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Art 4 URaG
Abfallwirtschaft
Anlage I Kap XII D II EinigVtr
Anlage I Kapitel XII
Sachgebiet D - Abfallwirtschaft
Abschnitt II
Teil 4 UmwAusbV
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft
für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Anlage 1 KrW/AbfMeistPrV
(zu § 7 Abs. 5)
- Inhalt
-
- ;fter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/Geprüfte
- Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung Herr/Frau
- Abschluss Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
- / Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung gemä
- ür Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/GeprüfteMeisterin für
Anlage 3 UmwAusbV
(zu § 17)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Inhalt
-
- )Prinzipien der Abfallwirtschaft sowie Wettbewerbssituation und Grundlagen der Preisgestaltung beschreibenb
- )betriebsspezifische Programme für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft anwendenb)Balken- und Kreisdiagramme
Anlage 2 KrW/AbfMeistPrV
(zu § 7 Abs. 5)
- Inhalt
-
- Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/Geprüfte
- Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung Herr/Frau
- anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Stä
- ;dtereinigung/ Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung gem
- ;fterMeister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/GeprüfteMeisterin für
§ 1 KrW/AbfMeistPrV
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- Inhalt
-
- Fortbildung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung wahrnehmen zu können: 1
- ;fter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung.
§ 3 KrW/AbfMeistPrV
Zulassungsvoraussetzungen
- Inhalt
-
- - und Abfallwirtschaft, zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und danach eine mindestens
- Abfallwirtschaft und Städtereinigung gemäß § 1 Abs. 3 haben.(4) Abweichend von den
§ 68 KrWG
Anhörung beteiligter Kreise
- Inhalt
-
- Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu hören.
§ 2 KrW/AbfMeistPrV
Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
- Inhalt
-
- - und Abfallwirtschaft und Städtereinigung umfasst: 1.Berufs- und arbeitspädagogische
- /zur Geprüften Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
Wichtige arbeits- und steuerrechtliche Änderungen ab 2011
Mathias Rosenhahn vom 29.12.2010
- Inhalt
-
- . Mindestlohn-Verordnung für die Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) in
§ 1 BImSchG
Zweck des Gesetzes
- Inhalt
-
- unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu
Zur Pfandpflicht bei Fruchtsäften
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 10.02.2014
- Inhalt
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- Kennzeichnung ankommen solle, sondern das Gesichtspunkte der Abfallwirtschaft maßgebend seien. Eine
BAG bestätigt branchenbezogene Mindestlöhne
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.09.2014
- Inhalt
-
- -Tarifvertrag für die Abfallwirtschaft für allgemeinverbindlich erklärt. Der dort festgesetzte Mindestlohn
- aktuell gefährdet seien“. Auch sei das Altpapier-Recycling der Abfallwirtschaft zuzurechnen. Weiter
§ 1 UmwAusbV
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- Inhalt
-
- Abwassertechnik, 3.Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, 4.Fachkraft für Rohr-, Kanal