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§ 53 KrWG
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- Inhalt
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- kann die angezeigte Tätigkeit von Bedingungen abhängig machen, sie zeitlich befristen oder
Anlage 8 MessEV
(zu § 38, § 50 Absatz 2 und 3, § 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2)Kennzeichen
- Inhalt
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- Klebemarke kenntlich zu machen. Die Kennzeichnung kann auch durch Kombination der runden Marke nach Nummer
§ 34i GewO
Immobiliardarlehensvermittler
- Inhalt
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- einer Rechtsverordnung nach § 34j öffentlich bekannt machen, sofern eine solche Bekanntgabe
§ 13 HöfeO
Ergänzung der Abfindung wegen Wegfalls des höferechtlichen
Zwecks
- Inhalt
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- üglich Mitteilung zu machen sowie über alle für die Berechnung des Anspruchs erheblichen Umstände auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
§ 22 GefStoffV 2010
Chemikaliengesetz – Tätigkeiten
- Inhalt
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- Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 27 Absatz 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes strafbar.
§ 7 GefStoffV 2010
Grundpflichten
- Inhalt
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- den Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich zu machen. Werden Tätigkeiten
§ 25i KredWG
Vereinfachte Sorgfaltspflichten
- Inhalt
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- Verträge, die der Finanzierung von Sachen oder ihrer Nutzung dienen und bei denen das Eigentum
§ 7 KSpG
Untersuchungsgenehmigung
- Inhalt
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- , die ein berechtigtes Interesse an den Daten geltend machen und die Daten für einen Zweck
§ 49 IRG
Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Inhalt
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- Rechte geltend zu machen, oderb)die Entscheidung ist unvereinbar mit einer im Geltungsbereich
§ 60 IfSG
Versorgung bei Impfschaden und bei
Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der
spezifischen Prophylaxe
- Inhalt
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- ;digung gewährt wird. Ansprüche nach Satz 1 kann nur geltend machen, wer 1.als Deutscher bis zum
Anlage 4 KÜO
(zu § 7)Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen;13.„Heizgasweg“: Strömungsstrecke
§ 31 PfandBG
Ernennung des Sachwalters; Rechte und Pflichten
- Inhalt
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- mitzuteilen und unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Die Ernennung und Abberufung des
§ 4 PharmIndMstrFortbV
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Inhalt
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- , Projekte und Prozesse analysieren und transparent machen zu können. Dazu gehört, Daten
§ 3 PostPersRG
Dienstrechtliche Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen
- Inhalt
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- die Entscheidung von seiner vorherigen Genehmigung abhängig machen; auch kann es verbindliche
§ 3 RED-G
Zu speichernde Datenarten
- Inhalt
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- rechtsextremistischen Vereinigungen und Gruppierungen, Sachen, Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschl