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§ 14 SeeRVertO 1986
Gegenstand der Anmeldung
- Inhalt
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- (1) Die Ansprüche sind mit dem Wert in Euro geltend zu machen, der ihnen am Tag der Erö
- ihrem Schätzungswert in Euro geltend zu machen.(2) Zinsen können im Verteilungsverfahren nur
- Befriedigung in jedem Verteilungsverfahren den Betrag in voller Höhe geltend machen, den er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens zu fordern hatte.
§ 83 PatG
- Inhalt
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- machen.(3) Die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 können auch von dem Vorsitzenden oder einem
- Termins zur mündlichen Verhandlung erforderlich machen würde und2.die betroffene Partei die
- Fristversäumung belehrt worden ist.Der Entschuldigungsgrund ist glaubhaft zu machen.
Anlage 7 TAppV
(zu § 56 Abs. 3)
- Inhalt
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- Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3
- eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55
- technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen
§ 12 VereinsG
Einziehung von Gegenständen Dritter
- Inhalt
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- 1 bezeichneten Tatsachen bei dem Erwerb kannte.(2) Sachen Dritter werden eingezogen, wenn der
- Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen
- vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt
Wenn Mandanten das Honorar zu hoch finden
Rechtsanwalt Nikolaus Lutje vom 07.02.2012
- Inhalt
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- einer Möglichkeit Gebrauch zu machen, manchmal muss man von mehreren Möglichkeiten Gebrauch machen
§ 33 ErdölBevG 2012
Meldepflichten der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes und von Lagerhaltern
- Inhalt
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- bis zum Ende des folgenden Monats die Angaben zu machen, die zur Berechnung ihres Beitrages und zur
- Königreich Norwegen ansässigen Person oder Personengesellschaft, die Abnehmer sowie Art und Menge der Erdölerzeugnisse zu machen.
§ 19 BDG
Ausdehnung und Beschränkung
- Inhalt
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- Ausdehnung ist aktenkundig zu machen.(2) Das Disziplinarverfahren kann bis zum Erlass einer
- aktenkundig zu machen. Die ausgeschiedenen Handlungen können nicht wieder in das
§ 109 BBauG
Genehmigungspflicht
- Inhalt
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- Verwirklichung des Enteignungszwecks unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.(3) Sind
- Zeitpunkt eintritt. Die Anordnung ist ortsüblich bekannt zu machen und dem Grundbuchamt mitzuteilen
Art 86 BGBEG
- Inhalt
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- Genehmigung abhängig machen, finden vom 30. Juli 1998 keine Anwendung mehr. Die Bundesregierung wird erm
- einer Genehmigung abhängig zu machen, wenn Deutsche und inländische juristische Personen in
§ 30 MontanMitbestGErgGWO 2005
Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Inhalt
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- die gültigen Wahlvorschläge in den Betrieben bekannt zu machen. Der Hauptwahlvorstand
- schriftlich den Zeitpunkt mit, von dem ab die Wahlvorschläge in den Betrieben bekannt zu machen
§ 12 SchVG
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
- Inhalt
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- unverzüglich im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen. Die Anleihebedingungen können
- festgelegten Internetseite den Gläubigern zugänglich zu machen.
§ 1 VerstV 2003
Versteigerungsauftrag
- Inhalt
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- Bezeichnung der einzelnen zur Versteigerung bestimmten Sachen und Rechte außer bei
- Sachgesamtheiten, wenn der Auftraggeber auf die Bezeichnung der einzelnen Sachen im Vertrag verzichtet hat, 3.die H
§ 7 VollstrVergV
- Inhalt
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- Vollstreckungsauftrag durch Pfändung körperlicher Sachen, Wegnahme von Urkunden, Verwertung
- gepfändeter Sachen (Versteigerung, freihändigen Verkauf) vorgenommene Vollstreckungshandlung
§ 4 VollstrAbkGBRAG
- Inhalt
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- Schuldner auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf
- geltend machen, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, erst 1.nach Ablauf der Frist, innerhalb
§ 10 WOS 2002
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- Inhalt
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- Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen und eine Nachfrist von 24 Stunden für die
- die Wahl nicht statt. Der Wahlvorstand hat dies unverzüglich in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen.