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Wettbewerbsrecht: 6 Wochen Wartezeit widerlegt Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.03.2013
- Inhalt
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- werden konnte, in kürzester Zeit gerichtlicher Eilrechtsschutz zu suchen ist. In einem solchen Fall
- reagieren – neu ist das im Übrigen nicht. Eine starre Frist gibt es dabei nicht, die untere Grenze wird
- streitiger der Fall ist, um so mehr wird sich die Frist verlängern, wobei eine Obergrenze im Wettbewerbsrecht ganz ausnahmsweise bei 3 Monaten liegen dürfte.
- Monatsfrist getroffen werden. Ein Abwarten von rund 6 Wochen zeigt in einem solchen Fall, dass die
- Rechtsverletzung den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen möchte, muss mitunter schnell
Einstweilige Verfügung: Kein langes zuwarten wegen polizeitaktischer Erwägungen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.03.2013
- Inhalt
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- . Aufl. 2012, § 934 Rn 18 f. und die in Fn. 69 zitierte Rechtspr.). Demnach ist die Vermutung der
- Verletzung von Urheberrechten durch den Verfügungsbeklagten im Raum steht, konnte diese bereits mit
- weiter von einem denkbaren Verstoß im Hinblick auf die Verletzung von Dienstgeheimnissen die Rede ist
- erscheinen, das längere Zuwarten des Verfügungsklägers zu erklären oder zu begründen. Im Übrigen ist
- Rechtsschutz zurück. Bei Unterlassungsansprüchen kommt insofern die einstweilige Verfügung in Betracht. Ein
Urlaubsanspruch: Verfall 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres auch bei Arbeitsunfähigkeit
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Inhalt
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- 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie) ist § 7 Abs. 3 BUrlG
- arbeitsunfähig ist (BAG 24. März 2009 – 9 AZR 983/07 – Rn. 47 ff., BAGE 130, 119). Die
- unionsrechtskonforme Auslegung hat jedoch nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im
Arbeitsrecht & AGB-Recht: Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Titel
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- Arbeitsrecht & AGB-Recht: Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
- Inhalt
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- Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 792/11) hat wiedermals klar gestellt, dass Klauseln in Allgemeinen
- Geschäftsbedingungen im Rahmen eines Arbeitsvertrages, die den Umfang der Arbeitszeit und die Höhe
- . Nach §307 III S.1 BGB unterfallen Bestimmungen in AGB der uneingeschränkten Inhaltskontrolle nur dann
- werden. Dazu gehören mit dem BAG Klauseln, die (nur) den Umfang der von den Parteien geschuldeten
- Vertragsleistung festlegen, nicht. Im Arbeitsverhältnis sind das vor allem die Arbeitsleistung und das
Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer abgeholt werden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Inhalt
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- ist. Bei Leistungen im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben ist Leistungsort der Sitz der Niederlassung
- vereinbart ist: Der Beschwerdeführer hat wie jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Für diesen in § 109 GewO geregelten Anspruch hat der
- Gesetzgeber allerdings keinen Erfüllungsort, also einen Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist
- ausdrücklich bestimmt ist oder sich aus den Umständen ergibt, der Wohnsitz des Schuldners maßgeblich
Produkthaftungsrecht: Zur berechtigten Sicherheitserwartung bei Produkten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Inhalt
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- ) nun nochmals behandelt und grundlegende Fragen geklärt. Mit dem BGH ist nicht auf die subjektive
- sich erst aus einem fehlerhaften anschliessen ergibt, ist etwa nicht zu berücksichtigen mit dem BGH
- 2009, 649, Rn. 11 – Kirschtaler; BT-Drucks. 11/2247 S. 18; Katzenmeier in Dauner-Lieb/Langen, aaO
- Westphalen in Foerste/Graf von Westphalen, aaO Rn. 26). Von einem Hersteller kann mit dem BGH daher
- diejenige Sicherheit bietet, die die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für
Gewährleistungsausschluss: Unter Privatleuten durch Auschluss von Garantie?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Inhalt
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- Gewährleistungsausschluss unter Privatpersonen leicht(er) möglich ist und insbesondere an die Formulierung keine zu
- hohen Anforderungen zu stellen sind. In einer Pressemitteilung des BGH zu einem anderen Thema fand sich
- . Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die – von den Parteien als juristischen Laien
- verstehen. Wenn sich das so im Urteil später wieder findet bietet sich eine lebensnahe Auslegungsvorgabe des BGH bei Kaufverträgen unter Privatleuten an.
Autokauf: BGH zur Frage wann ein “Montagsauto” anzunehmen ist
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Titel
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- Autokauf: BGH zur Frage wann ein “Montagsauto” anzunehmen ist
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 140/12) hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wann
- 125.185,86 € (nebst Zinsen), Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnmobils geltend. Die Klage ist in den
- ein Fahrzeug als sogenanntes “Montagsauto” einzustufen ist und daher ein weiteres
- Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist. Der Kläger kaufte am 14. Juni 2008 zum Preis von 133.743
- ausgeliefert wurde. Im Zeitraum von Mai 2009 bis März 2010 brachte der Kläger das Wohnmobil insgesamt
Autokauf: Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 374/11) hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob
- gelungen ist. Der Kläger bestellte im November 2009 bei der Beklagten, einer BMW-Vertragshändlerin, zum
- Preis von 39.000 € einen BMW 320d als Neuwagen. Im Dezember 2009 verweigerte er die Annahme des
- nunmehr mängelfrei sei. Der Kläger hat die Beklagte auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Anzahlung in
- Darlehensverbindlichkeiten sowie Ersatz von Sachverständigenkosten in Anspruch genommen. Das Landgericht hat der Klage
AGB-Recht: Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und Einbau einer Küche
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.03.2013
- Titel
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- AGB-Recht: Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und Einbau einer Küche
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 186/12) hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der
- Käufer eines mit einer gelben Umweltplakette versehenen Gebrauchtfahrzeugs den privaten Verkäufer
- auf Gewährleistung in Anspruch nehmen kann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Plakette
- mangels Einstufung des Fahrzeugs als “schadstoffarm” nicht erfüllt sind und es deshalb in Umweltzonen
- gebraucht erworben. Im Kaufvertrag heißt es u.a.: “Für das Fahrzeug besteht keine Garantie.” An der
Filesharing-Abmahnungen: Samstag ist der Abmahnungstag - Zufall oder ganz bewusste Masche
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.03.2013
- Titel
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- Filesharing-Abmahnungen: Samstag ist der Abmahnungstag - Zufall oder ganz bewusste Masche
- Inhalt
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- eben an den anderen Tagen schwer beschäftigt mit der Verarbeitung der Unterlassungserklärungen und
- nicht wenn es alle Abmahnkanzleien machen. Nein mit dem Posteingang am Freitag, noch besser am Samstag
- beiden Institutionen ist das nicht weiter bedauerlich, aber das ist eine andere Geschichte.So soll also
- Tage wählen. Aber bestimmt ist es ganz anders. Die Post nimmt nur am Donnerstag oder am Freitag die
Vorsicht bei Abmahnungen der Kanzlei Krell & Partner aus Heidelberg!!!
Dr. Sven Mühlberger vom 15.03.2013
- Inhalt
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- teilt in dem Abmahnschreiben nicht mit, welches konkrete urheberrechtlich geschützte Werk abgemahnt
Abmahnung von Frau Sabine Hummel durch Rau & Rau Rechtsanwälte wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Marke „Das Hummelnest“
Dr. Sven Mühlberger vom 15.03.2013
- Inhalt
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- . Grund für die Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen das Markenrecht. Begründet wird dies damit
Filesharing-Abmahnungen: Was bringt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet wirklich?
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.03.2013
- Titel
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- Filesharing-Abmahnungen: Was bringt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet wirklich?
- Inhalt
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- Gesetzgeber bereits mit dem zum 01.09.2008 eingeführten § 97a II UrhG unternommen. Die darin
- Abmahnungsfälle in Sachen Filesharing mit einem Federstreich abgelehnt, insbesondere weil durch das Anbieten in
- Jubeln ausbrechen und die Abmahnkanzleien mit den Zähnen knirschen. Aber Obacht. Die Rechnung ist ja noch
- nicht komplett Denn mit einer Abmahnung werden ja nicht nur Anwaltskosten, sondern in der Regel
- sie wieder. Durften sie schon die Tatbestandsmerkmale des § 97 II UrhG mit Inhalt ausschmücken, so
Website-Check.de beim e-Commerce Day 2013
Rechtsanwalt Marcus Dury vom 15.03.2013
- Inhalt
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- Website-Check ist beim diesjährigen e-Commerce Day 2013 als Aussteller vertreten. Shopbetreibern