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§ 2 PfWirtMeistPrV

Gliederung der Meisterprüfung
Inhalt
  • sehr gute schriftliche Leistung erbracht hat.(4) (weggefallen)(5) (weggefallen)

§ 7 KraftwPrV

Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • ausreichende Prüfungsleistungen erbracht hat.(4) Über das Bestehen der Prüfung ist ein

§ 15 LAP-mDAAV 2004

Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung und Bewertungen in den Praktika
Inhalt
  • Laufbahnprüfung erbracht, gilt er als mit "ungenügend" (Rangpunkt 0) bewertet.(5) Die

§ 4a MilchSachkV

Inhalt
  • üfung ist bestanden, wenn eine mindestens ausreichende Leistung erbracht worden ist.(3) Die zust

§ 5 ModMstrV

Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
Inhalt
  • schriftliche Leistungen erbracht hat.(5) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II sind

§ 6 PersVMobFachwPrV

Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(4) Über das Bestehen der Pr

Anlage 3 PolierPrV 2012

(zu § 7 Absatz 7)Muster
Inhalt
  • ..................................................................... vor ................................................................... erbracht

§ 7 RDG

Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
Inhalt
  • genannten Vereinigungen oder Zusammenschlüsse stehende juristische Person erbracht werden.(2

§ 7 SüßwIndMeistPrV

Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht hat; dabei dürfen nur in höchstens einem Prüfungsfach je

§ 6 TBetrWPrV

Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Inhalt
  • ühren, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

§ 32d UrhG

Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft
Inhalt
  • nachrangigen Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder einer Dienstleistung erbracht hat; nachrangig ist ein

§ 5 VergMstrV

Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
Inhalt
  • er im Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat.(5) Mindestvoraussetzung f

§ 6 VersFachwPrV 2008

Zusatzqualifikation
Inhalt
  • gelten entsprechend. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht

§ 9 WFachwPrV

Ausbildereignung
Inhalt
  • Leistungen erbracht wurden.(2) Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische

§ 7 WasserMeistPrV

Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht