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Marke selbst anmelden – Teil 2: Welche Marken gibt es?
Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 01.02.2015
- Inhalt
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- , Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit der vom DPMA verwendeten
- sonstige Klänge und Geräusche: das Jingle von der Telekom, das “Sumsum” von Kia Motors (letzteres
- Balken in Lloyd-Schuhen oder die ADO Goldkante):sonstige Markenform:Olfaktorische oder Geruchs
- , Lichtmarken: Als sonstige nichtkonventionelle Markenformen existieren Bewegungsmarken (multimediale
§ 171e BBauG
Maßnahmen der Sozialen Stadt
- Inhalt
-
- Stelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach den
- , in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maß
- ümern und sonstigen Maßnahmenträgern städtebauliche Verträge schließen.(6
- anderer gesetzlicher Grundlage insbesondere auch auf sonstige Maßnahmen im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 anzuwenden.
§ 1 BeschG
Zweck, Anwendungsbereich
- Inhalt
-
- ßlich deren höchstbeanspruchten Teilen,2.Munition und3.sonstigen Waffenzum Schutz der
- Feuerwaffen, Böller, Geräte, Munition und sonstige Waffen im Sinne des Absatzes 1, die fü
- Absatz 4 entsprechende Regelung für sonstige Behörden und Dienststellen des Bundes
- durch Rechtsverordnung eine dem Absatz 4 entsprechende Regelung für sonstige Behörden und
§ 3 SÜG
Zuständigkeit
- Inhalt
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- ällen der Nummern 1 und 4 kann bei nachgeordneten Behörden und sonstigen öffentlichen
- sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit
- sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die eine Verschlußsache an eine nicht-ö
- ;ffentliche Stelle weitergeben will,5.die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die
Anlage 5 AnzV 2006
(zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)
- Inhalt
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- (§ 7 Nr. 31 VAG)□ Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG)□ sonstiges Unternehmen□ sonstiger
- )□ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG)□ sonstiges Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG
- Auswahl „sonstiger Anteilseigner“ ist nur für Anteilseigner ohne Unternehmenseigenschaft zu
§ 204 BBauG
Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung
von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung
- Inhalt
-
- Gemeinde, eines Verbands oder einer sonstigen Körperschaft, fortgeltende Flä
- Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine
- ände oder sonstige kommunale Körperschaften über, gelten unbeschadet abweichender
§ 113 GBVfg
- Inhalt
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- dingliche Rechte an einem Grundstück, Gebäude oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten
- ist und als deren Gläubiger oder sonstiger Berechtigter im Grundbucha)eine Sparkasse oder
- Stadtbezirks, des Rates einer Stadt oder sonstiger Verwaltungsstellen oder staatlicher Einrichtungen,d
- , Gebäude oder sonstige grundstücksgleiche Recht liegt, und in Berlin die Landesbank, in
- Landes erteilen, in dem das Grundstück, Gebäude oder sonstige grundstücksgleiche Recht
§ 45 FZV 2011
Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
- Inhalt
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- ;schen 1.die Angaben über Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugs, des Kennzeichens
- ;r den neuen Halter oder bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von Fahrzeug oder Kennzeichen
- nach Rückgabe oder Entziehung des Kennzeichens zu löschen. Bei Diebstahl oder sonstigem
§ 12 PflBeschauV 1989
Ausfuhruntersuchung
- Inhalt
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- der Antragsteller die zu untersuchenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstä
- festgestellt worden ist und die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände einschließ
- nur zur Begleitung der nach Absatz 1 untersuchten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenst
- Pflanzengesundheitszeugnisses beantragt hat, verpflichtet, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder sonstigen
- Befall der in Satz 1 genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände mit
§ 7 SamEnV
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen
- Inhalt
-
- sonstigen Besamungsstation oder des Samendepots.(3) Die nach § 17 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des
- Tierzuchtgesetzes durch den Betreiber der Besamungsstation, der sonstigen Besamungsstation oder des
- ) Wenn Samen von einer Besamungsstation, von einer sonstigen Besamungsstation oder von einem
- -Tierseuchenschutzverordnung der abgebenden Besamungsstation, der sonstigen Besamungsstation oder des Samendepots.(5) Den
- Vernichtung des Samens in der Besamungsstation, sonstigen Besamungsstation oder in dem Samendepot aufzubewahren.
§ 9f BSeeSchG
- Inhalt
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- ;lich der zugehörigen Vermerke sowie der sonstigen Nachweise über Befähigungen im
- , Geschlecht,3.Art und Registernummer des Befähigungszeugnisses oder sonstigen -nachweises, Datum der
- Erteilung und Gültigkeitsdauer,4.mit dem Befähigungszeugnis oder sonstigen -nachweis
- Ruhen oder die Beschränkung der dem Befähigungszeugnis oder sonstigen -nachweis zugrunde
- ;higungszeugnisse oder sonstigen -nachweise zuständig sind, übermitteln dem Bundesamt für
§ 50b HwO
- Inhalt
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- – soweit erforderlich – unter Berücksichtigung sonstiger Befähigungsnachweise der
- sonstiger Befähigungsnachweise ist als gleichwertig anzusehen, sofern 1.der im Ausland erworbene
- ist.Ausbildungsnachweise sind Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise, die von
- Unterschiede nicht durch sonstige Befähigungsnachweise oder nachgewiesene einschlägige
§ 36 IfSG
Einhaltung der Infektionshygiene
- Inhalt
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- Einrichtungen sowie Verkehrsmittel zu betreten, zu besichtigen sowie in die Bücher oder sonstigen
- Zeugnis vorzulegen, dass nach sonstigen Befunden eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose nicht
- .Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge,6.sonstige Massenunterk
- sowie sonstige Gegenstände zu untersuchen oder Proben zur Untersuchung zu fordern oder zu
§ 18 TrinkwV 2001
Überwachung durch das Gesundheitsamt
- Inhalt
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- Regeln der Technik zu entnehmen, die Betriebsbücher und sonstigen Unterlagen einschließlich
- anzufertigen,3.vom Unternehmer und vom sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage alle erforderlichen
- sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage sowie der sonstige Inhaber der tatsächlichen Gewalt
Anlage GlasVAusbV
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Glasveredler/zur Glasveredlerin
- Inhalt
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- sonstigen Werkstoffen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c)a)Glas, glasähnliche Stoffe und sonstige
- , Glaserzeugnissen und glasähnlichen Stoffen sowie sonstigen Werkstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10
- auftragen7Verformen und Verschmelzen von Glas, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen (§ 4
- von Glas, Glaserzeugnissen, Glasgestaltungen, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen
- Glas, Glaserzeugnissen, Glasgestaltungen, glasähnlichen Stoffen und sonstigen Werkstoffen (§