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Art 4 URaG

Abfallwirtschaft

Anlage I Kap XII D II EinigVtr

Anlage I Kapitel XII Sachgebiet D - Abfallwirtschaft Abschnitt II

Teil 4 UmwAusbV

Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Anlage 1 KrW/AbfMeistPrV

(zu § 7 Abs. 5)
Inhalt
  • ;fter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/Geprüfte
  • Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung Herr/Frau
  • Abschluss Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
  • / Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung gemä
  • ür Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/GeprüfteMeisterin für

Anlage 3 UmwAusbV

(zu § 17)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Inhalt
  • )Prinzipien der Abfallwirtschaft sowie Wettbewerbssituation und Grundlagen der Preisgestaltung beschreibenb
  • )betriebsspezifische Programme für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft anwendenb)Balken- und Kreisdiagramme

Anlage 2 KrW/AbfMeistPrV

(zu § 7 Abs. 5)
Inhalt
  • Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/Geprüfte
  • Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung Herr/Frau
  • anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Stä
  • ;dtereinigung/ Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung gem
  • ;fterMeister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/GeprüfteMeisterin für

§ 1 KrW/AbfMeistPrV

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Inhalt
  • Fortbildung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung wahrnehmen zu können: 1
  • ;fter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung.

§ 3 KrW/AbfMeistPrV

Zulassungsvoraussetzungen
Inhalt
  • - und Abfallwirtschaft, zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und danach eine mindestens
  • Abfallwirtschaft und Städtereinigung gemäß § 1 Abs. 3 haben.(4) Abweichend von den

§ 68 KrWG

Anhörung beteiligter Kreise
Inhalt
  • Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu hören.

§ 2 KrW/AbfMeistPrV

Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
Inhalt
  • - und Abfallwirtschaft und Städtereinigung umfasst: 1.Berufs- und arbeitspädagogische
  • /zur Geprüften Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung

Wichtige arbeits- und steuerrechtliche Änderungen ab 2011

Mathias Rosenhahn vom 29.12.2010
Inhalt
  • . Mindestlohn-Verordnung für die Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) in

§ 1 BImSchG

Zweck des Gesetzes
Inhalt
  • unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu

Zur Pfandpflicht bei Fruchtsäften

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 10.02.2014
Inhalt
  • Kennzeichnung ankommen solle, sondern das Gesichtspunkte der Abfallwirtschaft maßgebend seien. Eine

BAG bestätigt branchenbezogene Mindestlöhne

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.09.2014
Inhalt
  • -Tarifvertrag für die Abfallwirtschaft für allgemeinverbindlich erklärt. Der dort festgesetzte Mindestlohn
  • aktuell gefährdet seien“. Auch sei das Altpapier-Recycling der Abfallwirtschaft zuzurechnen. Weiter

§ 1 UmwAusbV

Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Inhalt
  • Abwassertechnik, 3.Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, 4.Fachkraft für Rohr-, Kanal