Suche nach "recht allgemein"
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EU: Promotion of freedom of religion and belief
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 24.06.2013

Apple erleidet wegen AGB-Klauseln herbe Niederlage vor Gericht
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 24.06.2013
- Inhalt
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- Unternehmen AGB-Klauseln, die gegen deutsches Recht verstoßen. So auch aktuell im Fall von Apple. Ein
- Recht gesetzeswidrig sind. Der Konzern zeigte sich einsichtig - zumindest teilweise. Apple
- Berlin, vor dem der Rechtsstreit behandelt wurde, gab dabei den Verbraucherschützern umfänglich recht
- hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht
- jeder andere Großkonzern auch verwendet Apple allgemeine Geschäftsbedingungen. Immer öfter nutzen

Keine Pflicht zur Nutzung ungesicherter E-Mail-Verbindungen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 22.06.2013
- Inhalt
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- recht früh zu dem Schritt entschlossen, solche Inhalte in besonderer Weise zu verschlüsseln, die gerade
- weniger Augenblicke das neue Angebot oder allgemeine Informationen an eine Vielzahl von Kunden
VG Berlin: Kein verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei innerkirchlichen Konflikten
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 21.06.2013

GNU General Public License: GPL ist mit deutschem Recht vereinbar
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.06.2013
- Titel
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- GNU General Public License: GPL ist mit deutschem Recht vereinbar
- Inhalt
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- werden?)Bei den Regeln der GPL handelt es sich nach deutschem Recht um Allgemeine
- bearbeitet IT-Vertragliche Mandate, insbesondere im Bereich des SOftware-Rechts. Im Lexikon IT-Recht
- deutschem Recht in dieser Form – jedenfalls gegenüber Verbrauchern – wohl nicht vereinbar ist (siehe
Bundestagswahl 2013: Die FDP zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 20.06.2013
Bundestag: Verstümmelung weiblicher Genitalien
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 20.06.2013
BAG: Benachteiligung wegen der Weltanschauung – Kommunismus
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 20.06.2013

Fernabsatz: deutscher Markt - deutscher Gerichtsstand
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 20.06.2013
- Inhalt
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- , um sein Recht geltend zu machen. Ebenso wäre natürlich die Beauftragung eines Juristen nötig gewesen
- aber einen Verstoß gegen geltendes Recht. Gerade die Beratung und Aufklärung des Bürgers gehöre zu
- Verbrauchers Letztlich mahnte das Gericht das allgemeine Vorgehen der Versandapotheke an. Diese hatte die
- Kunden und untersagte das Vorgehen. Die Rechte gestärkt Im Endeffekt hat der Spruchkörper sich mit
- welchem Unternehmen er einen Vertrag eingeht. Ebenso ist ihm nicht zuzumuten, zur Wahrung eigener Rechte

Städtenamen als Domain
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 19.06.2013
- Inhalt
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- dem US-amerikanischen Betreiber der Webseite „Berlin.com“ das Recht nicht der Hauptstadt zusprach
- findet er aber – wie im Falle „Berlin.com“ – lediglich allgemeine Informationen oder sogar windige
- gängige Rechtsprechung stärkte dabei in den letzten Jahren vermehrt die Rechte der Namensträger, die sich
EGMR: Forthcoming judgment on Thursday 27 June 2013
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 19.06.2013
Bundestag: Aktionsfeld der Islamfeindlichkeit hat im Rechtsextremismus an Bedeutung gewonnen
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 18.06.2013

Trinkgeld kann Bestandteil des Einkommens sein
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 17.06.2013
- Inhalt
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- Kellner in der ersten Instanz recht. Er durfte auf das zusätzliche Geld vertrauen, hatte er es doch
- der Klagende nur deshalb recht bekam, weil er über mehr als anderthalb Jahrzehnte die Trinkgelder
- aus dem Entscheid ergibt sich allgemein betrachtet nur wenig Handfestes. So kann ein Angestellter
- nicht alleine das Recht, die Trinkgelder wie bisher üblich zu behalten. Auch die Einteilung des
Bundestagswahl 2013: Die Piraten zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 17.06.2013

Reform des Verbraucherrechts 2014: Weitreichende Auswirkungen für alle Unternehmer
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.06.2013
- Inhalt
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- §312a BGB (im Gesetzentwurf noch §312c, es wurde im Rechtsausschuss ein §312a draus), der allgemeine
- Tätigkeit zugeordnet werden durfte, reicht es in Zukunft, wenn es nicht “überwiegend” in diesen