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§ 23 EuRAG
Einwendungen
- Inhalt
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- ;fungsamt (§ 18) geltend machen. Die Einwendungen gegen die Bewertung der schriftlichen
- Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung beim Prüfungsamt geltend machen und binnen
§ 450 FamFG
Besondere Glaubhaftmachung
- Inhalt
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- Einleitung des Verfahrens auch glaubhaft zu machen, dass eine das Aufgebot ausschließende Anerkennung
- den Inhaber ausgestellt, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, dass die Schuldverschreibung oder
§ 3 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- des Abkommens einen Regelungsvorschlag zu machen oder eine Beitrittserklärung abzugeben, und hat
- , gegen den Schuldner vor den Gerichten im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltend machen, sofern er sein
§ 88 LuftFzgG
- Inhalt
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- Verlangen des Registergerichts glaubhaft zu machen.(3) Mit der Eintragung nach § 68 Abs. 2 ist
- erkennbar zu machen. Das Erlöschen der Erweiterung ist dort von Amts wegen zu vermerken, soweit die
§ 13 LAG
Kriegssachschäden
- Inhalt
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- Ereignissen zusammenhängende Beschädigung, Wegnahme oder Plünderung von Sachen in den vom
- durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen auf Grund behördlicher Maß
§ 26 SeeArbG
Verfahren
- Inhalt
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- nach Satz 1 erforderlichen Angaben zu machen. Hat die Berufsgenossenschaft auf Grund ihr bekannter
- ;ffentlich bekannt machen, die sich bei der Anheuerung auf einem Schiff ergeben können, das die
§ 62d EStDV 1955
Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- Inhalt
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- äume geltend machen, in denen die Ehegatten nach § 26b des Gesetzes zusammen veranlagt
- ür Verluste derjenigen Veranlagungszeiträume geltend machen, in denen die Ehegatten nach
§ 112 EnWG 2005
Evaluierungsbericht
- Inhalt
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- Bundesregierung einen Vorschlag machen. Der Bericht soll insbesondere 1.Vorschläge für Methoden
- ;bertragungsnetzen zur weiteren Verringerung des Aufwandes für Regelenergie machen,6.die Mö
§ 35 GVG
- Inhalt
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- .Personen, die glaubhaft machen, daß ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für
- ürden; 7.Personen, die glaubhaft machen, daß die Ausübung des Amtes für sie oder
§ 54 GVG
- Inhalt
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- notwendig machen würde. Die Entscheidung darüber, daß ein Schöffe nicht erreichbar
- nicht anfechtbar. Der Antrag nach Absatz 1 und die Entscheidung sind aktenkundig zu machen.
§ 7 KStG 1977
Grundlagen der Besteuerung
- Inhalt
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- ;sse machen. 2Weicht bei diesen Steuerpflichtigen das Wirtschaftsjahr, für das sie regelmä
- ;ßig Abschlüsse machen, vom Kalenderjahr ab, so gilt der Gewinn aus Gewerbebetrieb als in
§ 3 TAppV
Erprobungsklausel
- Inhalt
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- ückgängig machen kann, geregelt sind,4.ein Wechsel der Universität für
- Gebrauch machen, teilen dieses der zuständigen Behörde mit einer Beschreibung des
Verhandlungstermine am 12. Mai 2016, 11.00 Uhr , in Sachen I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 (Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen)
Rechtsanwalt Matthias Lederer vom 13.05.2016
Mysterium BAföG – Kleiner Wegweiser Teil 1: Die Antragsstellung
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 16.10.2010
- Inhalt
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- Übrige Bundesländer ) Hier sind Angaben zu eurer Person zu machen, die Bankverbindung anzugeben (Achtung
- Eltern wollen keine Angaben machen / Ich habe keinen Kontakt zu Vater/Mutter/Eltern ect. Solltet ihr
- unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Rechte ( § 27 BAföG). Nun ist die Frage: Was ist
OLG Koblenz - 9 UF 82/07
Oberlandesgericht Koblenz vom 26.04.2007
- Inhalt
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- § 861 BGB geltend zu machen – kein Hausratsverteilungsverfahren im umfassenden Sinne anhängig gemacht
- . Dieser werde lediglich durch § 1361 a BGB dann modifiziert, wenn der andere Ehegatte geltend machen
- Interesse an einem Hausratsverfahren, so, wenn nur um eine oder zwei Sachen gestritten wird. Dem