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Abschnitt II SprengV 1

Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und von Sprengzubehör, Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Identifikationsnummer

Anlage 8 AWV 2013

Anlage Z5a Blatt 1/2 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken“

Abschnitt 3 FamFG

Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte

§ 5 SprengG 1976

Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
Inhalt
  • Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe oder das
  • ährleistet ist,2.wenn die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe oder das Sprengzubehö
  • 2 Buchstabe a) nicht entsprechen,3.soweit die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe oder das
  • ) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall an die Verwendung von sonstigen explosionsgef
  • ;ttchen, die speziell für Spielzeug und sonstige Gegenstände im Sinne der Richtlinie 88/378

Anlage AEAusglV

(zu § 2)
Inhalt
  • Lohnsummensteuer 4b.Vermögensteuer 4c.Sonstige SteuernEs sind alle sonstigen Kostensteuern des
  • sonstige Bau-, Betriebs- und Hilfsstoffe. 2b.Fremdleistungen (soweit nicht aktivierungspflichtig
  • )Dazu zählen Unternehmerleistungen, Dienstleistungen und sonstige Fremdleistungen. Zum Konteninhalt
  • Rechnungsperiode fälligen Prämien für Haftpflicht- und sonstige
  • ;chlichen Aufwendungen. 6.Sonstige KostenHierher gehören Postkosten, Reise- und Fahrgeldkosten

Anlage 2 SchHaltHygV

(zu § 3 Absatz 2)Zusätzliche Anforderungen an Schweinehaltungen gemäß § 3 Absatz 2
Inhalt
  • ämpfung ermöglicht.2.Die Ein- und Ausgänge der Ställe oder der sonstigen
  • gereinigt werden,c)der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung
  • , einen geschlossenen, fugendichten Behälter oder eine sonstige geeignete Einrichtung zur
  • sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.Geschlossene Behälter oder die sonstige
  • Bestandsregister hinaus in eine sonstige Bestandsdokumentation unverzüglich die Zahl der t

Anlage 11 TierSeuchSchBMV

(zu § 29 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1) *Fe Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Tieren */
Inhalt
  • bei sonstigen Unregelmäßigkeiten 4. Sonstige Tiere Beobachtung des
  • bei sonstigen Unregelmäßigkeiten 3. Tiere, die für Laboratorien bestimmt sind
  • begleitenden Bescheinigung zur Tierart und zum Verwendungszweck entsprechen 5. Sonstige Tiere

§ 12 DepV 2009

Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen
Inhalt
  • Grundwassers oder sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften ausgeht, legt die
  • Anhang 5 Nummer 3.1 zu schaffen. Er hat die Grundwasser-Messstellen sowie sonstigen Messeinrichtungen
  • der Ablagerungsphase Grundwasser-Messstellen nach Absatz 1 sowie sonstige Messeinrichtungen nach
  • .sonstige von der Deponie ausgehende Belästigungen und Gefährdungen nach Anhang 5 Nummer 8 zu

§ 82 SGB 11

Finanzierung der Pflegeeinrichtungen
Inhalt
  • sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen
  • , Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern,4
  • Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter nach Absatz 2
  • berechnen. Gleiches gilt, soweit die Aufwendungen nach Satz 1 vom Land durch Darlehen oder sonstige r

§ 15 GeflPestSchV

Verdachtsbestand
Inhalt
  • ;gelbestand oder einer sonstigen Vogelhaltung (Verdachtsbestand) ordnet die zuständige Behörde
  • .Personen, Fahrzeuge, Fleisch, Eier, tierische Nebenprodukte, Futtermittel und alle sonstigen Gegenst
  • örde einzuholen,6.an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten
  • diese unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts abgelegt, gereinigt und
  • eines Stalls oder sonstigen Standorts gereinigt und desinfiziert wird,c)gehaltene Vögel sowie

§ 9 BBauG

Inhalt des Bebauungsplans
Inhalt
  • ,b)bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte
  • Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor
  • sonstigen technischen Vorkehrungen;25.für einzelne Flächen oder für ein
  • ;uchern und sonstigen Bepflanzungen,b)Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von
  • Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern;26.die Flä

§ 10 VerkSiG

Leistungspflicht der Eisenbahnen
Inhalt
  • ;ffentlichen Eisenbahnen können zu sonstigen Leistungen verpflichtet werden. Sie können
  • insbesondere verpflichtet werden, 1.ihre Schienenstrecken und sonstigen Verkehrsanlagen sowie ihre
  • ;nder vor.(3)(4)(5) Die sonstigen Eisenbahnen (Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs) k
  • Verkehrsleistungen mit Schienenfahrzeugen und zu sonstigen Leistungen im Sinne des Absatzes 2 Satz 2
  • sonstiger für den Bau oder den Betrieb der Eisenbahnen geltenden Rechtsverordnungen

Abschnitt 2 SLV 2002

Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7)

§ 15a UStG 1980

Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Inhalt
  • , entsprechend anzuwenden. Die Berichtigung ist auf solche sonstigen Leistungen zu beschränken, für
  • Zeitraum vor Ausführung der sonstigen Leistung den Vorsteuerabzug vornehmen konnte. Unerheblich ist
  • sonstige Leistung ausgeführt, gelten im Fall der Änderung der für den ursprünglichen
  • Wirtschaftsgut mehrere sonstige Leistungen ausgeführt werden, sind diese zu einem
  • Absätze 1 und 2 sind auf sonstige Leistungen, die nicht unter Absatz 3 Satz 1 fallen

§ 1 JBeitrO

Inhalt
  • über die Herausgabe von Akten und sonstigen Unterlagen nach § 407a Absatz 5 Satz 2 der
  • ;che;5.Zulassungs- und Prüfungsgebühren;6.alle sonstigen Justizverwaltungsabgaben;7.Kosten
  • .alle sonstigen Ansprüche, die nach Bundes- oder Landesrecht im Verwaltungszwangsverfahren
  • die Gebühren und Auslagen des Deutschen Patentamts und die sonstigen dem Absatz 1 entsprechenden
  • auch dann Anwendung, wenn sonstige Ansprüche durch die Justizbehörden der Länder im