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Apple v. Samsung: 109 Seiten Juryeinweisung
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 27.08.2012
- Inhalt
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- CK - Washington. Damit sie richtig subsumieren, werden die Geschworenen im US-Prozess ins Recht
- eingewiesen. Die Einweisung folgt dem Vortrag der Beweise. Die Jury Instructions in Apple v. Samsung
- vor dem Bundesgericht in San Francisco liegen am 21. August 2012 vor. Die Presse kann sich vorab merken, dass die Jury kein Urteil fällt. Das [...]
Fuchs & Siegemund Rechtsanwälte PartG
Achim Kilgus vom 26.08.2012
Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 26.08.2012
- Titel
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- Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2012)
- Inhalt
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- @iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
- Datenschutz-Themen dieser Woche (IE 10, Verbraucherzentrale, Detektive, Beschäftigtenscreenings, Google
- mehr Datenschutz in seinen Internet Explorer 10 zu integrieren. Die sogenannte “Do no Track“- oder
- mit Detektiven. Das Unternehmen verschärfe nun die Anforderungen an externe Dienstleister, sagte ein
- reagiert damit auf einen Fall, in dem ein Ermittler Versicherungsunterlagen weiter gegeben hatte
Abmahnung: Wirksam auch mit falscher Begründung!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Titel
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- Abmahnung: Wirksam auch mit falscher Begründung!
- Inhalt
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- hinter der Abmahnung, die fernab vom IT-Recht ja auch noch existiert, ist im Grunde ein Guter! Es
- . Ebenso im IT-Recht, etwa im Urheberrecht: Anstelle direkt mit einer Klage konfrontiert zu werden
- und dem Arbeitsrecht: Eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gibt es nicht. Im IT-Recht
- Diskussion soll hier nicht geführt werden.) Es gibt aber einen erheblichen Unterschied zwischen dem IT-Recht
- den reicht dann halt schon die Klarstellung des kritisierten Sachverhalts (“Was ist geschehen”). Dem
Domainrecht: Keine Störerhaftung der DeNIC
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Inhalt
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- hingewiesen wird, treffen sie nur eingeschränkte Prüfungspflichten. In dieser Phase ist die DeNIC mit
- Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Dies gilt mit der weiteren BGH-Rechtsprechung sowohl bei
- aufzuheben,wenn für sie unschwer zu erkennen ist, dass die Nutzung dieses Domain-Namens Rechte Dritter
- erfüllen, wenn sie verpflichtet wäre, in jedem Fall, in dem ein Dritter eigene Rechte an einer
- -Namens und dem bessere Rechte beanspruchenden Dritten. Im übrigen erscheint es auch nicht
Abmahnung: Piratenpartei vs. AG Nuklearia?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Inhalt
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- dabei vermeintlich suggerieren soll, im Namen der Piratenpartei zu handeln. Die Sache wird
- negativ im medialen Fokus. Alleine unter dem Aspekt hat der stellvertretende Bundespressesprecher
- , seiner Partei einen Bärendienst erwiesen. Aus juristischer Sicht ist es für mich aber geradezu
- ist. Auch sonst sind keine Logos zu erkennen, die durch Ihre Platzierung eine andere Wahrnehmung nahe
- eindringlich suchen, wie man überhaupt den Bezug zur Piratenpartei konstruiert. Im Ergebnis eine
Abmahnung: Piratenpartei vs. AG Nuklearia? (Update)
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Inhalt
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- dabei vermeintlich suggerieren soll, im Namen der Piratenpartei zu handeln. Die Sache wird
- negativ im medialen Fokus. Alleine unter dem Aspekt hat der stellvertretende Bundespressesprecher
- , seiner Partei einen Bärendienst erwiesen. Aus juristischer Sicht ist es für mich aber geradezu
- Piratenpartei” abzumahnen. Update: Piratenpartei stellt klar, dass das mit der Aktivlegitimation definitiv
- “AG der Piratenpartei” agiert und für mich nichts anderes herauszulesen ist. Auch sonst sind keine
Versehentlich falscher Preis bei eBay: Anfechtung muss mit Nachdruck formuliert sein
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Titel
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- Versehentlich falscher Preis bei eBay: Anfechtung muss mit Nachdruck formuliert sein
- Inhalt
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- Das ist so eine Sache, die man als Jurist irgendwann einfach lernt und Achselzuckend mit “Wenn du
- ist es auch so, dass man nicht für jede Kleinigkeit den Profi rufen muss, zumal gerade bei
- Einschaltung eines Anwalts schnell die Eskalation droht (wenn auch meistens zu Unrecht). Gleichwohl ist es
- wirklich eine “Anfechtung” erklärt werden – das muss nicht mit dem Wort “Anfechtung” oder gar unter Bezug
- gilt in diesem Fall auch noch die Frist, dass unverzüglich die Anfechtung zu erfolgen hat (§121 BGB
Fußballspielabbruch: Mehrwegbecher unschuldig
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.08.2012
- Inhalt
-
- St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011. St. Pauli stand 0 : 2 im Rückstand, als der Linienrichter
- recht. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass während des Spiels kein Mehrweg-, sondern ein noch
- Der Abbruch des Bundesligaspiels zwischen St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011 wegen eines
- eindeutig aus einem Einwegbecher, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag
- Thorsten Schiffner in der 88. Minute einen teilweise gefüllten Bierbecher in den Nacken bekam. Das
Fußballspielabbruch: Mehrwegbecher unschuldig
Thorsten Blaufelder vom 26.08.2012
- Inhalt
-
- St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011. St. Pauli stand 0 : 2 im Rückstand, als der Linienrichter
- recht. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass während des Spiels kein Mehrweg-, sondern ein noch
- Der Abbruch des Bundesligaspiels zwischen St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011 wegen eines
- eindeutig aus einem Einwegbecher, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag
- Thorsten Schiffner in der 88. Minute einen teilweise gefüllten Bierbecher in den Nacken bekam. Das
Werberecht: Werbende Tätigkeit auf XING muss gut durchdacht sein
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Inhalt
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- hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?“ Da die Sätze mit keinerlei Fakten bzw
- Kenntnis gibt. Auch dass ein Kontakt bestätigt wird, reicht alleine nicht aus – vielmehr müssen
- Wer sich mit einem XING-Profil präsentiert, sollte bei jeder Aktivität daran denken, sich an
- etwas ist, gerade bei Handelsvertretern/Handelsmaklern, nicht selten und sieht vor, dass – meistens
- zeitlich befristet – eine bestimmte Tätigkeit, die im Wettbewerb zur ursprünglichen steht, während der
Wenn Freeware kostenpflichtig zum Download steht ist deutlicher Hinweis zwingend
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Titel
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- Wenn Freeware kostenpflichtig zum Download steht ist deutlicher Hinweis zwingend
- Inhalt
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- Das LG Hamburg (327 O 634/09) hat ebenso überzeugend wie inzwischen wohl im Einklang mit dem BGH
- Downloadmöglichkeit für ein kostenloses Programm (sog. “Freeware”) im Internet sucht und über das Ergebnis
- hinreichend deutlichen Hinweises auf die Entgeltlichkeit des Angebots. Hierzu ist ein unauffällig
- gestalteter Hinweis auf der Internetseite selbst ebenso ungeeignet wie ein Hinweis in den Allgemeinen
- Ergebnis ist damit grundsätzlich klar: Abo-Fallen die als “Nutzlosdienste” etwas sonst kostenloses
Kauf gebrauchter Software: Nutzungsrechte müssen nachweisbar sein
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Inhalt
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- nur die Rechte “versichern” kann, ohne diese nachzuweisen, steht der Käufer am Ende im Streitfall
- . Hintergrund ist der Grundsatz, dass im Urheberrecht der Nutzer fremder Werke seine Berechtigung
- Ergebnis: Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Im Fazit mag der Handel mit
- auf selbsterstelle Zertifikate des Verkäufers verweisen – was aber gerade nicht reicht. Denn diese
- Auch wenn nunmehr der Handel mit gebrauchter Software möglich sein wird mit dem EUGH (dazu die
Werberecht bei eBay: Werbung mit “Originalware” zulässig
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Titel
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- Werberecht bei eBay: Werbung mit “Originalware” zulässig
- Inhalt
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- Die Werbung mit der Garantie, “dass es sich um Originalware handelt” ist mit dem AG Meldorf (84 C
- 200/10) zulässig. Diese Frage ist wettbewerbsrechtlich insofern interessant, als das die Werbung mit
- Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig ist und Abmahnungen nach sich ziehen kann. In diesem
- konkreten Fall sah das AG Meldorf keine Unzulässigkeit, da im Rahmen dieser “Garantie” darauf verwiesen
- wurde, dass das entsprechende Zertifikat vorhanden ist und auf Anfrage nachgewiesen werden kann. Da
Unterhaltsrecht: Semesterbeiträge sind kein Mehrbedarf
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.08.2012
- Inhalt
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- Semesterbeiträge von Studierenden sind nicht durch Unterhalt zu decken, so das OLG Düsseldorf (II-3
- – mit den Semesterbeiträgen werden Interessen des Studierenden finanziert (Studienticket, AsTA-Kosten
- schlechter zu stellen. Als Sonderbedarf kommen die Semesterbeiträge auch nicht in Frage, da es sich um regelmäßige und vorhersehbare Kosten handelt.