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AG Karlsruhe zur Kündigung des Zugangs zu einem kostenlosen Online-Spiel
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.09.2012
- Inhalt
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- Das AG Karlsruhe (8 C 220/12) hatte sich mit der Kündigung eines Online-Spielevertrages zu
- beschäftigen. Hierbei ging es um ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Spiel, bei dem im Nutzungsvertrag
- Rechtsprechung in Sachen virtuelles Hausrecht, zumindest eine Willkürkontrolle möglich sein. Daher möchte ich
- diesen Aspekt der Entscheidung ablehnen. Aber: Im Ergebnis wird die Kündigung wohl rechtmässig
- Urteil: Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software Virtuelles Hausrecht in der deutschen Rechtsprechung
Werberecht: “10% auf alles” nur ohne Einschränkung nach Sternchenhinweis in Fußnote
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.09.2012
- Titel
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- Werberecht: “10% auf alles” nur ohne Einschränkung nach Sternchenhinweis in Fußnote
- Inhalt
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- ? Hinweis: Zum Thema “Fußnoten in Werbeanzeigen” finden Sie im Lexikon IT-Recht 2012 (ab Seite 162) den von mir als Autor bearbeiteten Eintrag!
- : Tatsächlich wird man in seinem “Aufreißer”, also mit dem was im Blickfang steht, nicht unwahres behaupten
- : Hinweistext muss nicht in Fußnote landen Platzierung von Sternchenhinweis II: Wo ist der Hinweis anzubringen
- “10% Rabatt auf (fast) alles” bleibt dem Einzelfall geschuldet. Einfach nur eine Fußnote reicht bei
- Das LG München I (33 O 13190/12) hat mit Urteil vom 28.08.2012 festgehalten, dass zwar
Filesharing-Klage: Spezialisierung des AG München dank Textbausteine?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.09.2012
- Inhalt
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- [...] In der Tat ging es um ein Filmwerk, im vorherigen Absatz schreibt das Amtsgericht aber überraschend
- Verwendung von Textbausteinen. Was gerne negativ ausgelegt wird, ist tatsächlich eher zu begrüßen: Die
- Verwendung vorgefertigter Textbausteine in gleich gelagerten Fällen beschleunigt das Vorgehen (also den
- fader Beigeschmack. Etwa wenn ich in einer Entscheidung des AG München (161 C 16632/10) das hier lese
- , das im Streit stehende “Objekt” überall richtig auszutauschen? Dass ausgerechnet zwischen der
Persönlichkeitsrecht: Kein Unterlassungsanspruch gegen Google-Autosuggest-Funktion
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.09.2012
- Inhalt
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- – im “Auto-Suggest” ein rein automatisiertes Verfahren, das sich in der Wiedergabe des
- Suchbegriffen in die Google-Suchmaske “Vorschläge” für Suchen gemacht werden. Wenn man dann etwa
- “firmenname” eingibt und es erscheint als Vorschlag “firmenname betrug abzocke” ist jedenfalls
- Suchverhaltens der User erschöpft (die Vorschläge basieren auf häufigen Suchanfragen). Im Ergebnis liegt damit
- keine “eigene Äußerung” von Google vor. Dieses Ergebnis überzeugt, der Weg dorthin ist etwas holprig
Abmahnung „The Courier“, Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 07.09.2012
- Inhalt
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- Abgemahnten unter Nennung eines Datums mit sekundengenauer Uhrzeit und einer IP-Adresse vorgeworfen
- ermittelten IP-Adressen nicht zuzuordnen waren (Quelle: Artikel „In den Fängen der Abmahnindustrie
- Die Constantin Film Verleih GmbH lässt das illegale Anbieten des Films „The Courier“ in Internet
- -Tauschbörsen durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte abmahnen. Der Film vom Regisseur Hany Abu-Assad mit
- Til Schweiger erschien Anfang 2012 in Deutschland. Durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird dem
Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Atemalkoholgeräts im Rahmen eines Verfahrens wegen Trunkenheitsfahrt
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 07.09.2012
- Titel
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- Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Atemalkoholgeräts im Rahmen eines Verfahrens wegen Trunkenheitsfahrt
- Inhalt
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- Das AG Königs-Wusterhausen hat in einem Beschluss festgelegt, dass sich das Akteneinsichtsrecht
- werden können, eine Kopie zuzusenden. Das AG Osnabrück hat demgegenüber in einer jüngst ergangenen
Ankündigung von Amoklauf, Präsidententötung etc. in Sozialen Medien - Störung des öffentlichen Friedens?
Sebastian Dosch vom 07.09.2012
- Titel
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- Ankündigung von Amoklauf, Präsidententötung etc. in Sozialen Medien - Störung des öffentlichen Friedens?
Bilder einer Vorstellung.
Sebastian Dosch vom 07.09.2012
- Inhalt
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- Konzert professionelle Bilder machen möchte, kann sich auf etwas gefasst machen - nämlich auf Knebelverträge, in denen beispielsweise das [...]
Änderungen bei Abmahnungen von AGB geplant
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2012
- Inhalt
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- Durch den “Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr” (BT-Drs 17
- verändert werden. Dabei ist folgendes geplant: Durch einen neuen §2b UklaG soll es ausdrücklich in
- dies dann dem §8 IV UWG) Eine Änderung des §3 II UKlaG sieht vor, dass “qualifizierte Einrichtungen
- ” nicht mehr AGB abmahnen können, wenn diese nur zwischen Unternehmern bzw. mit der öffentlichen
Gesetzentwurf zur Verschärfung des Verzugs
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2012
- Inhalt
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- vertragliche abbedingung von letzterem ist faktisch unmöglich, da eine Vermutung der Sittenwidrigkeit im
- Gesetz vorgesehen ist. Wer versucht, andere Laufzeiten zu vereinbaren und dies in AGB tut, der wird
- Im Bundestag liegt nun der “Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäfts
- - verkehr” (BT-Drs 17/10491) vor. Ziel: Der Verzug, also das verzögerte Begleichen von Rechnungen
- , soll härter sanktioniert werden. Daneben wird die AGB-Abmahnpraxis verändert (oder auch nicht?). Im
Werberecht: Werbung mit Bewertung auf Portal nur bei ungefilterten Meinungen?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2012
- Titel
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- Werberecht: Werbung mit Bewertung auf Portal nur bei ungefilterten Meinungen?
- Inhalt
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- freigeschaltet. Das ist im Ergebnis dann verzerrend, so das Gericht. Man muss also mit dem Landgericht Duisburg
- um die Werbung mit der Bewertung des eigenen Unternehmens in einem Internet-Portal. Konkret wohl um
- ist gegen eine solche Werbemaßnahme nichts einzuwenden, aber hier gab es eine Besonderheit: Die
- ggfs. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Dazu bei uns: Vom Umgang mit ungeliebten Bewertungen bei
- Qype & Co. – Eine Einführung in das Thema LG Nürnberg: Bewertungsportal muss konkrete Beanstandungen prüfen
Außerdienstliche verfassungswidrige Aktivitäten für die NPD
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 06.09.2012
- Inhalt
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- Meinungsdiktatoren zu verzeichnen (wären). - Dem Volk wär´s recht“. Die Passage endet mit der
- nicht aufbringe.. Die Kündigung ist jedenfalls aus Gründen in seiner Person gerechtfertigt.
- Landes ihn fristgemäß gekündigt. In seiner Freizeit hatte der Kläger mittels elektronischer
- Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration. In diesem Aufruf hieß es u.a., auch die „BRD“ könnte „Angst
- Aussage: „Hoffen wir mal, die nächste Revolution verläuft erfolgreicher. In diesem Sinne: Volk steh auf
Abmahnung Wolf Brewitz - endolphien
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 06.09.2012
- Inhalt
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- Rechtsanwalt Alexander Kysucan zunächst, dass sein Mandant Wolf Brewitz im Internet unter dem eBay
- Kysucan, in Höhe von 651,80 € (Gegenstandswert: 10.000 €) gezahlt werden.
Presserecht: Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ohne Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.09.2012
- Inhalt
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- rechtswidriger Vorwurf wiederholt wird, ist deswegen grundsätzlich zu vermuten (Wenzel/Burkhardt, Das Recht
- /Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12.12). Dies gilt dann, wenn
- ausreichend ist, steht unter der dargestellten Prämisse, dass im Interesse des Rechtsschutzes eines
- Unterlassungserklärung abgegeben hat; dies gilt jedoch in Ausnahmefällen nicht. Grundsätzlich muss eine
- Vermutung also sind strenge Anforderungen zu stellen, gerade weil die Motivation des Verletzers im
Abmahnung Film „The Grey“ von Universum Film GmbH durch Waldorf Frommer RAe
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 06.09.2012
- Inhalt
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- startete im April 2012 in den deutschen Kinos. Der Film soll durch unseren Mandanten weltweit in der
- zur Unterlassung, nicht aber zu Schadenersatz verpflichtet. Dies kann aber nur im Einzelfall
- Sie günstigere Lösung finden. Außerdem ist es oft möglich, die Ihnen angebotene
- Unterlassungserklärung in Ihrem Sinne abzuändern. Wenn Sie die vorgeworfenen Tat nicht begangen haben sollten, können
- wir mit Ihnen gemeinsam die Zurückweisung der Ansprüche