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§ 10 FlechtwAusbV

Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils der Prü
  • ;fung müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein. Weiterhin darf weder in
  • Teils eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 81 SGB 3

Grundsatz
Inhalt
  • Satz 1 Nummer 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Die Leistung wird nur erbracht, soweit sie nicht
  • für den gleichen Zweck durch Dritte erbracht wird. Die Agentur für Arbeit hat darauf
  • ;nnen bis zur Höhe des Betrags erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für

§ 96 SGB 7

Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
Inhalt
  • ) gilt, überwiesen wurden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Das Geldinstitut hat sie der ü
  • sie als zu Unrecht erbracht zurückfordern. Eine Verpflichtung zur Rücküberweisung
  • Unrecht erbracht worden sind, sind sowohl die Personen, die die Geldleistungen unmittelbar in Empfang

§ 9 TischlAusbV 2006

Gesellenprüfung
Inhalt
  • und schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden
  • ausreichende Leistungen erbracht worden sein. In keiner der Arbeitsaufgaben des praktischen Teils sowie
  • in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils dürfen ungenügende Leistungen erbracht worden sein.

Arbeitszeugnis - Anspruch auf eine gute Beurteilung

Rechtsanwalt Oliver Wasiela vom 17.09.2013
Inhalt
  • Leistung erbracht hat. Angesichts aktueller emprischer Studien soll in ca. 86 % der erteilten
  • er eine gute Arbeitsleistung erbracht hat. Im Berufungsverfahren wurde die Entscheidung des
  • gute Arbeitsleistung erbracht wurde. Die Revision wurde zugelassen; das Revisionsverfahren ist

OLG Düsseldorf - I-9 U 180/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.04.2004
Inhalt
  • erbracht worden seien, die eigentlich der Beklagte hätte erbringen müssen. Der Beklagte habe keinerlei
  • Leistungen erbracht. Damit habe sie ein Geschäft geführt, welches eigentlich der Beklagte hätte führen
  • Versorgungsleistungen von 37,54 Stunden angefallen seien. Diese Leistungen habe sie auch erbracht. 16Auch über
  • die Zeit des 27.02.1997 hinaus seien die Leistungen zu vergüten, die sie für ihre Mutter erbracht
  • Aufwand. Der Beklagte hätte die Leistungen in seiner Freizeit erbracht, so dass die Ersparnis mit Null

BGH - VII ZR 241/12

Bundesgerichtshof vom 18.07.2013
Inhalt
  • dem Aufrechnenden nicht erbracht worden ist. BGH, Versäumnisurteil vom 18. Juli 2013 - VII ZR 241/12
  • der Kostengrundentscheidung notwendige Sicherheitsleistung nicht erbracht worden sei. Der Anspruch
  • der Aufrechnung die angeordnete Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde. Die Revision vertritt die
  • nicht erbracht sein (OLG Frankfurt, MDR 1984, 148; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1289; OLG Düsseldorf, MDR 1988
  • zugelassen und diese erbracht worden ist. Eine dahingehende Überprüfung erfolgt erst bei der Vollstreckung

OLG Hamm - 17 U 93/04

Oberlandesgericht Hamm vom 06.01.2005
Inhalt
  • den Leistungsphasen 1 bis 4 § 15 HOAI erbracht. Unschädlich sei insoweit, dass der eingereichte
  • vollständig und mangelfrei erbracht. Diese ist nicht abnahmefähig und die Werklohnforderung ist mangels
  • mangelfrei erbracht. 3536Das von der Klägerin geplante Bauvorhaben - Zweifamilienhaus nebst Doppelgarage
  • Pferde. Mithin hat die Klägerin ihre Werkleistung nicht vollständig und mangelfrei erbracht
  • teilweise nicht erbracht hat (vgl. BGH NJW 2004, 2588 f.). 47Der Architektenvertrag erfordert zur

BFH - V R 21/06

Bundesfinanzhof vom 30.01.2006
Inhalt
  • (Kläger) den Nachweis für das Vorliegen von Ausfuhrlieferungen erbracht hat. 2Der Kläger betreibt einen
  • erbracht. 7Die Kfz seien jeweils mit eigener Antriebskraft bzw. auf eigener Achse befördert worden. Der
  • erbracht ansehen dürfen. Diese in Abschn. 135 Abs. 9 Nr. 1 Satz 1 UStR zusätzlich geforderten
  • Anforderungen entsprechen, erbracht. Das genügt jedenfalls dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für die
  • . durch weitere Belege, wie z.B. die in Abschn. 135 Abs. 9 Nr. 1 UStR 2000 genannten Nachweise, erbracht

§ 72 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit
  • . 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in
  • keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 87 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit
  • und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem
  • der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 37e BauWiAusbV 1999

Abschlussprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungen
  • ) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der
  • fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 14 MalerLackAusbV

Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Inhalt
  • und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Weiterhin sind in zwei der Prü
  • Teil B (Absatz 3 Nr. 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Auß
  • ;erdem darf in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 135 SGB 5

Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Inhalt
  • vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der
  • vertragszahnärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden. Die
  • oder vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden.(2) Für

BFH - X B 42/10

Bundesfinanzhof vom 28.09.2010
Inhalt
  • zwar (langfristig) zur Nutzung überlassen werden, aber zusätzlich Sonderleistungen erbracht werden, die
  • Zusatzleistungen im Rahmen der Überlassung einer Wohnung erbracht werden, die nicht zu einer Ferienanlage gehört
  • das FG festgestellt, dass keine Dienstleistungen erbracht wurden, die einen regelmäßigen und