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Sonderausgabenabzug des Erben wegen nachgezahlter Kirchensteuer des Erblassers
martina heck vom 25.11.2013
- Inhalt
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- Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Geklagt hatte eine Erbin
- erscheint nach der Entscheidung des Großen Senats in Sachen GrS 2/04 eine Klarstellung der dortigen
- dem Hintergrund der Entscheidung zum Spendenabzug in Sachen X R 44/05 eine Abgrenzung zur hier
§ 43 WODrittelbG
Einleitung der Wahl
- Inhalt
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- , die im Seebetrieb bekannt zu machen sind, übersendet der zuständige Wahlvorstand jedem zum
- bekannt zu machen sind. Mitteilungen sind von der Bordvertretung oder, wenn eine solche nicht besteht
- , vom Kapitän bekannt zu machen. Der erste und der letzte Tag der Bekanntmachung sind auf der
Praxisverkauf: Benötige ich die Zustimmung meines Ehegatten?
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 03.10.2015
- Inhalt
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- Praxisverkäufer sollten sich frühzeitig über die Nachfolge ihrer Arztpraxis Gedanken machen., auch aus familienrechtlichen Erwägungen.Weiterlesen ›
“Ich hab gehört, der RA hat sich durch´s Examen geschummelt!” – Üble Nachrede und Verleumdung
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 21.09.2010
- Inhalt
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- Gegenstand fremden Wissens weitergeben, ohne sich diese Tatsache zu eigen zu machen. Opfer und
- ; Tatsachen die geignet sind einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
- herabzuwürdigen Verächtlich machen meint den Betroffenen als eine Person hinzustellen, die ihren
- . Verbreiten meint die Schriften einem grösseren Personenkreis zugänglich zu machen. Hierbei muss
- . 1 Var. 1 StGB – einen anderen verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung
BGH zur Garantiewerbung bei eBay
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.06.2013
- Inhalt
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- gesetzliche Gewährleistung nicht verdrängt oder welche Angaben der Verbraucher konkret machen muss, um die
- dahingehend abgewiesen, dass die Beklagte nicht in jedem Fall die erforderlichen Angaben zu machen brauchte
- die Verbraucher, ihrerseits ein Vertragsangebot zu machen, verbunden mit einer Garantiewerbung
- aussprach. In einem solchen Fall sind die Angaben nach § 477 BGB noch nicht zu machen. Um die Begründung
- machen. Handelt es sich dagegen direkt um ein Angebot, dann müssen auch die Garantieinhalte unmittelbar
Einstweilige Verfügung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.01.2013
- Inhalt
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- Anschlussinhaber verpflichtet urheberrechtlich geschützte Inhalte „öffentlich zugänglich zu machen oder machen
- „öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen“. Im Rahmen des Vortrages hatte die
- Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen“ enthält. Allen
Enterprise 2.0 & Recht – Blogs, Wikis & Social Networks im Intranet (TEIL 1 Datenschutz)
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 15.05.2009
- Inhalt
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- Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich damit, die Tools des Web 2.0 auch im Unternehmensalltag nutzbar zu machen und entsprechende [...]
§ 12 FinDASa
Veröffentlichung der Satzung
- Inhalt
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- Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.
§ 7 BBahnVermG
- Inhalt
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- Dingliche Rechte an Grundstücken und sonstigen Sachen und Rechten, die unter § 1 fallen, bleiben bestehen.
§ 1293 BGB
Pfandrecht an Inhaberpapieren
- Inhalt
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- Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.
§ 18 VerschG
- Inhalt
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- Vor der Einleitung des Verfahrens hat der Antragsteller die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen glaubhaft zu machen.
§ 53 MarkenG
Löschung durch das Patentamt wegen Verfalls
- Inhalt
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- Antrag durch Klage nach § 55 geltend zu machen, beim Patentamt gestellt werden.(2) Das Patentamt
- Löschung durch Klage nach § 55 geltend zu machen ist.
§ 5 HypKrlosErklG
- Inhalt
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- (1) Wer ein Recht aus der Hypothek anmeldet, hat die Tatsachen glaubhaft zu machen, auf die er das
- Recht stützt, ferner den Hypothekenbrief vorzulegen oder glaubhaft zu machen, daß er dazu
§ 6 IntervRindFlVerarbV
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Inhalt
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- Abgang oder den sonstigen Verbleib sowie den Bestand an Rindfleisch zu machen. (2) Der
- Verarbeitungsbetrieb ist ferner verpflichtet, 1.gesonderte Aufzeichnungen zu machen übera)die hergestellten