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OLG Hamm: Konkretisierung der neuen Beschneidungsvorschrift (§ 1631d BGB)

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 25.09.2013

AGB sind urheberrechtlich geschützt und der Ersteller haftet doppelt

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2013
Inhalt
  • Die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik des Prof. Dr. Dirk Heckmann des  Lehrstuhls für
  • Öffentliches Recht Universität Passau berichtet hierüber ein Urteildes Amtsgerichts Köln vom
  • . Dies missfiel der Klägerin zu Recht und diese machte daraufhin den Anspruch auf Schadensersatz nach
  • Geschäftsbedingungen zu den geschützten Werken als Schriftwerk nach § 2 I Nr.1 UrhG zählen.  Das Recht aus
  • § 97 II UrhG geltend. Das AG Köln sprach ihr diesen mit der Begründung zu, dass  Allgemeine

Erlass des Umsatzsteuererhöhungsbetrags bei Zigaretten?

martina heck vom 24.09.2013
Inhalt
  • getragen. Die Klägerin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass sie aus § 29 UStG keine Anpassung der
  • Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29.06.2006 wurde der allgemeine Steuersatz (§ 12 Abs. 1 des

Integrationshilfe für behindertes Mädchen mit Down-Syndrom

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 23.09.2013
Inhalt
  • erhob.Das Sozialgericht hat der Klägerin Recht gegeben und die Beklagte zur Übernahme der Kosten für
  • habe dieses Recht zu respektieren.Die Leistung sei gerade nicht nachrangig im Sinne des § 2 Absatz 1
  • . Die Entscheidung, ob die Klägerin eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuche, obliege

Aufgelesen VIII – This Is Water

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 20.09.2013

1.FSV Mainz 05 mit Rekordzahlen

Max Rand vom 19.09.2013

Aufgelesen VII – Entgegenkommen

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 19.09.2013

Die Ausländerregelung in der Bundesliga

Max Rand vom 18.09.2013
Inhalt
  • Ausländer im Kader, 5 in einem Pflichtspiel Kommentar dazu hier Weitere Artikel zum Fussball-Recht: DFL und

Fortuna Düsseldorf mit Rekordgewinn

Max Rand vom 17.09.2013

Reiseaufwendungen im Steuerrecht – betriebliche oder private Veranlassung?

martina heck vom 16.09.2013
Inhalt
  • -  mit der Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse von nicht untergeordneter Bedeutung
  • das Finanzgericht zu Recht in der Wahl der Ferienorte als Reiseziel – insbesondere vor dem
  • Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs insgesamt nicht in Betracht. Zu Recht hat das
  • Recht eine Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Begleitung des Klägers durch seine Ehefrau als
  • Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze erkennen. Angesichts der Hinnahme des erheblichen Mehraufwands hat