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Automaten spielen: online slots

Diana Werfel vom 22.05.2020

§ 13 WoEigG

Rechte des Wohnungseigentümers
Inhalt
  • bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen
  • nach Maßgabe der §§ 14, 15 berechtigt. An den sonstigen Nutzungen des

§ 13 WoEigG

Rechte des Wohnungseigentümers
Inhalt
  • bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen
  • nach Maßgabe der §§ 14, 15 berechtigt. An den sonstigen Nutzungen des

Hans Dr.Schlüter

Medizinrecht Sonstiges

§ 3 BetrAVStatV 3

Erhebungsmerkmale
Inhalt
  • betriebliche Altersversorgung des befragten Unternehmens, nach Geschlecht, leitenden und sonstigen
  • leitenden und sonstigen Angestellten und Arbeitern sowie Durchführungsformen der betrieblichen
  • ; 7.im Jahr 1990 ausgeschiedene Arbeitnehmer nach Geschlecht, leitenden, sonstigen Angestellten und
  • , leitenden und sonstigen Angestellten, Arbeitern, Höhe der Brutto-Monatsrenten nach Größ
  • , sonstigen Angestellten und Arbeitern, Höhe der Brutto-Monatsrenten nach Größenklassen

§ 2 USchadG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • betreffenden Schadstoffe oder sonstigen Schadfaktoren unverzüglich zu kontrollieren, einzudä
  • Kosten für die Durchsetzung der Maßnahmen, der Kosten für die Datensammlung, sonstiger
  • ;mmen, zu beseitigen oder auf sonstige Weise zu behandeln, um weitere Umweltschäden und

§ 12 BImAG

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
Inhalt
  • und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(2) Angestellte können auch oberhalb der höchsten
  • 1 gilt für die sonstige Gewährung von übertariflichen und außertariflichen Leistungen entsprechend.

§ 62 BNatSchG 2009

Bereitstellen von Grundstücken
Inhalt
  • bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und
  • Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen

§ 2 DHMG

Stiftungszweck
Inhalt
  • öffentlichungen;6.Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und sonstigen Einrichtungen mit fachlichem Bezug.
  • sonstige Veranstaltungen;4.Unterhaltung einer Bibliothek und einer Mediathek;5.Forschung und Ver

§ 5 MarkenG

Geschäftliche Bezeichnungen
Inhalt
  • , Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
  • sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte

§ 41 PatAnwO

Versagung der Berufstätigkeit
Inhalt
  • ist; 2.wenn er außerhalb seiner Patentanwaltstätigkeit oder einer sonstigen
  • ßerhalb seiner Patentanwaltstätigkeit oder einer sonstigen Tätigkeit im Sinne des
  • ätze 1 und 2 gelten auch für die mit dem Patentanwalt in Sozietät oder in sonstiger

§ 132 SGB 9

Begriff und Personenkreis
Inhalt
  • an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder
  • Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller F
  • deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von
  • Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt.

§ 4 BBauG

Beteiligung der Behörden
Inhalt
  • (1) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
  • ;hrt.(2) Die Gemeinde holt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger ö
  • Stellungnahmen sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren
  • bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben

§ 247 KAGB

Vermögensaufstellung
Inhalt
  • sonstigen Vermögensgegenstände aufzuführen und dabei Folgendes anzugeben: 1.Größe
  • Sondervermögen gehörenden Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände.Die im
  • 1 für die Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände der Immobilien-Gesellschaft
  • .etwaige Bestands- oder Projektentwicklungsmaßnahmen und8.sonstige wesentliche Merkmale der zum

§ 2 PStG

Standesbeamte
Inhalt
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden und sonstigen öffentlichen Urkunden. Die Zustä
  • ;ndigkeit der Notare, anderer Urkundspersonen oder sonstiger Stellen für öffentliche