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Sonderausgabenabzug des Erben wegen nachgezahlter Kirchensteuer des Erblassers

martina heck vom 25.11.2013
Inhalt
  • Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Geklagt hatte eine Erbin
  • erscheint nach der Entscheidung des Großen Senats in Sachen GrS 2/04 eine Klarstellung der dortigen
  • dem Hintergrund der Entscheidung zum Spendenabzug in Sachen X R 44/05 eine Abgrenzung zur hier

§ 43 WODrittelbG

Einleitung der Wahl
Inhalt
  • , die im Seebetrieb bekannt zu machen sind, übersendet der zuständige Wahlvorstand jedem zum
  • bekannt zu machen sind. Mitteilungen sind von der Bordvertretung oder, wenn eine solche nicht besteht
  • , vom Kapitän bekannt zu machen. Der erste und der letzte Tag der Bekanntmachung sind auf der

§ 90 BGB

Begriff der Sache
Inhalt
  • Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Praxisverkauf: Benötige ich die Zustimmung meines Ehegatten?

Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 03.10.2015
Inhalt
  • Praxisverkäufer sollten sich frühzeitig über die Nachfolge ihrer Arztpraxis Gedanken machen., auch aus familienrechtlichen Erwägungen.Weiterlesen ›

“Ich hab gehört, der RA hat sich durch´s Examen geschummelt!” – Üble Nachrede und Verleumdung

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 21.09.2010
Inhalt
  • Gegenstand fremden Wissens weitergeben, ohne sich diese Tatsache zu eigen zu machen. Opfer und
  • ; Tatsachen die geignet sind einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
  • herabzuwürdigen Verächtlich machen meint den Betroffenen als eine Person hinzustellen, die ihren
  • . Verbreiten meint die Schriften einem grösseren Personenkreis zugänglich zu machen. Hierbei muss
  • . 1 Var. 1 StGB – einen anderen verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung

BGH zur Garantiewerbung bei eBay

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.06.2013
Inhalt
  • gesetzliche Gewährleistung nicht verdrängt oder welche Angaben der Verbraucher konkret machen muss, um die
  • dahingehend abgewiesen, dass die Beklagte nicht in jedem Fall die erforderlichen Angaben zu machen brauchte
  • die Verbraucher, ihrerseits ein Vertragsangebot zu machen, verbunden mit einer Garantiewerbung
  • aussprach. In einem solchen Fall sind die Angaben nach § 477 BGB noch nicht zu machen. Um die Begründung
  • machen. Handelt es sich dagegen direkt um ein Angebot, dann müssen auch die Garantieinhalte unmittelbar

Einstweilige Verfügung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.01.2013
Inhalt
  • Anschlussinhaber verpflichtet urheberrechtlich geschützte Inhalte „öffentlich zugänglich zu machen oder machen
  • „öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen“. Im Rahmen des Vortrages hatte die
  • Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen“ enthält. Allen

Enterprise 2.0 & Recht – Blogs, Wikis & Social Networks im Intranet (TEIL 1 Datenschutz)

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 15.05.2009
Inhalt
  • Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich damit, die Tools des Web 2.0 auch im Unternehmensalltag nutzbar zu machen und entsprechende [...]

§ 12 FinDASa

Veröffentlichung der Satzung
Inhalt
  • Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.

§ 7 BBahnVermG

Inhalt
  • Dingliche Rechte an Grundstücken und sonstigen Sachen und Rechten, die unter § 1 fallen, bleiben bestehen.

§ 1293 BGB

Pfandrecht an Inhaberpapieren
Inhalt
  • Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.

§ 18 VerschG

Inhalt
  • Vor der Einleitung des Verfahrens hat der Antragsteller die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen glaubhaft zu machen.

§ 53 MarkenG

Löschung durch das Patentamt wegen Verfalls
Inhalt
  • Antrag durch Klage nach § 55 geltend zu machen, beim Patentamt gestellt werden.(2) Das Patentamt
  • Löschung durch Klage nach § 55 geltend zu machen ist.

§ 5 HypKrlosErklG

Inhalt
  • (1) Wer ein Recht aus der Hypothek anmeldet, hat die Tatsachen glaubhaft zu machen, auf die er das
  • Recht stützt, ferner den Hypothekenbrief vorzulegen oder glaubhaft zu machen, daß er dazu

§ 6 IntervRindFlVerarbV

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Inhalt
  • Abgang oder den sonstigen Verbleib sowie den Bestand an Rindfleisch zu machen. (2) Der
  • Verarbeitungsbetrieb ist ferner verpflichtet, 1.gesonderte Aufzeichnungen zu machen übera)die hergestellten