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Filesharing-Abmahnung: “Ich wars nicht” reicht nicht

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.07.2012
Titel
  • Filesharing-Abmahnung: “Ich wars nicht” reicht nicht
Inhalt
  • nicht genügt. Sprich: Wenn die Gegenseite mit den Auskunftsprotokollen kommt, ist das für das Gericht
  • . Es reicht dabei nicht aus, einfach nur vorzutragen, dass man es nicht war, sondern irgendein
  • substantiierten Klagevortrages hat die Beklagte mit dem Vortrag, sie verfüge über keine Software zur
  • Teilnahme an Tauschbörsen, verbunden mit dem Verweis auf einen unbekannten Dritten, der die
  • derart untermauert (“substantiiert”), dass der Betroffene gehalten ist, das brauchbar zu erschüttern

OLG München zur Haftung des Host-Providers

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.07.2012
Inhalt
  • eben dessen Host-Provider. Dabei ist eine grundsätzliche Haftung nicht mehr in Zweifel zu ziehen, der
  • darauf, gar nicht (mehr) über die “notwendigen Rechte” zu verfügen, um an der betroffenen Webseite
  • zurückgewiesen, aber: Das OLG verweist darauf, dass eine derartige Thematik (Welche Rechte sind betroffen
  • Die Haftung von Host-Providern ist ein zunehmendes Thema – jedenfalls dann, wenn der
  • Bundesgerichtshof hat insofern mehrfach bestätigt, dass eine Haftung des Host-Providers in Frage

Es geht alles, man muss es nur versuchen

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 19.07.2012
Inhalt
  • Nutzung einer cloudbasierten IT-Business-Management-Software unterzeichnen wollte, aber nach der Lektüre
  • Vertragsverhandlungen, in die auch der Datenschutzbeauftragte meiner Mandanten mit einbezogen war, bei
  • , konnte ich in den letzten Tagen erleben, als ein Mandant zu mir kam, der einen Vertrag über die
  • einen Rechtsanwalt drüber schauen zu lassen. Und er tat gut daran: Der Vertragsvorschlag der in
  • fehlten in dieser Vereinbarung all die wesentlichen Punkte, auf die ich in meinen Artikeln hingewiesen

Die Filesharing-Abmahn-Statistik für das erste Halbjahr 2012 ist da.

Sebastian Dosch vom 19.07.2012
Titel
  • Die Filesharing-Abmahn-Statistik für das erste Halbjahr 2012 ist da.
Inhalt
  • eine nicht repräsentative, aber dennoch Trends offen legende Studie veröffentlicht.Es zeigt sich, was sich schon im letzten Jahr angedeutet [...]

Meinungsfreiheit auch für Tatsachen, die mit Werturteilen vermischt werden

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.07.2012
Titel
  • Meinungsfreiheit auch für Tatsachen, die mit Werturteilen vermischt werden
Inhalt
  • , die der Richter vornimmt, wobei er in der Beurteilung vollkommen frei ist (§286 ZPO). Die
  • Das LG Osnabrück (2 O 952/11) hat sich mit dem grundrechtlichen Schutz von Meinungen beschäftigt
  • , die mit Tatsachen durchsetzt sind, und hierzu ebenso verständlich wie nachvollziehbar klar gestellt
  • grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung, wenn der tatsächliche Gehalt substanzarm ist und gegenüber der
  • subjektiven Wertung des Mitteilenden in den Hintergrund tritt. Der Grundrechtsschutz aus Artikel 5

OLG HammOLG Hamm zur Klausel über Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln im Verbrauchsgüterkauf

Rechtsanwalt carsten laumann vom 19.07.2012
Titel
  • OLG HammOLG Hamm zur Klausel über Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln im Verbrauchsgüterkauf
Inhalt
  • § 309 Nr. 8 b) ee) BGB im Rahmen der Inhaltskontrolle eine Klausel nur unwirksam ist, mit welcher der
  • ist im Rahmen der allgemeinen Klauselkontrolle zu folgern, dass solche Ausschlussfristen beim
  • geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers einschränkt
  • Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragsgegnerin, die eine Rügepflicht bei
  • Vorliegen offensichtlicher Mängel im Allgemeinen nicht zu beanstanden sind. An dieser Wertung kann aber

BGH zur Inhaltskontrolle von Honorarklauseln in Verträgen mit freie Journalisten

Rechtsanwalt carsten laumann vom 19.07.2012
Titel
  • BGH zur Inhaltskontrolle von Honorarklauseln in Verträgen mit freie Journalisten
Inhalt
  • Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit Leistung
  • ist, kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungennach § 307 Abs. 2
  • Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen Sendevertrag
  • des Werks dient.c) Allein der Umstand, dass in einer formularmäßigen Klausel die Einräumung
  • Urheber unangemessen benachteiligt. Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff.BGB lässt sich ohne

eBay-Kauf: Vertragspartner ist nicht gleich der eBay-Account-Inhaber!

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.07.2012
Titel
  • eBay-Kauf: Vertragspartner ist nicht gleich der eBay-Account-Inhaber!
Inhalt
  • wenn dies in den eBay-AGB verankert ist: Die gelten nämlich nur unmittelbar zwischen eBay-Account
  • -Inhaber und eBay selbst. Nicht im Verhältnis zum Geschäftspartner. Ansatz in Bremen: Keine Haftung, aber
  • Anscheinsbeweis Da mit dem versuch, eine Haftung zu begründen, derzeit wohl nichts zu holen ist
  • , versuchte man es in Bremen anders: Der Verkäufer wollte einen Anscheinsbeweis (was das ist, habe ich
  • Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen

Filesharing: Fliegender Gerichtsstand doch wieder in Frankfurt gelandet.

Sebastian Dosch vom 19.07.2012
Titel
  • Filesharing: Fliegender Gerichtsstand doch wieder in Frankfurt gelandet.
Inhalt
  • auch nicht zulässig sei. Dem so genannten "fliegende Gerichtsstand" wurden so in Urheberrechtssachen die Flügel etwas gestutzt.Jetzt ist die [...]
  • Die Freude war groß, als das Amtsgericht Frankfurt mit Urteil vom 26.01.2012, Aktenzeichen: 31 C

Fussballblog wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt

Max Rand vom 19.07.2012
Inhalt
  • Angeboten, in denen Menschen kleine oder auch größere Nebenerwerbsquellen mit der Marke Eintracht
  • . Markenrechtlich wird jedenfalls Recht schneller durchgesetzt. Bleibt gespannt, ob man sich noch mal
  • Inhaber rechtlich gesehen die Eintracht Fußball AG ist. Nach eigenen Angaben hat der Blogger 60,48
  • auf Schadensersatz (§ 14 VI MarkenG) geltend gemacht werden. Die Rechtsverletzung lag hier in der
  • Benutzung der Namen die “für Waren oder Dienstleistungen benutzen wurden, die mit denjenigen identisch

BGH entscheidet zu verschiedenen Klauseln im Stromlieferungsvertrag

Rechtsanwalt carsten laumann vom 18.07.2012
Titel
  • BGH entscheidet zu verschiedenen Klauseln im Stromlieferungsvertrag
Inhalt
  • des Lieferungsbeginns durch [die Beklagte] im vorgenannten Zeitraum nicht möglich ist, wird Ihr
  • bestätigt und den Beginn der Belieferung mitteilt, ergibt die gebotene Zusammenschau mit den in den
  • bestimmt ist, dass der Vertrag spätestens mit Aufnahme der Belieferung durch die Beklagte zustande
  • - gerade auch im Zusammenhang mit Schadensereignissen verwendeten – allgemein gebräuchlichen Begriff
  • Beklagten im Verzugsfall zustehende Pauschale in das nicht näher konkretisierte Ermessen der Beklagten

Verkauf nur an Unternehmer: Anforderungen an einen B2B-Shop

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.07.2012
Inhalt
  • Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man sich mit seinem (Web-)Shop ausschliesslich an
  • durchaus gewissen Ansprüche, die man zu beachten hat. Dabei ist es im Grundsatz keine Diskussion, dass
  • selber wählen, mit wem sie zu welchen Bedingungen Verträge schliessen. Aber: Es ist zu fordern, dass
  • genau prüft im Einzelfall. Dass solche Vorkehrungen zu treffen sind, ist übrigens nichts neues
  • Verbrauchern unterscheidet, ist als allgemeines Angebot insgesamt zu werten. Mit Blick auf diese

Geschwindigkeitsverstoß: Fehler beim Messverfahren sind möglich!

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.07.2012
Inhalt
  • kann sich wehren, wenn man im Recht ist. Dazu gehört aber sicherlich auch, so zu fahren, dass man
  • heutigen Vormittag im Rahmen einer Polizeikontrolle mit einem mobilen Messgerät. Mir wurde
  • vorgeworfen, in einem 30er Bereich mit 45km/h unterwegs gewesen zu sein. Ich war davon überzeugt, auf Höhe
  • des 30km/h-Schildes bereits rapide gebremst zu haben (davor: 50 km/h). Im Zuge der Diskussion mit den
  • 30km/h-Schild wurde bei ca. 130 Metern Entfernung erfasst. Im Ergebnis konnte ich dann, mit einer

LiebLinks: Dreimal Olympia.

Sebastian Dosch vom 18.07.2012

Wenn die Chemie nicht stimmt

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 18.07.2012
Inhalt
  • Kollegen weigern, mit einem bestimmten Mitarbeiter zusammenzuarbeiten oder dies zumindest androhen
  • . Der Vorgesetzte ist dann verpflichtet, mäßigend auf die Streithähne einzuwirken und einen Ausgleich
  • wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebs oder Betriebszweigs erheblich stören. Wenn nichts hilft, kann in
  • kleineren Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, natürlich wie sonst auch eine
  • Kündigung ausgesprochen werden. Ein besonderer Kündigungsgrund ist da nicht erforderlich. Allerdings