Suche nach "aachen"
Ergebnisse 16939
Seite 95 von 1130
Veranstaltungshinweis: Jahrestagung des Forum Contracting in Frankfurt am Main (25.02./26.02.2016)
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 15.02.2016
- Inhalt
-
- Teilnehmer. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass sich die Bundesanstalt für...
§ 98 AO 1977
Einnahme des Augenscheins
- Inhalt
-
- machen.(2) Bei der Einnahme des Augenscheins können Sachverständige zugezogen werden.
§ 14 FlErwV
Privatisierungsstelle
- Inhalt
-
- ihr Rechtsnachfolger bestimmt die Privatisierungsstelle. Sie kann Maßnahmen der Privatisierungsstelle von ihrer Zustimmung abhängig machen.
§ 373 BGB
Zug-um-Zug-Leistung
- Inhalt
-
- das Recht des Gläubigers zum Empfang der hinterlegten Sache von der Bewirkung der Gegenleistung abhängig machen.
§ 647 BGB
Unternehmerpfandrecht
- Inhalt
-
- hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder
§ 304 BGB
Ersatz von Mehraufwendungen
- Inhalt
-
- , die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste.
§ 1641 BGB
Schenkungsverbot
- Inhalt
-
- Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen. Ausgenommen sind
§ 4 NSVerbG
Erlöschen von Ansprüchen
- Inhalt
-
- ;che, die durch Rechte an Sachen oder an Rechten gesichert sind, gelten jedoch für diese Rechte als fortbestehend.
§ 5 SEAG
Bekanntmachung
- Inhalt
-
- Satz 2 des Umwandlungsgesetzes vorgeschriebenen Hinweis bekannt zu machen.
Art 3 DWGÄndG
- Inhalt
-
- -Welle-Gesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
§ 23 EMVBG
Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung
- Inhalt
-
- Anerkennungs-Verordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
§ 9 Butt/KäseuaPrV
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Inhalt
-
- laufend zu machen und drei Jahre aufzubewahren. Längere Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 15 DNBG
Ablieferungspflichtige
- Inhalt
-
- zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
§ 3.40 DonauSchPVAnl 1993
Tagbezeichnung der Netze oder anderer Fischereigeräte
stilliegender Fischereifahrzeuge
- Inhalt
-
- ;he müssen bezeichnet sein durch: gelbe Schwimmer (Döpper) in ausreichender Zahl, um ihre Lage kenntlich zu machen.
§ 13a GVG
- Inhalt
-
- Durch Landesrecht können einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte Sachen aller