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Rechts vor links im Kreisverkehr?
Malte Winter vom 14.01.2013
- Titel
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- Rechts vor links im Kreisverkehr?
- Inhalt
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- Im Kreisverkehr befindliche Autofahrer haben nur dann Vorfahrt gegenüber den Einfahrenden, wenn an
- den Einmündungen zum Kreisel sowohl das Zeichen „Kreisverkehr“ als auch das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt ist. ...
Domainrecht und Markenrecht: “Gelbe-Seiten” darf nicht in Domains genutzt werden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.01.2013
- Titel
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- Domainrecht und Markenrecht: “Gelbe-Seiten” darf nicht in Domains genutzt werden
- Inhalt
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- -bestandteil genutzt werden darf. Dies, weil ein Durchschnittsverbraucher wird in der Verwendung der
- Bezeichnung „Gelbe Seiten“ in der Domain „branchenbuch-gelbeseiten.com“ einen kennzeichenmäßigen
Jugendschutz: Störerhaftung für Hyperlinks und Inhalte verlinkter Seiten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.01.2013
- Inhalt
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- Inhalten widmete). Hier ist ein zu Eigenmachen mit dem Verwaltungsgericht jedenfalls dann anzunehmen
BGH: zur außerordentlichen Kündigung und Anwendbarkeit der Schonfrist
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Inhalt
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- Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache noch zur Fortbildung des Rechts oder zur
- des Mietverhältnisses unter Berufung auf einen im Einzelnen aufgeschlüsselten Zahlungsrückstand in
- Klage auf Räumung und Zahlung in Höhe von 3.754,80 € ein. In der Klage ist eine erneute fristlose und
- Verfahrens in der Revisionsinstanz ist unbegründet, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Nach
- aber das Verschulden des Mieters im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB in einem milderen Licht
VG München: Über Pornographie schreiben darf man – aber nur ab 18
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.01.2013
- Inhalt
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- ” ist die Entscheidung dennoch nicht! Sie steht im Ergebnis im Einklang mit dem geltenden Recht, auch
- wenn die Abwägung von Kunstfreiheit und Jugendschutz mit recht befremdlichen Argumenten in diesem
- befassen, also mit Texten, die pornographische Handlungen zum Gegenstand hatten. Verfasst waren Sie im
- . Interessant ist, wie man mit der Kunstfreiheit umgeht, auf die der Betreiber sich berufen wollte – die
- Kunstcharakter erkennen.” Offenkundig gilt in München das Fazit: Nur die gepflegte Sprache mit gehobenem
BGH: zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug und Verschulden des Mieters
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Inhalt
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- F. . In § 4 Nr. 1 des Mietvertrags ist bestimmt, dass die Miete mit den Nebenkosten monatlich im
- Beklagten stand – wie in der Revisionsinstanz zwischen den Parteien nicht mehr im Streit ist – wegen der
- Verzicht auf die Geltendmachung seiner Rechte zu bewegen. Da im Streitfall die Ursache der Schimmelbildung
- tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss
- Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 11. Juli 2012 für Recht erkannt: Auf die
BGH: zur Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Inhalt
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- Bundesgerichtshofs hat für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der
- gerichteten Klage in Höhe eines Teilbetrages von 200,47 € Euro nebst Zinsen stattgegeben und sie im Übrigen
- Beendigung des Mietverhältnisses im Jahre 2009 entstanden, so dass die Verjährung erst mit Ablauf des Jahres
- durchzusetzen. Diese Möglichkeit stand den Klägern bezüglich der in der Revisionsinstanz noch im
- auf den Vermieter Druck zur Erteilung der geschuldeten Abrechnung auszuüben. Erst recht kommt eine
BGH: zu Modernisierung und Verbesserungen der Mietsache
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 63 des Landgerichts
- Tatbestand: Die Beklagte mietete im Jahr 1989 vom Rechtsvorgänger des Klägers eine Wohnung in Berlin Mitte
- an, die damals mit einem Einzelofen und einem G. -Heizgerät ausgestattet war. Im Jahr 1991 baute
- sie im Einverständnis mit dem damaligen Vermieter auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung ein. Mit
- Vermieter zur Verfügung gestellte Zustand mit Einzelöfen. II. Diese Beurteilung hält rechtlicher
Die Datenwoche im Datenschutz (KW2 2013)
Dr. Sebastian Kraska vom 13.01.2013
- Titel
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- Die Datenwoche im Datenschutz (KW2 2013)
- Inhalt
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- der digitalisierten Welt”, sagte Albrecht in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. “Im
- Datenschutzzentrum Schleswig-Holsteins (ULD), das im Dezember 2012 mit einer Verfügung reagierte und Facebook aufgab
- staatlicher Stellen unmöglich wird. Das EU-Recht schreibt bereits seit mehr als 15 Jahren vor, dass
- sind im Europäischen Parlament in die intensive Phase getreten, nachdem am Donnerstag in Brüssel
- wird in Deutschland verboten – im Gegenzug wird die offene Videoüberwachung ausgeweitet. Darauf haben
Waffenbesitzkarte: Widerruf bei unerlaubtem Erwerb weiterer Waffen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.01.2013
Waffenrecht: Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen unsicherer Aufbewahrung der Waffe
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.01.2013
- Inhalt
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- , was mit § 5 Abs. 1 WaffG zumindest anzunehmen ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
- nicht sorgfältig verwahrt werden Vorsichtig und sachgemäß ist dabei mit dem Gericht “der Umgang mit
- Rechtsgrundlage für den Widerruf der Waffenbesitzkarte findet sich in § 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 1
- Nr. 2 und § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG. Demzufolge ist eine waffenrechtliche Erlaubnis dann zu
- hätten führen müssen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt
Neuland: Digitale Fahndung nach Zeugen gestartet
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.01.2013
- Inhalt
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- Tageszeitungen und erst in einer späteren Stufe im Internet ausschreiben können – je nach Dringlichkeit im
- ebenfalls in die Abwägung aufzunehmen ist! Zu fragen bleibt, welche Kontrolle die Behörde hier
- nach Zeugen erlaubt. Dabei ist auch die Veröffentlichung einer Abbildung erlaubt, sofern folgendes
- Feststellung der Identität des Zeugen ist auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert. Die
- Veröffentlichung muss erkennbar machen, dass die abgebildete Person nicht Beschuldigter ist. Entsprechend
Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach alkoholisierter Autofahrt möglich
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.01.2013
- Inhalt
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- . Unmaßgeblich ist auch, ob der Antragsteller in der Vergangenheit stets ordnungsgemäß mit seinen Waffen
- ). Hier kam der Betroffene dem nicht nach, letztlich wurden die Waffenbesitzkarten damit widerrufen – zu Recht mit dem VG Düsseldorf.
- konkreten Umstände des Einzelfalls sind dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ausdrücklich egal! So ist
- Verstoß des Antragstellers handelte, dass er nur eine kurze Wegstrecke alkoholisiert in seinem PKW
- zurückgelegt hat und welche persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Umstände im Nachhinein als
Eigenes Lebensrisiko: Ungerechtfertigte Forderungen gehören zum Alltag
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.01.2013
- Inhalt
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- 133/08) Ebenso ist es, wenn man mit jemandem in vertraglicher Beziehung steht und der unberechtigte
- grundsätzlich mit unberechtigten Forderungen zu leben hat. Grundsätzlich. Im Folgenden eine Übersicht
- Rechnung erhält, die (in Teilen) falsch ist, gehört das zum allgemeinen Lebensrisiko – wenn man einen
- BGH, V ZR 133/08) Schwieriger ist es im Mietrecht: Eine formell unwirksame Kündigung führt nicht zum
- hier bei uns). Hier aber ist eine Ausnahme im Arbeitsrecht zu bedenken: Gegen unrechtmäßige Abmahnungen
Fahndung 2.0 für Arbeitgeber
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.01.2013
- Inhalt
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- Videoüberwachung von Arbeitnehmern ist in Deutschland künftig ausdrücklich verboten werden. Im Gegenzug soll
- Überwachung mit Video ist unzulässig, ebenso in Umkleide- und Sanitärräumen. Ortungssysteme - etwa von
- allgemein verfügbar ist; in sozialen Netzwerken wie Xing oder Facebook dürfen sie sich hingegen nicht
- Videoüberwachung - Ist die zulässig?Fahndung 2.0 - Polizeiarbeit in sozialen Netzwerken
- Arbeitgebern mit den sozialen Netzwerken enthalten.Die F.A.Z. schreibt:"Die Vorschriften stellen jede