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Mieterschutz bei Eigenbedarfskündigung von Wohnungseigentum gestärkt
Malte Winter vom 13.04.2016
- Inhalt
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- Das Landgericht Berlin hat in einem Berufungsverfahren darauf hingewiesen, eine auf Eigenbedarf des
- Vermieters gestützte Kündigung von Mietwohnraum sei, sofern es sich um in Berlin gelegenes Wohnungseigentum handele, während einer Sperrfrist von zehn ...

Entschädigungsklage einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin
Malte Winter vom 07.06.2016
- Inhalt
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- Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Klägerin abgewiesen, deren Bewerbung um
- eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt. ...

Klage gegen Arbeitgeber auch ohne festen Wohnsitz möglich!
Malte Winter vom 12.11.2015
- Inhalt
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- Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines (weiteren) rumänischen Bauarbeiters verhandelt, der
- Lohnforderungen gegen das auf der Baustelle der „Mall of Berlin“ seinerzeit als Subunternehmer tätige Bauunternehmen Openmallmaster GmbH geltend gemacht hat. ...

Mietminderung wegen Pinkelpfützen im Hauseingang?
Malte Winter vom 06.03.2013
- Inhalt
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- Vorliegend ging es um einen unappetitlichen Hauseingang in Berlin. Dieser war durch Pinkelpfützen
- verunreinigt. Der Mieter wollte diesen Umstand nicht hinnehmen und minderte die Miete um 7%. Der Vermieter war der Ansicht, dies sei in Berlin nicht ...
§ 6a MilchGüV
Bezugsquelle von Untersuchungsverfahren
- Inhalt
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- Bundesgesundheitsamt, Thielallee 88 - 92, 14195 Berlin, veröffentlicht und erscheinen im Beuth Verlag
- GmbH, Berlin und Köln. DIN-Normen sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim
§ 50 KOVVfG
- Inhalt
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- ;berleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund
- der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
- § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.(2) § 42 gilt auch für Entscheidungen des Einspruchsausschusses beim Landesversorgungsamt Berlin.
§ 23 SchiedsAmtsO
- Inhalt
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- Land Berlin mit der Maßgabe, daß die Vertreter der Krankenkassen in den Landesschiedsä
- ;mtern bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der Betriebs- und Innungskrankenkassen in Berlin
- von der Krankenversicherungsanstalt Berlin bestellt werden.(2)
§ 11 EuAuskÜbkG
- Inhalt
-
- auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land
- Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
§ 6 ChemVerbotsV
Normen
- Inhalt
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- -Verlag, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und Berlin archivmäßig gesichert niedergelegt.
§ 16 HaagÜbkAG
- Inhalt
-
- auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land
- Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
§ 2 KohleUMeldeG
- Inhalt
-
- auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land
- Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Keine Untersagung des Streiks des Pflegepersonals an der Charité
Malte Winter vom 15.09.2015
- Inhalt
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- Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat es abgelehnt, der Gewerkschaft ver.di die
- Durchführung eines Streiks des Pflegepersonals an der Charité zu untersagen und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. ...

Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel – Sozialplan ist unwirksam
Malte Winter vom 19.04.2016
- Inhalt
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- Der im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin
- -Tegel für Beschäftigte der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG von der Einigungsstelle beschlossene Sozialplan ist unwirksam. Dies hat das ...

54 % aller "Hartz-IV-Klagen" sind erfolgreich
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 14.01.2013
- Inhalt
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- größtem Sozialgericht, dem SG Berlin, 54 % der Jobcenter-Streitigkeiten zumindest teilweise berechtigt.PM des SG Berlin vom 10.01.2013
Anlage GDtWahlVDVtr
- Inhalt
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- verschiedener Parteien, die in keinem Land - ausgenommen Berlin - nebeneinander Listenwahlvorschläge
- -Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie in Berlin gelten folgende Ma
- . 1 und Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz werden wahrgenommena)in Berlin gemeinsam vom Senat und Magistrat
- üringen sowie in Berlin (Ost) Personen, die nach der Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen
- Deutschland einschließlich Berlin (West) sind.3.§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 gilt für