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Diese Abmahnwelle kann heftig werden: Getty Images mahnt Vorschaubilder ab!
Rechtsanwalt Peter Ratzka vom 10.01.2013
Vorgehen gegen falsche Kritik im Internet
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 10.01.2013
- Titel
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- Vorgehen gegen falsche Kritik im Internet
- Inhalt
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- Implantate verursachten Zahnfleischbluten und die Farbe der Keramik passe nicht so recht mit der
- Recht. Der Betreiber muss den Eintrag löschen. Das Landgericht entschied vorläufig, dass der
- Einträgen ihrer Kunden, ohne sie – unter Berufung auf das Recht der freien Meinungsäußerung – zu
- Patient hatte sich in dem besagten Portal über die Leistung seines Zahnarztes beschwert: Die zu großen
- Farbe seiner übrigen Zähne überein. Der Zahnarzt fand jedoch in seiner Kartei keinen Patienten, der zu
Buchtipp: BLACKOUT - Morgen ist es zu spät von Marc Elsberg
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Titel
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- Buchtipp: BLACKOUT - Morgen ist es zu spät von Marc Elsberg
- Inhalt
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- nach die komplette Stromversorgung in Europa lahm. Die politischen Führungen und die Stromversorger
- tappen buchstäblich im Dunkeln. Nur der Computerhacker Piero Manzana hat eine Vermutung für die Ursache
- kalten Februartag brechen in Europa alle Stromnetze zusammen. Der totale Blackout. Der
- Computer gefunden. Selbst unter Verdacht wird Manzano eins klar: Ihr Gegner ist ebenso raffiniert
- wie gnadenlos. Unterdessen liegt Europa im Dunkeln, und die Menschen stehen vor ihrer größten
LG Frankfurt: Zur prozessualen Wahrheitspflicht in Filesharing-Verfahren
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Titel
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- LG Frankfurt: Zur prozessualen Wahrheitspflicht in Filesharing-Verfahren
- Inhalt
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- nicht sofort dem Netzbetreiber mit. Dieser Umstand führte in der Folge dazu, dass der Netzbetreiber
- begründete das damit, dass die sogenannte prozessuale Wahrheitspflicht nicht so weit reicht, dass
- urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.Der Grund hierfür lag in einer geschickten Handlung
- dem Rechteinhaber im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 101 UrhG die falsche Person, nämlich
- den Sohn, als Anschlussinhaber nannte. Im Anschluss holte der Rechtsinhaber erneut eine Auskunft beim
Cloud Computing in der Praxis: Interview mit RA Stefan Loebisch
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 09.01.2013
- Titel
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- Cloud Computing in der Praxis: Interview mit RA Stefan Loebisch
- Inhalt
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- Datenschutz hat bei Cloud Computing einen großen Stellenwert. In einem Interview mit der
Urkundenfälschung: Fax-Ausdruck und Email-Ausdruck sind keine Urkunden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.01.2013
- Inhalt
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- Fax- und Email-Ausdrucken um Urkunden handeln kann und dies zu Recht verneint: Eine Fernkopie, die
- Das OLG Hamburg (2 – 63/11 (REV)) hat sich mit einem Beschluss zur Frage geäußert, ob es sich bei
- , StGB, 59. Auflage, § 267 Rdn. 19; vgl. insoweit auch BGH NStZ 2010, 703). Ebenso verhält es sich mit
- Empfänger stellt ebenfalls nur eine Reproduktion der Datei dar und enthält keinesfalls den originär in dem
- als Original einer Urkunde erschiene, könnte im späteren Versenden per Fernkopie bzw. elektronischer
Verbraucher im Sinne des BGB auch wenn Bestellung mit gewerblichem Anschein erfolgt?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.01.2013
- Titel
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- Verbraucher im Sinne des BGB auch wenn Bestellung mit gewerblichem Anschein erfolgt?
- Inhalt
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- , zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden sind. Anderes kommt mit dem BGH nur dann in Betracht
- : Vielmehr ist bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person grundsätzlich von
- Wie ist damit umzugehen, wenn etwa ein Freiberufler etwas schriftlich bestellt und dabei seinen
- Firmenbriefpapier nutzt? Ist der dann Verbraucher oder doch Unternehmer – also stehen ihm am Ende die
- verbraucherschutzrechtlichen Regelungen zur Seite? Der BGH (VIII ZR 7/09) sagt: Im Zweifelsfall
Abmahnung Miniaturbilder Getty Images
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 09.01.2013
- Inhalt
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- , muss sichergestellt sein, dass der Verwender dieser Miniatur- oder Vorschaubilder selbst in Bezug auf die kleinste Grafik über alle Rechte verfügt.
- Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das im Miniaturbild angezeigt unlizenzierte Bild zu bejahen.Die Auswirkungen sind
- auch in einem anderen Zusammenhang. Heute geht uns ein Schreiben der Firma Getty Images zu. Es sei
- ?Der Empfänger dieses Schreibens betreibt einen Webkatalog, in den jeder seine Homepage kostenlos
- Vorschaubild gibt Getty Images nun an, einen Lizenzverstoß entdeckt zu haben. Mit anderen Worten: Der
Aber, aber, ABA Medien
Sebastian Dosch vom 09.01.2013
- Inhalt
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- -branchenauskunft.de), mit dem vor allen Dingen kleine und mittlere Gewerbetreibende an- und in die
LG Düsseldorf: MFM-Empfehlungen nicht bei Bilderklau auf eBay durch Privatperson
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Inhalt
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- 254/11, für Lichtbilder, die im Rahmen einer Online-Versteigerung eines gebrauchten xxx mit einem
- Das LG Düsseldorf hat in einer Berufungssache entschieden, dass die MFM-Empfehlungen bei Bilderklau
- durch Privatperson in Internetauktion z.B. auf der Internetplattform eBay keine Anwendung
- widerrechtlicher Nutzung von 14 Lichtbildern in Anspruch, die eine Handtasche der Marke „xxx
- “ zeigen und welche die Beklagte im Rahmen einer eBay-Versteigerung verwendet hat. Der Kläger hat gegen die
AG Halle: Google haftet (diesmal) nicht für beleidigenden Blogeintrag
Rechtsanwalt Peter Ratzka vom 09.01.2013
- Inhalt
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- Das Amtsgericht Halle hat die in den letzten Monaten viel in den Medien zitierte Klage eines
Verbrauchsgüterkauf: Verbraucher der Vortäuscht Unternehmer zu sein genießt keinen Schutz
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.01.2013
- Inhalt
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- Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf verwehrt ist. Dies im Zuge des §242 BGB nach Treu und Glauben
- Glauben auch im Verbraucherschutzrecht gilt und hier insofern generell zu berücksichtigen ist. Weiterhin
- hat sich der BGH in dieser Entscheidung mit den Gesetzgebungsmaterialien zum Verbraucherbegriff
- Es gibt im BGB des so genannten “Verbrauchsgüterkauf”: Wenn ein Verbraucher (§13 BGB) von einem
- in den §§474ff. BGB finden. Was aber, wenn ein Unternehmer erklärt, etwas nur an einen anderen
Update: Nur Ex-Bundespräsidentengattinnen können gegen Google klagen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Inhalt
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- -161/10 in drei Fällen entschieden haben.Aber und damit hat der Kollege recht, es ist halt eine Kunst
- Dienstag mit. Der Kläger war in einem Blogeintrag beleidigt worden und hatte diesen löschen lassen
- Ansicht des Gerichts sei Google Deutschland nicht für die Internetseiten mit den umstrittenen Artikeln
- verantwortlich. Der Mann kündigte nun eine Klage gegen den Google-Konzern in den USA an.Quelle
- Bettina Wulff, die getretennt lebende Ehefrau des Ex-Bundespräsidenten jüngst Erfolg in einem
Filesharing-Abmahnung Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann für Koch Media GmbH: Computerspiel “Sleeping Dogs”
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 09.01.2013
BGH zum groben Undank bei einer Schenkung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.01.2013
- Inhalt
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- Schenker doch eine gewisse Zuneigung des Beschenkten zu, wenn im §530 I BGB zu lesen ist Eine
- vom Beschenkten erwarten kann” (BGH, IX ZR 62/82). Entscheidend für die Annahme groben Undanks ist
- ist ferner erforderlich, dass die Verfehlung auch in subjektiver Hinsicht Ausdruck einer Gesinnung
- des Beschenkten ist, die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker
- . Grundsätzlich ist eine Schenkung bindend und unwiderruflich. Insofern sieht die Regelung für den Undank eine