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§ 8 SEBG

Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
Inhalt
  • Wahlvorschläge machen; ein Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel oder 50 der

§ 80 SGB 10

Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag
Inhalt
  • gegenüber geltend zu machen.(2) Eine Auftragserteilung für die Erhebung, Verarbeitung

§ 118 SGB 6

Fälligkeit und Auszahlung
Inhalt
  • durch Verwaltungsakt geltend zu machen. Ein Geldinstitut, das eine Rücküberweisung mit dem

Anlage 4 Pkw-EnVKV

(zu § 5)Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO-Emissionen in der Werbung
Inhalt
  • kombiniert) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus zu machen. Wird

§ 127 SGB 5

Verträge
Inhalt
  • in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen. Über die Inhalte abgeschlossener Vertr

Anlage 2 PatV

(zu § 12) Standards für die Einreichung von Zeichnungen
Inhalt
  • . Querschnitte sind durch Schraffierungen kenntlich zu machen, die die Erkennbarkeit der Bezugszeichen

§ 3 PflegeZG

Pflegezeit und sonstige Freistellungen
Inhalt
  • geltend machen.(6) Beschäftigte sind zur Begleitung eines nahen Angehörigen von der

§ 11 RTrAbwG

Ausgeschlossene Ansprüche
Inhalt
  • Hinterbliebenenversorgung geltend machen können, Versorgungsleistungen nach Kapitel I des Gesetzes zur Regelung der

§ 8 SCEBG

Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
Inhalt
  • Betriebe kein Sprecherausschuss, können die leitenden Angestellten Wahlvorschläge machen

§ 28f SGB 4

Aufzeichnungspflicht, Nachweise der Beitragsabrechnung und der Beitragszahlung
Inhalt
  • Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen. Satz 1 gilt nicht, soweit ohne unverhältnism

§ 140a SGB 5

Besondere Versorgung
Inhalt
  • ; 73b Absatz 7 Satz 1 sowie zu dessen Anrechnung beim Aufsatzwert der betroffenen Krankenkasse zu machen.

§ 13 BImSchV 10 2010

Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen
Inhalt
  • sowie an der Tankstelle in folgender Weise deutlich sichtbar zu machen: 1.Schwefelfreier Ottokraftstoff

§ 26 MitbestGWO 3 2002

Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
Inhalt
  • in den Betrieben bekannt zu machen ist. Jeder Betriebswahlvorstand ergänzt die Bekanntmachung

Anlage 17C LuftPersVDV 2

Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
Inhalt
  • ädagogik, Methodik und Systematik so vertraut zu machen, dass er befähigt ist, sein Wissen

Anlage 15C LuftPersVDV 2

Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
Inhalt
  • ädagogik, Methodik und Systematik so vertraut zu machen, dass er befähigt ist, sein Wissen