsvorteil bedeutet.Die Begrifflichkeiten "vereinbarte Entgelte" (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 UStG) und
  • "vereinnahmte Entgelte" (§ 20 UStG) sind Begriffe aus dem UStG. Mit der Soll-Besteuerung ist die
  • Ist-Besteuerung darf nur in den in § 20 UStG genannten Fällen für die vereinnahmten Entgelte

§ 22 ASG

Rentenversicherung Entgelt und Beiträge
Inhalt
  • Unterschiedsbeträge nach § 17 Abs. 1 als Entgelt, wenn diese Personen bereits im Zeitpunkt ihrer

§ 18 StromNEV

Entgelt für dezentrale Einspeisung
Inhalt
  • ;tsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den
  • entsprechen. Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung 1.nach § 19
  • vorgelagerten Netzebenen vermeiden.(2) Die dem Entgelt für dezentrale Einspeisung zu Grunde liegenden

§ 7 BerlinFG

Bemessungsgrundlage
Inhalt
  • berechnet. Anstatt des vereinbarten Entgelts ist das vereinnahmte Entgelt und der Tag der Vereinnahmung
  • (1) Zum Entgelt im Sinne dieses Gesetzes gehört nicht die Umsatzsteuer. § 10 Abs. 1 des
  • Umsatzsteuergesetzes ist anzuwenden.(2) In § 1 treten an die Stelle der vereinbarten Entgelte
  • die vereinnahmten Entgelte, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

§ 37 TKG 2004

Abweichung von genehmigten Entgelten
Inhalt
  • enthalten, werden mit der Maßgabe wirksam, dass das genehmigte Entgelt an die Stelle des
  • , aber genehmigungsbedürftiges Entgelt enthält.
  • Entgelte verlangen.(2) Verträge über Dienstleistungen, die andere als die genehmigten Entgelte
  • vereinbarten Entgelts tritt.(3) Eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung der Leistung