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§ 6 SVOrgSaarG

Inhalt
  • ;rgen sowie seine Rechte aus einem Pfandrecht, einer Hypothek oder einer sonstigen Sicherheit nicht ber
  • Bescheinigung der Aufsichtsbehörde; dies gilt für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte

§ 14 WoFG

Zweck, Beteiligte
Inhalt
  • ümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten von Wohnraum Vereinbarungen über
  • (1) Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige öffentliche Stellen können mit Eigent

§ 39b EStG

Einbehaltung der Lohnsteuer
Inhalt
  • unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs zu ermitteln. 6Dabei ist der sonstige Bezug um den
  • ) 1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug hat der Arbeitgeber den
  • voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen. 2Hat der Arbeitnehmer
  • laufende Arbeitslohn im Monat der Zahlung des sonstigen Bezugs entsprechend der Beschä
  • , die vom sonstigen Bezug einzubehalten ist. 9Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug im Sinne

EU-Führerschein: LG Gießen legt vor

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 01.10.2010
Inhalt
  • üllt worden seien und aufgrund von Angaben auf dem Führerschein, sonstigen vom
  • Ausstellerstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen oder aufgrund sonstiger unzweifelhafter
  • weiter, ob der Verstoß allein aufgrund von Angaben auf dem Führerschein und sonstigen vom
  • sonstige unzweifelhafte Erkenntnisse, insbesondere etwaige Angaben des Führerscheininhabers
  • genannte Urteil des Gerichtshofes vom 26.06.2008 hindeutet, oder auch sonstige unzweifelhafte

Muster 11 LuftPersV

Ausweis für Steuerer von Flugmodellen und von sonstigem für die Benutzung des Luftraums bestimmten Luftfahrtgerät

§ 8 KraftstoffLBV

Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
Inhalt
  • juristische Personen oder sonstige Vereinigungen des privaten Rechts haben Bezugscheine für ihren

Fünfter Unterabschnitt SGB 3

Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs

§ 50 StrlSchV 2001

Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Störfällen bei sonstigen Anlagen und Einrichtungen und bei Stilllegungen

§ 8.02a DonauSchPVAnl 1993

Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord (§§ 1.02 und 1.03)
Inhalt
  • die Mitglieder der diensttuenden Schiffsmannschaft und sonstige Personen an Bord, die vorü

§ 34a GGVSEB

Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt
Inhalt
  • Die Besatzung sowie alle sonstigen an Bord befindlichen Personen haben den Anweisungen des

Anlage ZahlPrüfbV

(zu § 23)Datenübersicht für Zahlungsinstitute
Inhalt
  • Edelmetallen035c)aus Geschäften mit Derivaten036 5.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen
  • Kreditinstitute aus sonstigen Tätigkeiten (Aktivposten Nr. 2 b) mit einer Restlaufzeitaa)bis drei Monate654bb
  • Monate660dd)mehr als zwölf Monate661d)Forderungen an Kunden aus sonstigen Tätigkeiten (Aktivposten
  • Kreditinstituten aus sonstigen Tätigkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1
  • Verwaltungsaufwanda)Personalaufwand038b)andere Verwaltungsaufwendungen039 8.Sonstige und außerordentliche Erträge

Topspiel: Zwei Große unter sich

Max Rand vom 23.11.2013
Inhalt
  • -Vermarktung oder Sonstiges. Ausgaben Bayern München: Personalaufwand, Lizensspieleretat, Betriebliche
  • Spielbetrieb, Merchandising, Transfers, Sponsoring, TV-Vermarktung oder Sonstiges. Ausgaben Borussia
  • Aufwendungen, Transferausgaben oder sonstige Ausgaben Sponsoren Bayern München: Alles über die Sponsoren vom
  • sonstige Ausgaben Sponsoren Borussia Dortmund: Alles über die Sponsoren vom Verein. Vereinsstruktur

§ 126 MarkenG

Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen
Inhalt
  • Bezeichnungen oder Angaben der Art, der Beschaffenheit, der Sorte oder sonstiger Eigenschaften oder Merkmale von Waren oder Dienstleistungen dienen.
  • , Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur

§ 6a MarkenV 2004

Markenbeschreibung
Inhalt
  • keine grafischen oder sonstigen Gestaltungselemente enthalten. Die Markenbeschreibung muss den Schutzgegenstand der Marke in objektiver Weise konkretisieren.
  • darstellen lässt. Dies gilt insbesondere für sonstige Markenformen nach § 12.(3) Die

§ 576 HGB

Bergelohnanspruch
Inhalt
  • Bergungskosten sind der Schiffseigentümer sowie die Eigentümer der sonstigen geborgenen
  • Zölle und sonstige Abgaben, Kosten der Aufbewahrung, Erhaltung, Abschätzung und Verä