Suche nach "aachen"

Ergebnisse 16939

Seite 79 von 1130

§ 14 SeeRVertO 1986

Gegenstand der Anmeldung
Inhalt
  • (1) Die Ansprüche sind mit dem Wert in Euro geltend zu machen, der ihnen am Tag der Erö
  • ihrem Schätzungswert in Euro geltend zu machen.(2) Zinsen können im Verteilungsverfahren nur
  • Befriedigung in jedem Verteilungsverfahren den Betrag in voller Höhe geltend machen, den er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens zu fordern hatte.

§ 83 PatG

Inhalt
  • machen.(3) Die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 können auch von dem Vorsitzenden oder einem
  • Termins zur mündlichen Verhandlung erforderlich machen würde und2.die betroffene Partei die
  • Fristversäumung belehrt worden ist.Der Entschuldigungsgrund ist glaubhaft zu machen.

Anlage 7 TAppV

(zu § 56 Abs. 3)
Inhalt
  • Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3
  • eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55
  • technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen

§ 12 VereinsG

Einziehung von Gegenständen Dritter
Inhalt
  • 1 bezeichneten Tatsachen bei dem Erwerb kannte.(2) Sachen Dritter werden eingezogen, wenn der
  • Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen
  • vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt

Wenn Mandanten das Honorar zu hoch finden

Rechtsanwalt Nikolaus Lutje vom 07.02.2012
Inhalt
  • einer Möglichkeit Gebrauch zu machen, manchmal muss man von mehreren Möglichkeiten Gebrauch machen

§ 33 ErdölBevG 2012

Meldepflichten der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes und von Lagerhaltern
Inhalt
  • bis zum Ende des folgenden Monats die Angaben zu machen, die zur Berechnung ihres Beitrages und zur
  • Königreich Norwegen ansässigen Person oder Personengesellschaft, die Abnehmer sowie Art und Menge der Erdölerzeugnisse zu machen.

§ 19 BDG

Ausdehnung und Beschränkung
Inhalt
  • Ausdehnung ist aktenkundig zu machen.(2) Das Disziplinarverfahren kann bis zum Erlass einer
  • aktenkundig zu machen. Die ausgeschiedenen Handlungen können nicht wieder in das

§ 109 BBauG

Genehmigungspflicht
Inhalt
  • Verwirklichung des Enteignungszwecks unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.(3) Sind
  • Zeitpunkt eintritt. Die Anordnung ist ortsüblich bekannt zu machen und dem Grundbuchamt mitzuteilen

Art 86 BGBEG

Inhalt
  • Genehmigung abhängig machen, finden vom 30. Juli 1998 keine Anwendung mehr. Die Bundesregierung wird erm
  • einer Genehmigung abhängig zu machen, wenn Deutsche und inländische juristische Personen in

§ 30 MontanMitbestGErgGWO 2005

Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Inhalt
  • die gültigen Wahlvorschläge in den Betrieben bekannt zu machen. Der Hauptwahlvorstand
  • schriftlich den Zeitpunkt mit, von dem ab die Wahlvorschläge in den Betrieben bekannt zu machen

§ 12 SchVG

Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
Inhalt
  • unverzüglich im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen. Die Anleihebedingungen können
  • festgelegten Internetseite den Gläubigern zugänglich zu machen.

§ 1 VerstV 2003

Versteigerungsauftrag
Inhalt
  • Bezeichnung der einzelnen zur Versteigerung bestimmten Sachen und Rechte außer bei
  • Sachgesamtheiten, wenn der Auftraggeber auf die Bezeichnung der einzelnen Sachen im Vertrag verzichtet hat, 3.die H

§ 7 VollstrVergV

Inhalt
  • Vollstreckungsauftrag durch Pfändung körperlicher Sachen, Wegnahme von Urkunden, Verwertung
  • gepfändeter Sachen (Versteigerung, freihändigen Verkauf) vorgenommene Vollstreckungshandlung

§ 4 VollstrAbkGBRAG

Inhalt
  • Schuldner auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf
  • geltend machen, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, erst 1.nach Ablauf der Frist, innerhalb

§ 10 WOS 2002

Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Inhalt
  • Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen und eine Nachfrist von 24 Stunden für die
  • die Wahl nicht statt. Der Wahlvorstand hat dies unverzüglich in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen.