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Gaming-Anwälte, Kim Schmitz und der Berufsethos
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.02.2013
- Inhalt
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- , hat sich in Person des Kollegen Marian Härtel kritisch mit dem Berufsethos von Games-Anwälten, dem
- mit denen Geld zu verdienen ist.Also lieber Kollege Härtel, weiter so. Im Sinne von viel Feind
- sein will. Bezogen wird dies zwar explizit auf den Bereich des “Rechts der Computerspielebranche
- Wettbewerb und der Einstellung zum Beruf auseinandergesetzt.Herausgekommen ist meiner Ansicht eine
- ", betrifft aber wohl alle Bereiche des Berufs.Und man kann darüber streiten, aber der Vergleich mit den
LED-Lampen sind keine Glühlampen, weswegen eine Kennzeichnungspflicht gem. § 7 ElektroG besteht.
Dr. Sven Mühlberger vom 18.02.2013
- Inhalt
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- In einem aktuellen Urteil hat das LG Aachen entschieden, dass LED-Lampen keine Glühlampen sind
- Elektronikgeräte, die nach dem 13.8.2005 erstmals in Verkehr gebracht werden, dauerhaft so zu [...]
Filesharing-Abmahnungen: AG Köln - Haas & Kollegen kassieren lieber ein Versäumnisurteil als einen Satz heißer Ohren
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.02.2013
- Inhalt
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- In der von mir vor dem Amtsgericht Köln, Az. 137 C 2340/12 vertretenen Filesharing-Sache wegen
- Rechtsanwälte Haas & Kollegen für die Kalypso Media GmbH in der mündlichen Verhandlung erklärt
- keine Anträge stellen zu wollen und lieber ein Versäumnisurteil zu kassieren, als in der Sache
- Anschluss der Mandantin soll insgesamt acht (8) Mal das Computerspiel „Tropico 4“ in Filesharing
- -Netzwerken angeboten worden sein. In der mündlichen Verhandlung, welche die Rechtsanwälte Haas & Kollegen
Unterschiedliche Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.02.2013
- Inhalt
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- bedeutet, ein Objekt ist in der freien Marktwirtschaft zu kaufen und die Lieferzeit eines Neuwagens
- weiß genau, dass er einen neu gekauften Wagen nicht sofort mit nach Hause bzw. in den Straßenverkehr
- Ein Urteil des Landgerichts Bochum über die Begriffe 'Verfügbarkeit' und 'Lieferzeit' im Rahmen
- eines Internet-Angebotes für ein Neufahrzeug ist zugunsten des Anbieters ergangen. Die Richter des
- Landgerichts haben sich sprachlich sehr intensiv mit den Bedeutungen und den feinen Unterschieden der
Filesharing-Abmahnungen: Rainer Munderloh für RGF Productions Limited
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.02.2013
- Inhalt
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- . Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
- Abmahnungen monieren die Anwaltskanzlei Munderloh die Verletzung der Rechte der RGF Productions
- Mir liegen mehrere Abmahnungen der Anwaltskanzlei Munderloh aus Oldenburg vor mit dem Vorwurf der
- Urheberrechtsverletzungen an den Erotikfilmen „Extreme Perves Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3". In diesen
- Vergleichsbetrages in Höhe von 780,00 € für die Anwaltskosten und den Schadensersatz gefordert.Der
Deutsches Datenschutzrecht auf Facebook nicht anwendbar. Oder doch?!
Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 18.02.2013
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- . Während die Klarnamenpflicht im deutschen Recht gegen § 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes
- verstößt, besteht im irischen Recht kein gesetzlicher Anspruch auf anonyme oder pseudonyme Nutzung von
- vorläufigen Rechtsschutzverfahren im Zusammenhang mit der von Facebook geforderten Klarnamenpflicht
- -amerikanischen Nutzern” die Facebook Ireland Ltd. sei. Das Gericht ist der Ansicht, dass weder in
- zu Recht hinweist. Eine endgültige Klärung der relevanten tatsächlichen Fragen konnte daher durch
Haftung bei Facebook für urheberrechtswidrigen Eintrag eines Dritten
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.02.2013
- Inhalt
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- aber in der Regel einem Urheberrecht. Außerdem hat jede Person ein Recht am eigenen Bild - das ist im
- Teilnehmer privat oder geschäftlich anmelden darf. Doch wie in der realen Welt müssen Recht und Gesetz
- und Bekannte im virtuellen Raum zu treffen und sich mit ihnen auszutauschen. Zum regen
- Recht am eigenen Bild beginnen die Probleme, die auch zu dem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart
- verwenden - das gilt für Presseerzeugnisse und für das weltweite Netz erst recht. Nur wenn es sich bei
Gesetz gegen Filesharing-Massenabmahnungen: Kommt es? Kommt es nicht?
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 18.02.2013
- Inhalt
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- Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet soll nun angeblich doch noch in der
Das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7 a SGB IV
Sönke Nippel vom 18.02.2013
- Titel
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- Das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7 a SGB IV
- Inhalt
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- wird, kann im Wege des Statusfeststellungsverfahren (Anfrageverfahrens) gemäß § 7 a SGB IV geklärt
- (so das BSG in einem Urteil vom 11. März 2009, B 12 R 11/07):Leitsatz§ 7 a SGB IV ermächtigt nicht
- folglich weder der Lebenssachverhalt, an den das öffentliche Recht typisierend anknüpft, noch der
- wesentlicher Bedeutung für die Beantwortung der Frage nach dem Status sind die in § 7 Abs. 1 SGB IV
- zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung.… [Rdnr. 25] … “Status” ist
Beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen reichen selbst Hinweise wie etwa: „… nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO!” nicht aus
Dr. Sven Mühlberger vom 17.02.2013
- Inhalt
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- In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm entschieden, dass beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne
Beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen reichen selbst Hinweise wie etwa: „… nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO!” nicht ausreichen.
Dr. Sven Mühlberger vom 17.02.2013
- Inhalt
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- In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm entschieden, dass beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne
Beugehaft für Redakteur von Online-Bewertungsportal
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 17.02.2013
- Inhalt
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- ihm dieses Recht abspricht, verhängte es im Juli 2012 ein Bußgeld und ersatzweise Ordnungshaft
- befasste sich mit ihrem Arbeitgeber, einer Rehaklinik in Bad Hamm. Laut Presseberichten wurde in
- Zeugnisverweigerungsrecht, wie es in Deutschland für Journalisten garantiert ist. Da das Amtsgericht
- veröffentlicht werden, dürften es anderenfalls künftig sehr schwer haben. Ohne das Recht auf Quellenschutz
- Methoden, mit denen Gerichte und Staatsanwälte in Einzelfällen versuchen, die Daten von Nutzern zu
Hilfe und Tipps bei Anzeige oder polizeilicher Vorladung wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 17.02.2013
- Inhalt
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- Sexualstrafrecht faktisch ein anderes Recht mit großen Nachteilen für den Sexualtäter im Vergleich zu Tätern
- Recht das sich überwiegend mit der Tat und dem Täter befasst, diesen in den Mittelpunkt der
- häufig zu beobachtendes Phänomen im Sexualstrafrecht ist, dass Opfer tatsächlich nicht Erlebtes mit
- werden können! Die Aussage als Beschuldigter zu verweigern ist ein ureigenes strafprozessuales Recht
- Sexualstrafrecht hat in der heutigen Gesellschaft und im aktuellen Zeitgeist eine nie dagewesene
Vorladung / Anzeige sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung? Was tun?
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 17.02.2013
- Inhalt
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- zu sein oder die polizeilichen Vorwürfe nicht mit der tatsächlichen Realität im Einklang stehen, ist
- Aussage als Beschuldigter zu verweigern ist ein ureigenes strafprozessuales Recht und darf dem
- Denn im Sexualstrafverfahren wird der Beschuldigte meist aus heiterem Himmel von der Polizei mit der
- auch aussagen“ etc... Denn in der Situation einer polizeilichen Vernehmung, gepaart mit dem
- Tatvorwurf einer Sexualstraftat, die zumeist mit hohen Haftstrafen bewährt ist, ist der Laie oftmals mit der
Die Datenwoche im Datenschutz (KW7 2013)
Dr. Sebastian Kraska vom 17.02.2013
- Titel
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- Die Datenwoche im Datenschutz (KW7 2013)
- Inhalt
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- ). Samstag, 9. Februar 2013 Dubbed a “privacy killer” by online activists, love it or hate it, the cyber
- : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in
- Datenschutzbeauftragte, habe gegen geltendes Rechts verstoßen, als sie eine E-Mail der Linke-Landtagsabgeordneten
- Spielball der Industrie”. Schreibt bei der EU-Datenschutzverordnung nur die Unternehmenslobby mit? Der
- EU-Abgeordnete Alexander Alvaro fordert im Interview mehr Objektivität vom Projekt Lobbyplag