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Schon Nutzung von Filesharing-Software führt zur Störerhaftung
Rechtsanwalt Peter Ratzka vom 07.12.2012
- Inhalt
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- Nachdem die Rechtsprechung in den letzten Monaten zum Ärgernis der abmahnenden Zunft den
Humor am Freitag: Dienstweihnachtsbäume
Rechtsanwältin Simone Weber vom 07.12.2012
- Inhalt
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- Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert), 3. im
- , dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die
- während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit
- verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. (Verfasser unbekannt)
- Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung
Abmahnung der ICPC Trading GmbH Centrics
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 06.12.2012
- Inhalt
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- Kanzlei Gerst & Meinicke mit 30.000 € beziffert. Hieraus resultieren netto Rechtsanwaltskosten in
- Höhe von 1005,40 €.In dem uns vorliegenden Fall raten wir dringend davon ab, die mit der Abmahnung
- Abmahnung der ICPC Trading GmbH durch die Kanzlei Gerst & Meinicke ist das Marktsegment
- Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund einer Markenrechtsverletzung im
- Rahmen eines Amazon- Angebots geltend machen.Die ICPC Trading GmbH ist Inhaberin der Marke „Centrics
Filesharing-Abmahnungen: Abmahnungen von RA Daniel Sebastian mit Standardsumme?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.12.2012
- Titel
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- Filesharing-Abmahnungen: Abmahnungen von RA Daniel Sebastian mit Standardsumme?
- Inhalt
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- Futuretrance Abmahnung aus dem August 2012, in der es um 4 Lieder ging, wurden im ersten Schreiben
- Frage, mit welcher Angemessenheit hier noch im Vergleichsangebot (vermeintlicher) Rechtsverstoss und
- Zunehmend fällt mir auf, dass ich in Filesharing-Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian (namens
- Sebastian in einer Abmahnung inzwischen regelmäßig mehrere Lieder auf einmal abgemahnt. Bei einem
- Lieder abgemahnt: 1800 Euro Top 100, 8 Lieder abgemahnt: 1800 Euro Das war nicht immer so, in einer
Wettbewerbsrecht / Impressum: Kommunikationsweg muss Antwort in 60 Minuten ermöglichen
Rechtsanwalt Peter Ratzka vom 06.12.2012
- Titel
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- Wettbewerbsrecht / Impressum: Kommunikationsweg muss Antwort in 60 Minuten ermöglichen
Leitfaden “Soziale Netzwerke und ihre Auswirkungen auf die Unternehmenssicherheit”
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 06.12.2012
Gelbes Branchenbuch der GBB Ltd.: Spam
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 06.12.2012
- Inhalt
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- ihr Internet-Branchenverzeichnis “Gelbes Branchenbuch” zu. Ich kann mich nicht erinnern, mit diesem Unternehmen [...]
Triple-Fachanwalt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.12.2012
Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke
Dr. Sebastian Kraska vom 06.12.2012
- Inhalt
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- mit personenbezogenen Daten beauftragt. In einer Sitzung und im schriftlichen Austausch wurden
- : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
- personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke veröffentlicht. In der Vorbemerkung heißt es: “Der Düsseldorfer Kreis
- diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang
- zur Förderung des Datenschutzes e.V. hat in einem begleitenden Hinweis folgende Punkte aus dem
Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 06.12.2012
- Titel
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- Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Inhalt
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- Gerichtes ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Waren echt sind, solange nicht Gegenteiliges, wie etwa
- Wettbewerbsverstoß in der Werbung mit versichertem Versand.Im konkreten Falle hatte ein Anbieter von Münzen seine
- verbindlich geregelt ist, fanden sich in den AGB höchst eigene Regeln, die aber nicht zulässig
- lassen.Das Landgericht Frankfurt am Main ist der Auffassung, dass in diesem Falle nicht nur das
- Wettbewerbsrecht, sondern auch das Recht des Verbrauchers verletzt wurde.
Der Papst-Golf in der Restwertbörse
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 06.12.2012
- Titel
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- Der Papst-Golf in der Restwertbörse
- Inhalt
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- Golf II mit stolzem Alter und Kilometerzahl so besonderes ist. Wurde er schon einmal von einem Papst
- Gursch aus Böblingen (vielen Dank für die Übersendung!) angenommen. Das soll recht hektische
- Restwertbörsen sind seriös. Sicher, oder ? Nein, es ist nur ein böses Gerücht, dass dort gezielte
- gefahren ? Download (PDF, 74KB) Das Angebot ist jedenfalls verbindlich und wurde vom Kollegen
- überliefert ist, ob Insolvenzantrag gestellt wurde… (C) Vorschaubild jcpoffet / pixelio.de
Branchen-Verzeichnis Deutschland: Kostenlose Basisdaten?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.12.2012
- Inhalt
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- regelmässig ein Anschreiben bei, in dem man u.a. liest “Ihre Basisdaten werden kostenfrei veröffentlicht
- das einer AGB-Kontrolle stand hält bzw. irreführend ist. Tatsächlich scheint das Formular auch zu
- unterscheiden zwischen “Basisdaten” und “Firmendaten”. Letzteres ist m.E. aber schon typografisch
- vollkommen anders gehalten in kleinerer Schrift, so dass man nach meinem Eindruck eine Unterscheidung
- darüber nachdenken müssen, ob nicht alle Daten kostenlose Basisdaten sind. Auch in den AGB finde ich
BGH: Rubriktitel „Stimmt´s?“ möglicherweise nicht titelschutzwürdig.
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.12.2012
- Inhalt
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- Unterlassungsbegehren in Vorinstanzen Recht. Der in der Sache befasste BGH bejahte zwar die
- entwickeln, gab aber zu bedenken, dass im konkreten Fall „Stimmt´s?“ bei Berücksichtigung der mit dem Diktum
- Sachverhaltsprüfung abzuklären, inwieweit die formalen und inhaltlichen Aspekte der in „Die Zeit“ und im
- Verantwortlichen eines im Internet präsenten Magazins den dort erscheinenden Rubriktitel „Stimmt´s?“ nicht
- mehr zu verwenden. Unter Berufung auf §§ 5 III; 15 II MarkenG, nach denen für die Titeleignung
Presseunternehmen haftet bei Wettbewerbswidrigkeit veröffentlichter Anzeigen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.12.2012
- Inhalt
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- Wettbewerbswidrigkeit unzulässige Anzeigen veröffentlichen, nur in engen Grenzen an. Die Presseunternehmen können
- demnach nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn bei den veröffentlichten Anzeigen mit
- versprochenen Ergebnisse nicht erzielen. Das OLG Köln sieht die Presseunternehmen regelmäßig dann in
Irreführende Werbung bei Verwendung positiver Testergebnisse
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.12.2012
- Inhalt
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- Ein Produzent, der für die Gesamtheit einer von ihm hergestellten Produktpalette mit guten
- sind, führt den Verbraucher nach Ansicht des OLG Hamburg in unzulässiger Weise in die Irre. Ebenso
- Umsatz in seinem Bereich erzielt hat, sondern sich auf die guten Testergebnisse bezieht. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 3. Mai 2012GRURPrax 2012, 465