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Gravierende Folgen für die Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 13.11.2009
Inhalt
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die [...]

Abstimmung zum 3. rechtzweinull Wunschkonzert

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 10.12.2008

3. rechtzweinull Wunschkonzert

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 13.11.2008

Barcamp Stuttgart 2 - Jetzt anmelden...

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 11.08.2009

Terminankündigung für das 2. Barcamp Stuttgart

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 22.07.2009
Inhalt
  • Nach einigem Hin- und Her mit der Zeit- und Raumplanung haben wir nun endlich den Termin für das 2. Stuttgarter Barcamp festlegen können.

Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 26.02.2009
Inhalt
  • Eine Vielzahl von Online-Shops und anderen Plattformen bieten eine Funktion an, mit der man Freunde, Bekannte oder Kollegen über den [...]

Topthema: Werbung auf den Profilseiten bei XING

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 18.01.2008

Rechtsanwaltsgebühren als „allgemeines Lebensrisiko“!?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 03.12.2010
Inhalt
  • unberechtigten Anspruch erfolgreich außergerichtlich zurückgewiesen hat und der Anspruchsteller die
  • Forderung klarzustellen und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zwingend erforderlich war, weil der
  • festhält und deren Rechtmäßigkeit überdies durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes zusätzlichen Nachdruck
  • und die Forderung daher unberechtigt geltend gemacht wird. Die vermeintliche Gläubigerin ignorierte
  • diese Ausführungen, schaltete einen Rechtsanwalt ein und drohte mit der gerichtlichen Durchsetzung

Die pure Verzweiflung des Abmahnanwalts…

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 26.11.2010
Inhalt
  • : „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:“ Als störend und irreführend wurde hierbei der
  • Formulierung selbst feststellen, ob er als Verbraucher anzusehen sei und ob ihm deshalb das genannte
  • in Höhe von 15.000,00 EUR wert und sollte ihm erträgliche 755,80 EUR netto in die Kasse spülen
  • Abmahnanwalt jedoch nicht. Statt reumütig die Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten
  • aufnehmend, erwiderte der Abmahnanwalt mit einer Widerklage und man traf sich zum anwaltlichen

Beweislastverteilung im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 08.12.2010
Inhalt
  • beanstanden.   Der Kinobetreiber schenkte den Aussagen der Arbeitnehmerin keinen Glauben und
  • von der Arbeitnehmerin benannten Zeugen entlasteten diese und erklärten gegenüber dem Gericht, dass
  • die Klägerin keine Getränke unerlaubt herausgegeben hätte.   Da Aussage gegen Aussage stehe und der
  • Arbeitsgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 30. November 2010.   K&W Legal berät und vertritt sowohl
  • erfahren wollen, besuchen Sie uns unter www.kwlegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kwlegal.de