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§ 253 HGB
Zugangs- und Folgebewertung
- Inhalt
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- vorgesehenen Erleichterungen Gebrauch machen. Macht eine Kleinstkapitalgesellschaft von mindestens einer
Art 48 HGBEG
- Inhalt
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- 28 Abs. 2 vorgeschriebenen Angaben erstmals für das nach dem 31. Dezember 1999 beginnende Geschäftsjahr zu machen.
§ 4 IndMIsoPrV
Fachrichtungsübergreifender Teil
- Inhalt
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- machen. Es ist von einer praxisbezogenen, betrieblichen Situationsaufgabe auszugehen. Die Prüfung
§ 40 EStG
Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
- Inhalt
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- Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden. 3Die
§ 7 FMStBG
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
- Inhalt
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- geltend machen, dass seine Stimmrechtsausübung für das Beschlussergebnis deshalb nicht ursä
§ 59 FeV 2010
Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
- Inhalt
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- Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, oder einer Feststellung über die
§ 61 FeV 2010
Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
- Inhalt
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- machen, und der Tag des Ablaufs der Sperrfrist sowie die Feststellung über die fehlende
Anlage 1 RebPflV 1986
(zu § 4 Abs. 3, § 6 Satz 1)
Anforderungen an den Rebenbestand
- Inhalt
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- zu machen.5Topfreben und KartonagerebenDas Pflanzgut muss deutlich getrennt nach den jeweiligen Kombinationen vorgestellt werden.
§ 40 SAG
Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
- Inhalt
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- Abwicklungsplans auswirken oder in sonstiger Weise dessen Änderung erforderlich machen können. Die
§ 40 SGB 11
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Inhalt
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- vorrangig leihweise überlassen. Sie können die Bewilligung davon abhängig machen, daß
§ 6 NatPHHarzV
Verbote
- Inhalt
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- zu benutzen; 14.zu zelten, Wohnwagen und Wohnmobile aufzustellen, unberechtigt Feuer zu machen oder
§ 6 NatSGSchorfhV
Verbote
- Inhalt
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- Freizeitzwecken zu nutzen, insbesondere zu lagern, zu zelten, Feuer zu machen oder zu baden, 3.natü
§ 36 PflSchG 2012
Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
- Inhalt
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- Gebrauchsanleitung unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu machen. Geeignet ist auch eine Verö
§ 12a PflVG
- Inhalt
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- ;digungsstelle) geltend machen, 1.wenn das Versicherungsunternehmen oder sein
§ 136a SGB 5
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen
- Inhalt
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- Zahnärzte, die ihren Patienten eine längere Gewährleistungsfrist einräumen, können dies ihren Patienten bekannt machen.