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Was macht eigentlich…

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 09.06.2012
Inhalt
  • noch nicht? Doch. Machen wir im Arbeitsrecht nicht anders. Es ist aber gut, es immer mal wieder zu
  • ich ihn auf einen Kurs im Wettbewerbsrecht. Wir im Arbeitrecht machen Jura. Im Wettbewerbsrecht machen

§ 1 LuftBO

Anwendungsbereich
Inhalt
  • Flugzeugen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt
  • gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden, nach den §
  • die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern in ihrer jeweils

§ 417 HGB

Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Ladezeit
Inhalt
  • die Ansprüche nach § 415 Abs. 2 geltend machen.(3) Wird das Gut bis zum Ablauf der nach
  • üche nach § 416 Satz 2 und 3 geltend machen.(4) Der Frachtführer kann die Rechte nach
  • unzumutbar machen.(5) Dem Frachtführer stehen die Rechte nicht zu, wenn die Nichteinhaltung der

§ 57 RechVersV

Lagebericht
Inhalt
  • Versicherungsunternehmen sind folgende Angaben zu machen: 1.Angabe der betriebenen Versicherungszweige und
  • auch für das selbst abgeschlossene Unfallversicherungsgeschäft zu machen. Schaden- und
  • gesondert auch für das Krankenversicherungsgeschäft zu machen.

§ 23 VermAnlG

Erstellung und Bekanntmachung von Jahresberichten
Inhalt
  • Absatz 3 bekannt machen zu lassen.(2) Der Jahresbericht besteht mindestens aus 1.dem nach Maß
  • elektronischen Einreichung im Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. § 325 Absatz 1 Satz 6, Absatz
  • änglich zu machen; die Unterlagen sind in entsprechender Anwendung des § 8b Absatz 3 Satz 1

§ 40b WpHG

Bekanntmachung von Maßnahmen
Inhalt
  • machen, soweit dies zur Beseitigung oder Verhinderung von Missständen nach § 4 Abs. 1 Satz 2
  • machen, es sei denn, diese Veröffentlichung würde die Finanzmärkte erheblich gefä
  • unverzüglich auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt zu machen, es sei denn, diese Ver

Kurze Frage mit der Bitte um kostenlose Rechtsberatung oder Rechtsrat.....

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.11.2015
Inhalt
  • mit eine eBay-Sache (Streitwert 57,90 €) können wir da nicht was am Preis machen? So für nen guten
  • meine Töchter, wahlweise Frau fragen würde was ich denn gerade machen würde und ich müsste sagen
  • Blick, quasi das Augenrollen ertragen müssen und den Satz: Du könntest auch was mit uns machen. Gibt

§ 10 PStG

Auskunfts- und Nachweispflicht
Inhalt
  • Personenstandsfalls erforderlichen Angaben zu machen, soweit diese nicht Registern entnommen werden k
  • des Absatzes 1 sind weitere Personen, die Angaben zu Tatsachen machen können, die für

§ 326 InsO

Ansprüche des Erben
Inhalt
  • (1) Der Erbe kann die ihm gegen den Erblasser zustehenden Ansprüche geltend machen.(2) Hat
  • unbeschränkt, so kann er dessen Forderung für den Fall geltend machen, daß der Gläubiger sie nicht geltend macht.

§ 3.24 RheinSchPV 1994

Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger (Anlage 3 Bild 48)
Inhalt
  • ihre Lage kenntlich zu machen;... nicht darstellbares Bild 48Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 61
  • zu machen.... nicht darstellbares Bild 48Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994, S. 32

§ 36 ProdSG 2011

Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle
Inhalt
  • , denen die Prüfung der Anlagen obliegt, auf Verlangen die Anlagen zugänglich zu machen, die
  • ötigten Arbeitskräfte und Hilfsmittel bereitzustellen sowie die Angaben zu machen und die

§ 12 AVAG 2001

Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
Inhalt
  • machen, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Erlass der Entscheidung entstanden sind
  • gegen den Anspruch selbst ungeachtet der in Absatz 1 enthaltenen Beschränkung geltend machen.

§ 95 BGB

Nur vorübergehender Zweck
Inhalt
  • (1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem
  • dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist.(2) Sachen, die nur zu einem vorü

§ 651g BGB

Ausschlussfrist, Verjährung
Inhalt
  • machen. § 174 ist nicht anzuwenden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur
  • geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.(2) Anspr

§ 48 GBVfg

Inhalt
  • Rechts durch den Vermerk ersichtlich zu machen: "Noch gültig für (Angabe des Betrags)." Der
  • Teilhypothekenbriefen auf dem bisherigen Brief der Betrag ersichtlich zu machen, auf den sich der Brief noch bezieht.