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§ 253 HGB

Zugangs- und Folgebewertung
Inhalt
  • vorgesehenen Erleichterungen Gebrauch machen. Macht eine Kleinstkapitalgesellschaft von mindestens einer

Art 48 HGBEG

Inhalt
  • 28 Abs. 2 vorgeschriebenen Angaben erstmals für das nach dem 31. Dezember 1999 beginnende Geschäftsjahr zu machen.

§ 4 IndMIsoPrV

Fachrichtungsübergreifender Teil
Inhalt
  • machen. Es ist von einer praxisbezogenen, betrieblichen Situationsaufgabe auszugehen. Die Prüfung

§ 40 EStG

Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
Inhalt
  • Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden. 3Die

§ 7 FMStBG

Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
Inhalt
  • geltend machen, dass seine Stimmrechtsausübung für das Beschlussergebnis deshalb nicht ursä

§ 59 FeV 2010

Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
Inhalt
  • Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, oder einer Feststellung über die

§ 61 FeV 2010

Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
Inhalt
  • machen, und der Tag des Ablaufs der Sperrfrist sowie die Feststellung über die fehlende

Anlage 1 RebPflV 1986

(zu § 4 Abs. 3, § 6 Satz 1) Anforderungen an den Rebenbestand
Inhalt
  • zu machen.5Topfreben und KartonagerebenDas Pflanzgut muss deutlich getrennt nach den jeweiligen Kombinationen vorgestellt werden.

§ 40 SAG

Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
Inhalt
  • Abwicklungsplans auswirken oder in sonstiger Weise dessen Änderung erforderlich machen können. Die

§ 40 SGB 11

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Inhalt
  • vorrangig leihweise überlassen. Sie können die Bewilligung davon abhängig machen, daß

§ 6 NatPHHarzV

Verbote
Inhalt
  • zu benutzen; 14.zu zelten, Wohnwagen und Wohnmobile aufzustellen, unberechtigt Feuer zu machen oder

§ 6 NatSGSchorfhV

Verbote
Inhalt
  • Freizeitzwecken zu nutzen, insbesondere zu lagern, zu zelten, Feuer zu machen oder zu baden, 3.natü

§ 36 PflSchG 2012

Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
Inhalt
  • Gebrauchsanleitung unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu machen. Geeignet ist auch eine Verö

§ 12a PflVG

Inhalt
  • ;digungsstelle) geltend machen, 1.wenn das Versicherungsunternehmen oder sein

§ 136a SGB 5

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen
Inhalt
  • Zahnärzte, die ihren Patienten eine längere Gewährleistungsfrist einräumen, können dies ihren Patienten bekannt machen.