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§ 6 FischWiMeistPrV

Prüfungsanforderungen im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"
Inhalt
  • .Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen

§ 5 ForstWiMeistPrV 2004

Prüfungsanforderungen im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"
Inhalt
  • .Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen

§ 5 MessEV

Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen
Inhalt
  • 5 Euro je Geschäftsvorgang nicht überschreiten, soweit der Verwender glaubhaft machen kann

§ 4 RohrMeistPrV

Grundlegende Qualifikationen
Inhalt
  • machen zu können. Dazu gehört, Daten aufbereiten, technische Unterlagen erstellen

§ 46 SAG

Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
Inhalt
  • wesentlich auf den Gruppenabwicklungsplan auswirken oder dessen Änderung erforderlich machen k

§ 44a SGB 11

Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Inhalt
  • machen, ist deren Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage

§ 6 SGB 6

Befreiung von der Versicherungspflicht
Inhalt
  • ;gigen Tätigkeit (§ 74 des Fünften Buches) Gebrauch machen.(2) Die Befreiung erfolgt

§ 6 RevierjMeistPrV

im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"
Inhalt
  • .Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen

§ 29 SG

Personalakten
Inhalt
  • Einsichtnahme nach Satz 4 ist aktenkundig zu machen. Ohne Einwilligung des Bewerbers, Soldaten oder fr

§ 20 SG

Nebentätigkeit
Inhalt
  • der Ausübung der Nebentätigkeit. Das dienstliche Interesse ist aktenkundig zu machen

Anlage SchuhmAusbV 2004

(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin
Inhalt
  • bearbeitenh)Schnitt machen, Böden ausputzen sowie Naturausputz durchführeni)Schuhe ausleisten und

Anlage SpielzHerstAusbV

(zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin
Inhalt
  • betrieblichen Richtlinien verpacken sowie lager- und versandfertig machen   415 

§ 13b EnWG 2005

Stilllegungen von Anlagen
Inhalt
  • eingebunden ist, die Anlage betriebsbereit machen.(5) Endgültige Stilllegungen von Anlagen zur

§ 17d EnWG 2005

Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans
Inhalt
  • machen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Nach Bekanntmachung der voraussichtlichen

§ 5a EStG

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
Inhalt
  • des § 7g Absatz 3 rückgängig zu machen. 4Für die Anwendung des § 15a ist