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§ 96 SGB 7

Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
Inhalt
  • geltend zu machen. Ein Geldinstitut, das eine Rücküberweisung mit dem Hinweis abgelehnt hat

§ 2 SLV 2002

Dienstliche Beurteilung
Inhalt
  • Personen von dieser Befugnis Gebrauch machen, wenn 1.Richtwerte durch beurteilende Personen nicht

§ 3 SaatVerkG 1985

Inverkehrbringen von Saatgut
Inhalt
  • und die Saatgutqualität, zu machen und aufzubewahren sind,4.die Zuständigkeit des

§ 15a UStG 1980

Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Inhalt
  • die für die Durchführung der Berichtigung erforderlichen Angaben zu machen.(11) Das

§ 6 UmstBauSparkV

Wertpapiere und unverbriefte Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften
Inhalt
  • Ansatz für Anteilsrechte ein entsprechender Zuschlag zu machen.(10) Der Bestand an eigenen Aktien ist nicht anzusetzen.

§ 27 WoEigG

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Inhalt
  • Vollstreckungsverfahren zu führen; 3.Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern

Anlage WaStrÜbgVtrGNtrag

Zusatzvertrag mit Preußen
Inhalt
  • erforderlichen Auflagen zu machen. Zu § 4 1. Wegen der Ministerialdienstgebäude Wilhelmstraße

§ 1 WpDVerOV

Anwendungsbereich
Inhalt
  • werden, unverzüglich so bekannt zu machen, dass sie anderen Marktteilnehmern leicht zugä

§ 4 WpDVerOV

Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen an Privatkunden
Inhalt
  • Privatkunden zugänglich machen, müssen ausreichend und in einer Art und Weise dargestellt

§ 14 WpDVerOV

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Inhalt
  • erforderlichen Angaben zu machen, sind ebenfalls aufzuzeichnen; sie können zusammengefasst werden mit

§ 33 SaatV

Angaben in besonderen Fällen
Inhalt
  • ätzlicher Angabe der amtlichen Stelle, bei der sie niedergelegt sind, zu machen.(8) Bei Gem

§ 15b TPG

Transplantationsregisterstelle
Inhalt
  • sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Vertrag oder seine

§ 7 VSVgV

Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen
Inhalt
  • ausgestellt werden und machen Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch, Zugang zu diesen Verschlusssachen

§ 34 WaffG 2002

Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
Inhalt
  • den in den Absätzen 2, 4 und 5 bezeichneten Anzeigen weitere Angaben zu machen oder den Anzeigen weitere Unterlagen beizufügen sind.

§ 4 TextilIndMeistPrV 2006

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Inhalt
  • , Projekte und Prozesse analysieren, planen und transparent machen zu können. Dazu gehört