Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 845 von 2512
§ 26 SeeRVertO 1986
Verfahren bei der Verteilung
- Inhalt
-
- im Prozeß befangen sind, 2.Ansprüche, bei denen nur das Recht ihres Gläubigers auf
- reicht und nicht infolge des Ablaufs einer Ausschlußfrist für eine neue Verteilung zu verwenden ist.
- Form hergestellt und bearbeitet werden. Von einem Verzeichnis in elektronischer Form ist ein
- ;ffentlich bekannt; § 11 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Das Verzeichnis kann auch in elektronischer
- ;che ein mit der Vollstreckungsklausel versehener Schuldtitel, ein Endurteil oder ein
§ 8 AbwAG
Pauschalierung bei Kleineinleitungen von
Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem
Schmutzwasser
- Inhalt
-
- abgabepflichtig ist, beträgt die Hälfte der Zahl der nicht an die Kanalisation
- Schmutzwasser, für das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 9 Abs. 2 Satz 2
- angeschlossenen Einwohner, soweit die Länder nichts anderes bestimmen. Ist die Zahl der Einwohner nicht oder
- nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln, kann sie geschätzt werden.(2
- bleibt. Die Einleitung ist abgabefrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens den
§ 3 AgrarMSV
Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen
- Inhalt
-
- )über Mitglieder verfügt undb)eine im Vergleich mit ihrer Gesamttätigkeit nicht nur
- Rechts oder eine Personenvereinigung des Privatrechts sein,2.ihre Gründung auf eine Initiative
- ihrer Mitglieder zurückführen können,3.ihren Hauptsitz in einem Land, in dem sie a
- Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitgliedschaftspflichten undff)zur Einrichtung von Zweigstellenenthält.
§ 36 FlurbG
- Inhalt
-
- Nutzung von Grundstücken oder die Ausübung anderer Rechte zu regeln, so kann die
- Entschädigungen trägt die Teilnehmergemeinschaft.(2) Soweit der Zustand eines Grundstücks
- ist, hat ihn die Flurbereinigungsbehörde, nötigenfalls unter Zuziehung von Sachverständigen, rechtzeitig festzustellen.
Eingangsformel FriseurArbbV
- Inhalt
-
- Auf Grund des § 7a Absatz 1 und 4 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 und § 7 Absatz 2 des
- 6 Nummer 7 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) eingefügt worden ist, verordnet
- ;tisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für
- das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser
§ 9 BABG
- Inhalt
-
- "Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)".(2) Dies gilt für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte entsprechend.
- Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag aufzunehmende Erklärung
- (1) Steht das Eigentum an einem Grundstück nach § 1 oder § 3 dem Bund zu, so ist
- der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der vom Land bestimmten Behörde zu stellen, in
- Vertreter unterschrieben und mit dem Amtssiegel oder Amtsstempel versehen sein. Zum Nachweis des
§ 311 BGB
Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
- Inhalt
-
- Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und
- (1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Ä
- ;nderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten
- erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten
- eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche
§ 4 BPolBG
Polizeidienstunfähigkeit
- Inhalt
-
- Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, da
- Stiftungen des öffentlichen Rechts vorbehalten werden.
- (1) Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen
- oder eines beamteten Arztes, in der Bundespolizei eines beamteten Bundespolizeiarztes, festgestellt
- .(3) Die Bundesregierung kann jährlich bestimmen, in welchem Umfang für die nach § 44
§ 24 BfAG
- Inhalt
-
- öffentlichen Rechtes".(2) Dies gilt für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte entsprechend.
- Eigentums gegenüber dem Grundbuch genügt die in dem Antrag aufzunehmende Erklärung, daß
- ; das Grundstück zum Vermögen der Bundesversicherungsanstalt gehört. Das Eigentum ist
- (1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 19 zum Vermögen der
- Bundesversicherungsanstalt, so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuches von der Geschäftsfü
§ 3.33 BinSchStrO 2012
Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander(Anlage 3: Bild 62)
- Inhalt
-
- ;hren.Die quadratische Tafel ist auf beiden Seiten weiß mit rotem Rand und trägt einen
- roten Schrägstrich von links oben nach rechts unten und ein schwarzes „P“ im
- Mittelfeld. Das dreieckige Zusatzschild ist auf beiden Seiten weiß und zeigt in schwarzen Zahlen die
- Entfernung in Metern an, innerhalb derer das Stillliegen verboten ist.2.Bei Nacht müssen die
- 1.Sofern das seitliche Stillliegen in der Nähe eines Fahrzeugs durch andere Vorschriften oder
§ 8 BehWerkPrV
Rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstatt für
behinderte Menschen
- Inhalt
-
- üft werden: 1.gesetzliche Grundlagen der Förderung von Menschen mit Behinderungen; Rechte
- Kenntnisse über den Umgang mit Menschen mit Behinderungen nachweisen. In diesem Rahmen können gepr
- In diesem Handlungsbereich soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die rechtlichen
- Absicherung der behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen; 5
- .geschichtliche Kenntnisse über den Umgang mit behinderten Menschen.
§ 8 NPBefVMVK
- Inhalt
-
- , die im Auftrag des Bundes oder des Landes Mecklenburg-Vorpommern Forschungsfahrten in den
- Fischerei sowie 6.Fahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 1, die sich in Not oder sonst unmittelbar
- ;hren, 5.Wasserfahrzeuge bei der rechtmäßigen Ausübung der gewerbsmäßigen
- Mecklenburg-Vorpommern bei Durchführung notwendiger Dienstfahrten sowie Wasserfahrzeuge, die im
- ;ndigen Strom- und Schiffahrtspolizeibehörde, 3.Rettungsfahrzeuge im Einsatz, 4.Wasserfahrzeuge
§ 1 MPVertrV
Apothekenpflicht
- Inhalt
-
- .in der Anlage aufgeführt sind, dürfen berufs- oder gewerbsmäßig nur in Apotheken
- Personengesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts an ihre
- (1) Medizinprodukte, die nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes in den Verkehr gebracht
- . Dezember 1997 (BGBl. I S. 3146) in der jeweils geltenden Fassung verschreibungspflichtig sind oder 2
- in den Verkehr gebracht werden (apothekenpflichtige Medizinprodukte).(2) Apothekenpflichtige
Art 3 NATOProtG
- Inhalt
-
- Gerichtsbarkeit nach Artikel 2 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere in Verbindung mit Artikel VII
- Artikel 2 und 4 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere in Verbindung mit Artikel VII Abs. 3
- örtliche Zuständigkeit gelten die Vorschriften des Gerichtsverfassungs- und Strafprozeßrechts entsprechend.
- (1) Der Verzicht auf das den deutschen Behörden in Fällen der konkurrierenden
- Abs. 3 Buchstabe b des NATO-Truppenstatuts (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 1183, 1190) zustehende
§ 38 SEBG
Rechtsstellung; Innere Ordnung
- Inhalt
-
- (1) Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der SE haben die gleichen Rechte
- Direktoren (§ 40 des SE-Ausführungsgesetzes) beträgt mindestens zwei. Einer von ihnen ist
- einem weiteren Mitglied, so ist auch im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der SE ein weiteres Mitglied
- für den Bereich Arbeit und Soziales zuständig.(3) Besteht in einer der beteiligten