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OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 10215/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 31.10.2008
- Inhalt
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- dessen sei er auf Veranlassung der Polizei von seinem damaligen wie auch zwei weiteren nachfolgenden
- Arbeitgebern entlassen worden. Angesichts dessen hätten sie im Jahr 2003 ihren Wohnsitz nach T
- geworden, wo sie nach seinem Verbleib gefragt habe. Auf Grund dessen sei er von der Rechtsanwältin
- Wohnung gehandelt habe. Dessen ungeachtet ergebe sich selbst dann keine Gefährdung des Klägers, wenn
- dessen hatte er seine Aktivitäten ab dem Jahr 2002 an der Seite seiner späteren Ehefrau bzw. nach
Anhang 27 AbwV
Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung
- Inhalt
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- )AAnwendungsbereich(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus
- werden, für die Anforderungen in einem anderen Anhang dieser Verordnung festgelegt sind und dessen
§ 13b AFBG
Erlass und Stundung
- Inhalt
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- einen zusätzlichen Auszubildenden oder eine zusätzliche Auszubildende, dessen oder deren
- ätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin, dessen oder deren
§ 73 AsylVfG 1992
Widerruf und Rücknahme der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft
- Inhalt
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- nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Staates in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehö
- den Staat abzulehnen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er als Staatenloser
§ 14 BeamtVG
Höhe des Ruhegehalts
- Inhalt
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- § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen
- Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten
§ 3 De-Mail-G
Eröffnung eines De-Mail-Kontos
- Inhalt
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- dessen gesetzlichen Vertreters oder der Organmitglieder erhoben und erfolgreich überprüft
- worden sind,2.der akkreditierte Diensteanbieter dem Nutzer dessen für die Erstanmeldung
Bleibt dieser Bundestag nun auf ewig “im Amt”?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.06.2011
- Inhalt
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- Parlamente angewendet) aufgelöst wird, tritt an dessen Stelle die Vorgängerversammlung (BVerfG, 1 BvR
- um einen Landtag) aufgelöst wird, bleiben dessen bis zur Auflösung ergangenen Entscheidungen
Rechtsbehelfsbelehrung muß nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung hinweisen
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 19.07.2011
- Inhalt
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- Klagen können in Hessen aufgrund der Verordnung vom 26.10.2007, GVBl. 2007, 699 auf
- eine Klage elektronisch erhoben werden kann (vgl. § 65a SGG), was in Hessen für das Sozialgericht
§ 16 FinVermV
Einholung von Informationen über den Anleger; Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen
- Inhalt
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- vom Anleger insoweit eine Selbstauskunft über dessen Vermögen oder dessen Einkommen
§ 10 ErbStG 1974
Steuerpflichtiger Erwerb
- Inhalt
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- unverzüglich nach dessen Erwerb auf Grund einer im Zeitpunkt des Todes des Erblassers
- unverzüglich nach dessen Erwerb auf Grund einer im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestehenden
Anlage I Kap XI G II EinigVtr
Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet G - Allgemeine verkehrliche Bestimmungen
Abschnitt II
- Inhalt
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- 75,8 vom Hundert für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen
- ;rttemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
§ 27 EuWO 1988
Erteilung von Wahlscheinen
- Inhalt
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- Einrichtungen erstellt, kann abweichend von Satz 1 die Unterschrift fehlen; statt dessen kann der
- eingetragenen Wahlberechtigten wird auf dem Wahlschein vermerkt, dass dessen Erteilung nach § 24 Abs. 2
§ 133 GBO
- Inhalt
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- für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind.(7
- 3 Nr. 1 und 2 im gesamten Land, dessen Behörden sie erteilt haben. Sobald die technischen
§ 2 EBPG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- (1) Energieverbrauchsrelevantes Produkt ist ein Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von
- Inbetriebnahme unter dem Namen oder der Handelsmarke des Herstellers oder für dessen eigenen
§ 9 EigZulG
Höhe der Eigenheimzulage
- Inhalt
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- ährlich 205 Euro, wenn 1.die Wohnung in einem Gebäude belegen ist, für dessen Errichtung
- die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) gilt und dessen Jahres-Heizw