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§ 96 SGB 7
Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
- Inhalt
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- geltend zu machen. Ein Geldinstitut, das eine Rücküberweisung mit dem Hinweis abgelehnt hat
§ 2 SLV 2002
Dienstliche Beurteilung
- Inhalt
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- Personen von dieser Befugnis Gebrauch machen, wenn 1.Richtwerte durch beurteilende Personen nicht
§ 3 SaatVerkG 1985
Inverkehrbringen von Saatgut
- Inhalt
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- und die Saatgutqualität, zu machen und aufzubewahren sind,4.die Zuständigkeit des
§ 15a UStG 1980
Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- Inhalt
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- die für die Durchführung der Berichtigung erforderlichen Angaben zu machen.(11) Das
§ 6 UmstBauSparkV
Wertpapiere und unverbriefte Anteilsrechte an
Kapitalgesellschaften
- Inhalt
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- Ansatz für Anteilsrechte ein entsprechender Zuschlag zu machen.(10) Der Bestand an eigenen Aktien ist nicht anzusetzen.
§ 27 WoEigG
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Inhalt
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- Vollstreckungsverfahren zu führen; 3.Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern
Anlage WaStrÜbgVtrGNtrag
Zusatzvertrag mit Preußen
- Inhalt
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- erforderlichen Auflagen zu machen. Zu § 4 1. Wegen der Ministerialdienstgebäude Wilhelmstraße
§ 1 WpDVerOV
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- werden, unverzüglich so bekannt zu machen, dass sie anderen Marktteilnehmern leicht zugä
§ 4 WpDVerOV
Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen an
Privatkunden
- Inhalt
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- Privatkunden zugänglich machen, müssen ausreichend und in einer Art und Weise dargestellt
§ 14 WpDVerOV
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Inhalt
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- erforderlichen Angaben zu machen, sind ebenfalls aufzuzeichnen; sie können zusammengefasst werden mit
§ 33 SaatV
Angaben in besonderen Fällen
- Inhalt
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- ätzlicher Angabe der amtlichen Stelle, bei der sie niedergelegt sind, zu machen.(8) Bei Gem
§ 15b TPG
Transplantationsregisterstelle
- Inhalt
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- sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Vertrag oder seine
§ 7 VSVgV
Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen
- Inhalt
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- ausgestellt werden und machen Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch, Zugang zu diesen Verschlusssachen
§ 34 WaffG 2002
Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
- Inhalt
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- den in den Absätzen 2, 4 und 5 bezeichneten Anzeigen weitere Angaben zu machen oder den Anzeigen weitere Unterlagen beizufügen sind.
§ 4 TextilIndMeistPrV 2006
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Inhalt
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- , Projekte und Prozesse analysieren, planen und transparent machen zu können. Dazu gehört