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Apple v. Samsung: 109 Seiten Juryeinweisung

Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 27.08.2012
Inhalt
  • CK - Washington.   Damit sie richtig subsumieren, werden die Geschworenen im US-Prozess ins Recht
  • eingewiesen. Die Einweisung folgt dem Vortrag der Beweise. Die Jury Instructions in Apple v. Samsung
  • vor dem Bundesgericht in San Francisco liegen am 21. August 2012 vor. Die Presse kann sich vorab merken, dass die Jury kein Urteil fällt. Das [...]

Fuchs & Siegemund Rechtsanwälte PartG

Achim Kilgus vom 26.08.2012

Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2012)

Dr. Sebastian Kraska vom 26.08.2012
Titel
  • Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2012)
Inhalt
  • @iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
  • Datenschutz-Themen dieser Woche (IE 10, Verbraucherzentrale, Detektive, Beschäftigtenscreenings, Google
  • mehr Datenschutz in seinen Internet Explorer 10 zu integrieren. Die sogenannte “Do no Track“- oder
  • mit Detektiven. Das Unternehmen verschärfe nun die Anforderungen an externe Dienstleister, sagte ein
  • reagiert damit auf einen Fall, in dem ein Ermittler Versicherungsunterlagen weiter gegeben hatte

Abmahnung: Wirksam auch mit falscher Begründung!

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Titel
  • Abmahnung: Wirksam auch mit falscher Begründung!
Inhalt
  • hinter der Abmahnung, die fernab vom IT-Recht ja auch noch existiert, ist im Grunde ein Guter! Es
  • . Ebenso im IT-Recht, etwa im Urheberrecht: Anstelle direkt mit einer Klage konfrontiert zu werden
  • und dem Arbeitsrecht: Eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gibt es nicht. Im IT-Recht
  • Diskussion soll hier nicht geführt werden.) Es gibt aber einen erheblichen Unterschied zwischen dem IT-Recht
  • den reicht dann halt schon die Klarstellung des kritisierten Sachverhalts (“Was ist geschehen”). Dem

Domainrecht: Keine Störerhaftung der DeNIC

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Inhalt
  • hingewiesen wird, treffen sie nur eingeschränkte Prüfungspflichten. In dieser Phase ist die DeNIC mit
  • Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Dies gilt mit der weiteren BGH-Rechtsprechung sowohl bei
  • aufzuheben,wenn für sie unschwer zu erkennen ist, dass die Nutzung dieses Domain-Namens Rechte Dritter
  • erfüllen, wenn sie verpflichtet wäre, in jedem Fall, in dem ein Dritter eigene Rechte an einer
  • -Namens und dem bessere Rechte beanspruchenden Dritten. Im übrigen erscheint es auch nicht

Abmahnung: Piratenpartei vs. AG Nuklearia?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Inhalt
  • dabei vermeintlich suggerieren soll, im Namen der Piratenpartei zu handeln. Die Sache wird
  • negativ im medialen Fokus. Alleine unter dem Aspekt hat der stellvertretende Bundespressesprecher
  • , seiner Partei einen Bärendienst erwiesen. Aus juristischer Sicht ist es für mich aber geradezu
  • ist. Auch sonst sind keine Logos zu erkennen, die durch Ihre Platzierung eine andere Wahrnehmung nahe
  • eindringlich suchen, wie man überhaupt den Bezug zur Piratenpartei konstruiert. Im Ergebnis eine

Abmahnung: Piratenpartei vs. AG Nuklearia? (Update)

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Inhalt
  • dabei vermeintlich suggerieren soll, im Namen der Piratenpartei zu handeln. Die Sache wird
  • negativ im medialen Fokus. Alleine unter dem Aspekt hat der stellvertretende Bundespressesprecher
  • , seiner Partei einen Bärendienst erwiesen. Aus juristischer Sicht ist es für mich aber geradezu
  • Piratenpartei” abzumahnen. Update: Piratenpartei stellt klar, dass das mit der Aktivlegitimation definitiv
  • “AG der Piratenpartei” agiert und für mich nichts anderes herauszulesen ist. Auch sonst sind keine

Versehentlich falscher Preis bei eBay: Anfechtung muss mit Nachdruck formuliert sein

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Titel
  • Versehentlich falscher Preis bei eBay: Anfechtung muss mit Nachdruck formuliert sein
Inhalt
  • Das ist so eine Sache, die man als Jurist irgendwann einfach lernt und Achselzuckend mit “Wenn du
  • ist es auch so, dass man nicht für jede Kleinigkeit den Profi rufen muss, zumal gerade bei
  • Einschaltung eines Anwalts schnell die Eskalation droht (wenn auch meistens zu Unrecht). Gleichwohl ist es
  • wirklich eine “Anfechtung” erklärt werden – das muss nicht mit dem Wort “Anfechtung” oder gar unter Bezug
  • gilt in diesem Fall auch noch die Frist, dass unverzüglich die Anfechtung zu erfolgen hat (§121 BGB

Fußballspielabbruch: Mehrwegbecher unschuldig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.08.2012
Inhalt
  • St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011. St. Pauli stand 0 : 2 im Rückstand, als der Linienrichter
  • recht. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass während des Spiels kein Mehrweg-, sondern ein noch
  • Der Abbruch des Bundesligaspiels zwischen St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011 wegen eines
  • eindeutig aus einem Einwegbecher, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag
  • Thorsten Schiffner in der 88. Minute einen teilweise gefüllten Bierbecher in den Nacken bekam. Das

Fußballspielabbruch: Mehrwegbecher unschuldig

Thorsten Blaufelder vom 26.08.2012
Inhalt
  • St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011. St. Pauli stand 0 : 2 im Rückstand, als der Linienrichter
  • recht. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass während des Spiels kein Mehrweg-, sondern ein noch
  • Der Abbruch des Bundesligaspiels zwischen St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011 wegen eines
  • eindeutig aus einem Einwegbecher, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag
  • Thorsten Schiffner in der 88. Minute einen teilweise gefüllten Bierbecher in den Nacken bekam. Das

Werberecht: Werbende Tätigkeit auf XING muss gut durchdacht sein

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Inhalt
  • hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?“ Da die Sätze mit keinerlei Fakten bzw
  • Kenntnis gibt. Auch dass ein Kontakt bestätigt wird, reicht alleine nicht aus – vielmehr müssen
  • Wer sich mit einem XING-Profil präsentiert, sollte bei jeder Aktivität daran denken, sich an
  • etwas ist, gerade bei Handelsvertretern/Handelsmaklern, nicht selten und sieht vor, dass – meistens
  • zeitlich befristet – eine bestimmte Tätigkeit, die im Wettbewerb zur ursprünglichen steht, während der

Wenn Freeware kostenpflichtig zum Download steht ist deutlicher Hinweis zwingend

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Titel
  • Wenn Freeware kostenpflichtig zum Download steht ist deutlicher Hinweis zwingend
Inhalt
  • Das LG Hamburg (327 O 634/09) hat ebenso überzeugend wie inzwischen wohl im Einklang mit dem BGH
  • Downloadmöglichkeit für ein kostenloses Programm (sog. “Freeware”) im Internet sucht und über das Ergebnis
  • hinreichend deutlichen Hinweises auf die Entgeltlichkeit des Angebots. Hierzu ist ein unauffällig
  • gestalteter Hinweis auf der Internetseite selbst ebenso ungeeignet wie ein Hinweis in den Allgemeinen
  • Ergebnis ist damit grundsätzlich klar: Abo-Fallen die als “Nutzlosdienste” etwas sonst kostenloses

Kauf gebrauchter Software: Nutzungsrechte müssen nachweisbar sein

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Inhalt
  • nur die Rechte “versichern” kann, ohne diese nachzuweisen, steht der Käufer am Ende im Streitfall
  • . Hintergrund ist der Grundsatz, dass im Urheberrecht der Nutzer fremder Werke seine Berechtigung
  • Ergebnis: Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Im Fazit mag der Handel mit
  • auf selbsterstelle Zertifikate des Verkäufers verweisen – was aber gerade nicht reicht. Denn diese
  • Auch wenn nunmehr der Handel mit gebrauchter Software möglich sein wird mit dem EUGH (dazu die

Werberecht bei eBay: Werbung mit “Originalware” zulässig

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Titel
  • Werberecht bei eBay: Werbung mit “Originalware” zulässig
Inhalt
  • Die Werbung mit der Garantie, “dass es sich um Originalware handelt” ist mit dem AG Meldorf (84 C
  • 200/10) zulässig. Diese Frage ist wettbewerbsrechtlich insofern interessant, als das die Werbung mit
  • Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig ist und Abmahnungen nach sich ziehen kann. In diesem
  • konkreten Fall sah das AG Meldorf keine Unzulässigkeit, da im Rahmen dieser “Garantie” darauf verwiesen
  • wurde, dass das entsprechende Zertifikat vorhanden ist und auf Anfrage nachgewiesen werden kann. Da

Unterhaltsrecht: Semesterbeiträge sind kein Mehrbedarf

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
Inhalt
  • Semesterbeiträge von Studierenden sind nicht durch Unterhalt zu decken, so das OLG Düsseldorf (II-3
  • mit den Semesterbeiträgen werden Interessen des Studierenden finanziert (Studienticket, AsTA-Kosten
  • schlechter zu stellen. Als Sonderbedarf kommen die Semesterbeiträge auch nicht in Frage, da es sich um regelmäßige und vorhersehbare Kosten handelt.