Suche nach "erbrecht"

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§ 7 FachHwirtPrV

Bereich Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Inhalt
  • über einschlägige Bestimmungen der Sozialgesetzgebung, des Familienrechts, des Erbrechts

§ 20 EBPV

Feststellen und Bekanntgeben des Prüfungsergebnisses
Inhalt
  • erbracht worden sind.(4) Die Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung teilt der Prü

Art 120 GG

Inhalt
  • , erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem

§ 34a GWB

Vorteilsabschöpfung durch Verbände
Inhalt
  • Verstoßes erbracht hat. § 34 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.(3) Beanspruchen mehrere Glä

§ 3 FHBLeistBV

Besondere Leistungsbezüge
Inhalt
  • Regel über eine längere Zeit erbracht wurden, können Leistungsbezüge vergeben

§ 14 GKrimDVDV

Modulprüfungen, qualifizierte Teilnahmenachweise
Inhalt
  • Leistungen, die in den Prüfungen in den Modulen 1 bis 4 erbracht wurden, werden von der nach

§ 17 FSPersAV

Erteilung der Ausbildererlaubnis
Inhalt
  • Ausbildererlaubnis erteilt wird, erbracht haben und3.einen von der Aufsichtsbehörde anerkannten

§ 122 GWB

Eignung
Inhalt
  • teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.(4) Eignungskriterien m

§ 107 GWB

Allgemeine Ausnahmen
Inhalt
  • Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden und die unter die Referenznummern des Common

§ 7 MV

Ausnahmen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen
Inhalt
  • Rechts im Rahmen ihrer Beteiligungen an Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts erbracht

§ 6 MarketFachwPrV

Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(4) Über das Bestehen der Pr

§ 7 KStoffIndMeistPrV

Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • arbeitspädagogischen Teils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat; dabei dürfen nur in

§ 1 KonjV 2

Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und bei zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden mit Ausnahme der Wohngebäude
Inhalt
  • dem Ausschlußzeitraum als erbracht anzusehen.(2) Die Vorschrift des Absatzes 1 Satz 1 gilt

§ 9 KüchMeistPrV

Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(4) Über das

§ 15 LAP-gbautDV

Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
Inhalt
  • ;fung nach § 21 erbracht, gilt er als mit "ungenügend" (Rangpunkt 0) bewertet.(5) Bei