Suche nach "erbrecht"
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§ 7 FachHwirtPrV
Bereich Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen
- Inhalt
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- über einschlägige Bestimmungen der Sozialgesetzgebung, des Familienrechts, des Erbrechts
§ 20 EBPV
Feststellen und Bekanntgeben des Prüfungsergebnisses
- Inhalt
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- erbracht worden sind.(4) Die Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung teilt der Prü
Art 120 GG
- Inhalt
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- , erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem
§ 34a GWB
Vorteilsabschöpfung durch Verbände
- Inhalt
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- Verstoßes erbracht hat. § 34 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.(3) Beanspruchen mehrere Glä
§ 3 FHBLeistBV
Besondere Leistungsbezüge
- Inhalt
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- Regel über eine längere Zeit erbracht wurden, können Leistungsbezüge vergeben
§ 14 GKrimDVDV
Modulprüfungen, qualifizierte Teilnahmenachweise
- Inhalt
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- Leistungen, die in den Prüfungen in den Modulen 1 bis 4 erbracht wurden, werden von der nach
§ 17 FSPersAV
Erteilung der Ausbildererlaubnis
- Inhalt
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- Ausbildererlaubnis erteilt wird, erbracht haben und3.einen von der Aufsichtsbehörde anerkannten
§ 122 GWB
Eignung
- Inhalt
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- teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.(4) Eignungskriterien m
§ 107 GWB
Allgemeine Ausnahmen
- Inhalt
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- Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden und die unter die Referenznummern des Common
§ 7 MV
Ausnahmen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen
- Inhalt
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- Rechts im Rahmen ihrer Beteiligungen an Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts erbracht
§ 6 MarketFachwPrV
Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
- Inhalt
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- Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(4) Über das Bestehen der Pr
§ 7 KStoffIndMeistPrV
Bestehen der Prüfung
- Inhalt
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- arbeitspädagogischen Teils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat; dabei dürfen nur in
§ 1 KonjV 2
Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in
fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens und bei zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden
mit Ausnahme der Wohngebäude
- Inhalt
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- dem Ausschlußzeitraum als erbracht anzusehen.(2) Die Vorschrift des Absatzes 1 Satz 1 gilt
§ 9 KüchMeistPrV
Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
- Inhalt
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- in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(4) Über das
§ 15 LAP-gbautDV
Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- Inhalt
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- ;fung nach § 21 erbracht, gilt er als mit "ungenügend" (Rangpunkt 0) bewertet.(5) Bei