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Waffenrecht: Vorsicht mit Munition – insbesondere Patronen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2013
- Titel
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- Waffenrecht: Vorsicht mit Munition – insbesondere Patronen
- Inhalt
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- befristet wird, ist der Besitz unbefristet genehmigt. Leider aber zeigt sich in der Praxis, dass hier
- Der Besitz von Munition kann durchaus problematisch sein: Grundsätzlich ist daran zu denken, dass
- wurden, schlicht vergessen werden. In Standardfällen führt dies zu keinen Problemen – wenn dann aber
- aus anderen Gründen etwa eine Hausdurchsuchung stattfindet und diese Munition gefunden wird, ist
- gibt – gleichwohl ist zu erkennen, dass die Polizei immer empfindlich reagiert und “erst mal mitnimmt
EU-Datenschutz zu Cookie-Nutzung auf Webseiten
Dr. Sebastian Kraska vom 15.10.2013
- Inhalt
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- nationales Recht umgesetzt, ein Drittel der Mitgliedstaaten hat die Vorgaben dem Wortlaut getreu in
- beinhalten oder nicht. Es werde im Ergebnis mit Cookies abstrakt eine Technologie unter den
- nationales Recht überführt und das letzte Drittel der Mitgliedstaaten hat die nationalen Regelungen zum
- @iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter
- Kommission in Fragen des Datenschutzes, hat in einer Veröffentlichung Empfehlungen zur Auslegung der
Strafrecht: Zum mitsichführen einer Waffe (Schutzwaffe) bei einer Versammlung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2013
- Inhalt
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- [...] oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen [...] mit sich zu führen.Ein Verstoss hiergegen ist mit Strafe
- bis zu einem Jahr bewehrt (§27 II Nr.1 Versammlungsgesetz). Mit der Frage, was genau eine “Schutzwaffe
- ” ist, hatte sich an Hand einer Dose mit Reizgas das OLG Hamm (4 RVs 113/12) zu beschäftigen. Dabei
- §17a Abs.1 Versammlungsgesetz stellt fest:Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen
- stellte es richtiger Weise fest, dass der Begriff vorsichtig zu handhaben ist – und dabei eher eng
Raub: Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2013
- Inhalt
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- Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache – dies ist mit der tragende Unterschied zum Diebstahl
- nutzt der Täter sie erst im Anschluss zu einer Wegnahme aus, ist der Tatbestand des Raubes erfüllt
- Der Tatbestand des Raubes erfordert mit dem Gesetz den Einsatz von Gewalt oder einer Drohung als
- , der sich in der Wegnahme erschöpft. Dadurch wird letztlich der Raub auch so gefährlich, dass ihm
- nötigende Handlung und Wegnahme nur zufällig zusammen kommen. Der BGH (4 StR 174/12) drückt dies in
Strafrecht: Bundesgerichtshof zum Vorsatz bei Hehlerei
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2013
- Inhalt
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- fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1999 – 4 StR 491/99, NStZ
- rechtswidrigen Tat stammt, genügt demgegenüber nicht.Das bedeutet: Eine Hehlerei kann mit dem
- er glaubt, die Sache stammt vielleicht (!) aus “irgendeiner” rechtswidrigen Tat. Vielmehr muss im
- Raum stehen, dass zumindest bedingt davon ausgegangen wurde, dass eine taugliche Vortat im Raum steht
Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2013
- Inhalt
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- ) geeignet ist, das Leben zu gefährden. Zu Schlägen mit der Hand führt der BGH dann aus:Zwar können
- grundsätzlich auch Schläge mit der bloßen Hand in das Gesicht oder gegen den Kopf des Opfers eine das Leben
- schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).Übrigens: Beim Würgen am Hals ist mit dem OLG
- Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung vorliegen kann bei Schlägen mit der
- ist – dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell
Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für die TANDEM COMMUNICATIONS GmbH die Fernsehserie „Crossing Lines" ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.10.2013
- Inhalt
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- -Mail an info@ra-gerth.de oder per Fax an 05202/73809.Ich werde mich umgehend mit ihnen in
- Schadensersatzes in Höhe von 1.028,00 € zur Abgeltung des Schadens der Rechteinhaberin (450,00 €) und der
- sind. Dies bedeutet, dass auch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in Zukunft eine andere
- Unterlassungserklärung;zahlen Sie nicht die geforderte Summe ohne Absprache mit ein Fachanwalt;holen Sie sich
- fachanwaltlichen Rat ein.Schicken Sie mir das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer per E
Abmahnung TradeTeXX GmbH durch Faustmann Neumann RAe
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.10.2013
Strafrecht: Minder schwerer Fall des Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung ist möglich
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2013
- Titel
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- Strafrecht: Minder schwerer Fall des Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung ist möglich
- Inhalt
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- ihn “in allen Lebensbereichen als Versager” und sagte ihm nach Konfrontation mit ihrer wieder
- aufgenommenen Tätigkeit als Prostituierte, dass “es mit ihm im Bett keinen Spaß mache” [...]Das Besondere
- ist dabei, dass durch die BGH-Entscheidung nunmehr eine “doppelte Milderung” in Betracht kommt, was
- (§213 StGB) mit herabgesenktem Strafrahmen durchaus möglich sein kann, je nach schwere der
- , der Provokationen seitens der Ehefrau vorausgingen. In deren Verlauf bedrohte sie ihn, beleidigte
BGH: Wann liegt versuchte Anstiftung zum Mord vor?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.10.2013
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof (1 StR 405/12) hat sich recht prägnant zur Frage geäußert, wann eine
- bereit war den Mord auszuführen. Es reicht alleine die Annahme, dass dem nachgekommen wird.
- liegt, dass derjenige, der einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, Kräfte in
- Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung setzt, über die er nicht mehr die volle Herrschaft
- behält [...] Deswegen genügt es bereits, dass der Täter es für möglich gehalten und billigend in Kauf
Bei nachgeahmten Süßwaren Herkunftstäuschung
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.10.2013
Zweite Unterlassungserklärung höhere Vertragsstrafe
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.10.2013
Angabe Rechtsform eines Unternehmens in Werbeprospekt
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.10.2013
- Titel
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- Angabe Rechtsform eines Unternehmens in Werbeprospekt
Ist Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu unbestimmt?
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.10.2013
- Titel
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- Ist Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu unbestimmt?
Aufforderung ohne Grund der Arbeit fern zu bleiben
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 15.10.2013